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Steinhoff Informationsforum


Beiträge: 89.344
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
lehna:

Was einen verwundert

4
27.03.23 09:44
dass selbst auf unterirdischen Insolvenzniveau nicht mal ein paar Zocker einen Lichtstreifen am Horizont erkennen wollen.
Gewöhnlich werden selbst solche Pleitiers nochmal hochgerockt, geht der Punk nochmal ab-- aber hier bisher nur Tristesse und bäääh....
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Shoppinguin:

EQS

2
27.03.23 09:46
www.tradegate.de/...-nachrichten-detail.php?id=20230327001293
Antworten
AlSteck:

Ich melde meine Aktien der SdK und ansonsten

2
27.03.23 09:47
niemandem. Von daher ist es zwar schön, wenn jemand so ein Tool aufsetzt, solange dies aber nicht mit der SdK abgestimmt ist, sollte man die Finger weg davon lassen.
Antworten
lehna:

#75 Hehehehh timur

 
27.03.23 09:48
Top Konter, das gefällt....
Antworten
JimmyGemini:

Bin ich blind?

 
27.03.23 09:50
Wo ist der Inhalt der EQS?
Was für eine Stimmrechtsänderung?
Antworten
dermünchner:

@ lehna: #61 Jep Anonym

 
27.03.23 09:50
besser kann man den Steinhoff-Steinhopps-Steinweg Zustand nicht beschreiben....zum Glück ist heute großer Streik, da streikt sinnbildlich der Steinweg-Kurs auch und fällt nicht noch mehr....
Der Kurs wird weiter fallen ins unendliche. Und sollte aus unerfindlichen Gründen sich ein HV Versammlung mal zu einem Reversesplitt entscheiden, vielleicht 1 : 50 , dann haben einige dann kurzzeitig ihre ca 5 Euro mit dem Ziel, das dann der Kurs wieder in den Keller sausen wird...dann gibts doppel-moppel Kursverlust für timur und Co....sozusagen MacDonalds DoppelMoppel und schwupps ist der Kurs runter durch die Kehle.....
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#82209

H.P.W.:

Vergleich incoming....?

 
27.03.23 09:52
Antworten
gewinnnichtve.:

@JimmyGemini

5
27.03.23 09:52
Eine EQS mit Inhalt schafft Steinhoff nur bei einer englischen Variante.

Eine deutsche EQS ist schon wieder ohne Inhalt, nicht lange her, da hatten wir den gleichen Fall.

Stümperhaft für einen angeblichen Milliardenkonzern. Das darf einmal passieren, aber dann sollte man es kapiert haben.  
Antworten
halbeparadies:

Shoppinguin

 
27.03.23 09:52
Sehe ich auch so. Meldung musste kommen, da die Stimmrechtsübertragung ja nur für die HV gegolten hat.  
Antworten
Cognoid:

die SDK

 
27.03.23 09:52
hatte die Stimmrechtübertragung für die HV. das wars. Nach der HV geben sie die Stimmrechte zurück, ist doch ganz normal
Antworten
AlSteck:

Die Stimmrechtsübertragung an die SdK hatte ja

13
27.03.23 09:53
nur für die HV Gültigkeit und war keine dauerhafte Übertragung.

Von daher kein Problem. Für die nächste HV wären es dann wohl eher mehr Stimmen, die durch die SdK vertreten werden.

Die SdK wird uns weiter vertreten und hat unser Mandat für die weiteren Schritte!!!
Antworten
JimmyGemini:

So im Nachhinein wäre mir eine dauerhafte

2
27.03.23 09:56
Übertragung lieber gewesen. Nun muss man wieder alle motivieren.
Antworten
Antony1111:

Ab in ein WHOA,

4
27.03.23 09:57
Stinkefinger an die Gläubiger,
ab jetzt übernehmen wir das ruder, vorher war dies leider nicht der fall!
Antworten
H.P.W.:

JimmyGemini

12
27.03.23 09:58
hat auch seine Vorteile....Ich habe mit SDK Kontakt aufgenommen, da ich auch nachträglich Aktien kaufe....für mehr Stimmrechte. Wollte auch wissen, ob die dann bei einem etwaigen Vergleich mitberücksichtigt werden. Wurde mit JA beantwortet.  

Somit alles gut..weiter schön sammeln und an SDK übertragen...das ist meine Strategie und somit haben wir sogar etwas Zeit gewonnen, um noch mehr Stimmrechte an SDK zu übertragen.  
Antworten
Anonym123:

@timur87

 
27.03.23 09:59
Unterlasse deine Falschaussagen!

