Okay – vielleicht bin ich ja wieder mal viel zu streng mit der SdK.
Fragwürdig bleibt für mich dennoch, warum die SdK einen Dr. Liebscher in ein vermeintlich aussichtsloses Rennen gegen ein Heer gegnerischer, eingespielter Spitzenanwälte schickt. Wo doch bei der SdK bzw. deren holländischen Hilfsadvokaten bei nüchterner Betrachtung frühzeitig abzusehen war, dass man mit der Rechtssache Steinhoff - abgesehen von einer möglichen Unterfinanzierung – auch personell und fachlich überfordert um nicht sagen inkompetent war. Wie anders ist zu erklären, dass man mal zu der fatalen Feststellung kommen konnte, dass der Wert der Assets die Schulden übersteigt („wir sind signifikant im Geld“).
Schließlich ist das Erste, was ein Rechtsanwalt vor der Annahme eines Mandates prüft, immer die Prüfung der Erfolgsaussichten. Zumindest sollte das nach Treu und Redlichkeit so sein.
Vielleicht ist das am Ende doch ein Punkt, den man der SdK vorwerfen kann und muss: dass sie den Anschein erweckt hat, sie könne als vermeintlich kompetente Interessenvertretung der Anleger den Kontrahenten erfolgreich Paroli bieten – möglicherweise wider besseren Wissens. Was bekanntermaßen am Ende nur dazu geführt hat, dass die hoffnungsfrohen aber gleichwohl naiven Aktionäre – mich eingeschlossen - halt nicht schon viel früher, sondern erst später - nach Abschluss des aktionärsfeindlichen WHOA-Verfahrens - enteignet waren. Über die Luftnummer der CVR´s brauchen wir uns an dieser Stelle wohl nicht mehr unterhalten.
Nochmal: Man hätte mMn bei der SdK doch frühzeitig den direkten Gang vor das niederländische Verfassungsgericht erwägen können ggf. sogar müssen, nachdem für eine Masse von etwa 30.000 gelakmeierten Aktionären konkrete Enteignungsszenarien offenkundig wurden. In der Rechtssache Varta ist das ja jetzt auch möglich, ohne dass eine evtl. Unterfinanzierung Thema gewesen wäre.