Es gibt wie allseits bekannt, nur noch drei Möglichkeiten:
1. Whoa
Mit dem WHOA wurde eine neue Regelung in das Konkursgesetz aufgenommen, die es Schuldnern ermöglicht, Schulden durch das Angebot eines privaten Vergleichs zu begleichen. Eine Besonderheit dieser Regelung ist, das der Vergleich auch Gläubiger binden kann, die dem Inhalt des Vergleichs nicht zugestimmt haben.
www.damste.de/infoblogs/sanierungsverfahren-niederlande-whoa
Oder
2: Insolvenzverfahren
Oder
3: Abfindungsangebot, ggf. im Rahmen einer AoHauptversammlung
Die Verfahren unter 1 und 2 sind für die Gläubiger nachteilig. Für uns Aktionäre aber ziemlich gleichgültig, denn zwischen Null und ein paar Krümeln gibt es keinen nennenswerten Unterschied. Also kann sich das Management diese beiden Verfahren aussuchen und sich entfalten. Das InsoVerfahren ist aber für die Gläubiger der schlechteste Weg, schon allein deshalb, da der InsoVerwalter sehr viele Deals rückgängig machen kann. Zumindest nach dem Insolvenzrecht in Deutschland, das dem europäischen Standard entspricht.
Der beste Weg ist für alle Beteiligten der Punkt 3 und dieser muss so lukrativ sein, dass dazu die Masse der Aktionäre ihre Zustimmung geben. Dies wird m. E. ab einem Betrag in Höhe von Euro 0,50 geschehen.
Fazit: Mehr als „Totalverlust“ kann nicht geschehen. Ich für meinen Teil nehme den Totalverlust hin, statt mich dem Willen eines korrupten Managements und gierigen Gläubiger, die Heuschrecken sind, zu beugen!
Alles meine Meinung. Keine Empfehlung.
Hinweis: Kommentare von Trollen werden von mir nicht beachtet.