Das WHOA kann NICHT von Aktionären beliebig gesteuert werden.
Es ist ZWINGEND die Zustimmung von 2/3 der Gläubigerklasse erforderlich.
Ohne diese Zustimmung gibt es kein WHOA!

Und diese Zustimmung wird es meiner Meinung nach niemals geben.
Daher diskutiert du über völlig irrelevante Umstände.

Das WHOA soll nur dazu dienen, dass man sich nicht mit allen einzelnen Gläubigern einigen muss, sondern dann dem letzten Drittel das selbe anbieten kann, wie die anderen beiden Drittel bereits zugestimmt haben.
Das ist praktisch das chapter11 Verfahren der USA.
Im Endeffekt ein Totalverlust der Aktionäre um dann mit Gläubiger-Vereinbarungen ein Unternehmensfortbestehen zu ermöglichen.

Antworten
timur87:

@Anonym

8
27.03.23 10:01
Quelle bitte.

Vor allem den Auszug der besagt dass Aktionäre kein Whoa starten können!

Aktionäre könnet eine aoHV einberufen und dann für Einleitung des WHOA durch den Vorstand stimmen!

Bitte also keine Falschaussagen verbreiten!!!

www.boerse.de/boersenlexikon/...rordentliche-Hauptversammlung

"Hauptversammlung im Sinne des §§ 92 Abs. 1, 122 Abs. 1 AktG. Sie wird vom Vorstand einberufen, wenn ein Verlust in Höhe von mindestens der Hälte des Grundkapitals im Rahmen einer Bilanzaufstellung festgestellt wurde. Nach § 122 Abs. 1 AktG haben auch die >Aktionäre das Recht eine aoHV einzuberufen, wenn dies mind. 20 % der Aktionäre verlangen"
Antworten
lehna:

#82 Hmm, münchner

 
27.03.23 10:03
Glaub kaum, dass Steinhoff noch groß fallen kann.
Insolvenz ist längst eingepreist, was dann eventuell Zocker anzieht-- und viele könnten die Leiche im Keller bei unter 2 Cent einfach liegen lassen.
Obwohl solch ein Verlustvortrag bei Verkauf ja bei kommenden Gewinnen äusserst vorteilhaft wäre...

Antworten
Anonym123:

Es hat übrigens einen Grund, warum

 
27.03.23 10:05
sich Liebscher an dem Strohhalm "adhoc" klammert.
Hier versucht er privaten Schadensersatz von der Unternehmensführung zu ermöglichen und gar nicht auf das WHOA als einzigen Angriffspunkt setzt. Das WHOA wird nicht kommen, weil die 2/3 Zustimmung der Gläubiger fehlen wird.

Es ist für einen Juristen natürlich leicht erkennbar, dass auch der Verweis auf fehlende adhoc beim auslaufen eines Kreditvertrags vollkommener Unsinn ist!
Auslaufende Verträge sind bekannt und nicht adhoc pflichtig.

Der Dr.-Titel ist für Liebscher wohl aus dem Kaugummiautomaten gefallen.
Anders kann ich mir diesen Irrsinn nicht erklären, den er absondert. Das ist hochgradig unseriös.
Antworten
timur87:

Gläubiger sind

3
27.03.23 10:08
was WHOA betrifft von Anfang an nicht die die das Ruder in der Hand haben:

"Am 1. Januar 2021 trat das Gesetz Wet homologatie onderhands akkoord ("WHOA") (Gesetz zur Anerkennung von privaten Vergleichen) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, die Sanierungsfähigkeit von Unternehmen zu verbessern, indem Gläubigern ein privater (Zwangs-)Vergleich angeboten wird."

www.dnhk.org/newsroom/news/news-details/...n-den-niederlanden

Es sind also nicht die Gläubiger die das Whoa anstoßen, sondern der Vorstand, damit also eigentlich die Aktionäre!
Antworten
DayTraderKei.:

Also

 
27.03.23 10:11
wenn die Anonymen schon so argumentieren müssen (Kaugummiautomaten), tja, dann geht denen wohl der A... auf Grundeis. Wow.
Antworten
kokdn:

TIMUR87

 
27.03.23 10:11
Meines Wissens kann das auch ein einzelner Aktionär sein der 1 % der Stimmrechte hält.
Antworten
timur87:

kokdn

 
27.03.23 10:12
nicht ganz, du verwechselt das WHOA gerade mit der Sonderprüfung ;-)
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