Ein Privatmann kann keine strafrechtlichen Ansprüche stellen! Jedenfalls nicht in Deutschland -und ich vermute mal, in den Niederlanden auch nicht. Man kann Anzeige erstatten, ja. Ist aber nicht notwendig, wenn ein Staatsanwalt auch anders schon Kenntnis erlangte. Der Staatsanwalt ermittelt, wenn er von einer möglichen Straftat Kenntnis erlangt hat. Also "von Amts wegen". Egal, ob sich Opfer und Täter wieder lieb haben. Deswegen gibt es ja das Strafrecht. Ein Täter soll nie ungeschoren davon kommen.
Was wir tun oder lassen können, sind zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Dabei müsste der Betroffene (also wir), die Beweise heran führen und tragen das Prozesskostenrisiko.
Hier immer wieder davon zu reden, dass irgendwelche Zahlungen an Aktionäre irgendjemanden vor dem Knast bewahren können, stimmt einfach nicht. Wir könnten nach einer Zahlung nur sagen: Wir verpetzen Euch nicht. Letzteres ist nach Aussage einiger Foristen aber angeblich schon getan.
Erst wenn der Staat sagt, schmeiß 1mio Euro in die Staatskasse, dann braucht keiner in den Knast bei Schuldigkeit. Das Geld bekommt dann aber auch der Staat und nicht die Aktionäre. Wenn so eine Verurteilung vorliegt, ist es nur für Betroffene leichter, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Was wir tun oder lassen können, sind zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Dabei müsste der Betroffene (also wir), die Beweise heran führen und tragen das Prozesskostenrisiko.
Hier immer wieder davon zu reden, dass irgendwelche Zahlungen an Aktionäre irgendjemanden vor dem Knast bewahren können, stimmt einfach nicht. Wir könnten nach einer Zahlung nur sagen: Wir verpetzen Euch nicht. Letzteres ist nach Aussage einiger Foristen aber angeblich schon getan.
Erst wenn der Staat sagt, schmeiß 1mio Euro in die Staatskasse, dann braucht keiner in den Knast bei Schuldigkeit. Das Geld bekommt dann aber auch der Staat und nicht die Aktionäre. Wenn so eine Verurteilung vorliegt, ist es nur für Betroffene leichter, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.