Bezüglich der berechtigterweise (die Höhe der Kompensation sei mal dahingestellt, jedoch berechtigt, da bei der Bude halt über Jahre nicht wirklich viel an den gemeldeten Bilanzen gestimmt hat) gewünschten Kompensation wird es wohl ziemlich Zügig eine außergerichtliche Einigung geben, habe es nun schon ein paar mal geschrieben & bleibe auch dabei, es kann weder im Interesse der Klagewilligen noch der Gesellschaft sein sich hier ein Jahre langes Gefecht vor Gericht zu liefern, die Nummer muss eigentlich auch per Stichtag 30.09 durch sein, ansonsten kann es bilanziell für die International Holding durchaus kritisch werden, EK ist so oder so durch den Zirkus seit Ende 2017 stark gebeutelt & wenn man nun zusätzlich zu den zu kapitalisierenden Zinsen auch noch Rückstellungen mit Hinblick auf den Schadenersatz in der Bilanz bilden muss, dann macht es lustig "Boom" & die Holding sagt Good bye, da Bilanziell überschuldet. ;-)
Für die berechtigterweise nach Schadenersatz schreienden geschädigten würde, dies dann wohl mit einer glatten 0 Kompensation Enden.
Deal Bereitschaft des VEB & TILP konnte man bereits vernehmen & der Aufruf der Gesellschaft die Namen der Klagewilligen und weitere Details einzureichen kommen nicht von ungefähr.