Nach der Abwicklung beträgt der Saldo (falls vorhanden) Null und es erfolgt daher keine Ausschüttung an die Anteilsinhaber. Sollte den Liquidatoren jedoch innerhalb von zwei Monaten nach der in Absatz 3.3 oben genannten Veröffentlichung bekannt werden, dass SIHNV über Vermögenswerte verfügt und keine weiteren den Liquidatoren bekannten Gläubiger bezahlt werden müssen, wird der Schlusssaldo an die Anteilsinhaber übertragen. anteilig zur Anzahl der von ihnen gehaltenen Anteile am Kapital von SIHNV zu einem Zeitpunkt, der so bald wie möglich bekannt gegeben wird, sobald den Liquidatoren der verbleibende Erlös bekannt ist, es sei denn, dies erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach der in Absatz 3.3 oben genannten Veröffentlichung Ein Gläubiger von SIHNV oder ein Begünstigter hat gemäß Abschnitt 2:23b, Absatz 5 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs Einwände gegen die Schlussabrechnung erhoben.