Alle nachfolgend aufgeführten Textpassagen beziehen sich auf Quelle:
steinhoffsettlement.com/media/3565094/...tion_265__1__dba.pdf
Dieses Dokument bezieht sich auf die abschließende Betrachtung der vom Gericht eingesetzten Berater zum SoP Verfahren 2021. F. Verhoeven and C.R. Zijderveld, SoP Administrators
Um weiteren Fehlinterpretationen vorzubeugen, zu diesem Zeitpunkt hatte Steinhoff noch einen Anteil von 68% an Pepkor.
Der besseren Übersicht halber habe ich nur die Übersetzungen verwendet.
kurze Begriffsbestimmung:
S.7 v. 30
AG = Der Finanzberater stützte sich bei seiner Bewertung auf Informationen, die von SIHNV und der Analysis Group Ltd. ("AG"). Die AG wurde von Linklaters LLP (dem Rechtsberater von SIHNV und SIHPL) im Namen von SIHNV beauftragt.
S.14 v.30
In ihrem Basisszenario geht die AG davon aus, dass nach der Veräußerung der PPH-Beteiligung (und anderer weniger wesentlicher südafrikanischer Vermögenswerte) die Erlöse von den südafrikanischen Unternehmen im August 2024 an SIHL ausgeschüttet werden können und dass nach der Erfüllung der Verbindlichkeiten bei SIHL zum 31. August 2026 ein geschätzter Eigenkapitalwert von 1,4 Mrd. EUR bei SIHL verbleibt, der zur Ausschüttung an SIHNV zur Verfügung steht. Nach Hinzufügung zusätzlicher Barmittel (vermutlich Barmittel auf SIHNV-Ebene zu diesem Zeitpunkt) und Abzug der Liquidationskosten bei SIHNV würde SIHNV zum 31. August 2031 über einen erwarteten Liquidationserlös von 1,344 Mio. EUR verfügen, der an die SIHNV-Antragsteller ausgeschüttet werden könnte.
S. 17 v. 30
Die 68%ige Beteiligung an der PPH wird von der AG zum 31. August 2031 mit 1.634 Mio. EUR bewertet, während der Finanzberater einen illustrativen sensiblen Wert der PPH zwischen 2.257 Mio. EUR und 2.512 Mio. EUR ermittelt hat. Der Unterschied zwischen der AG und dem Finanzberater erklärt sich hauptsächlich durch eine Meinungsverschiedenheit über den angenommenen (Liquidations-)Abschlag, der bei einem "Blockverkauf" der PPH-Anteile in einem angenommenen 18-monatigen Zeitrahmen in einem Liquidationsszenario anzuwenden ist.
AG weist darauf hin, dass der (erzwungene) Verkauf der 68%igen PPH-Beteiligung in einem Liquidationsszenario mit erheblichen Abschlägen in der Größenordnung von 25% bis 50% verbunden ist (im Basisszenario durchschnittlich 38%). Der Finanzberater erkennt die Notwendigkeit eines Abschlags an (und stimmt ihr zu), ist aber mit bestimmten Annahmen, die AG zur Untermauerung ihres Abschlags verwendet, nicht einverstanden. Insgesamt ist der Finanzberater der Ansicht, dass ein geringerer Abschlag angemessener wäre, und geht von einem Abschlag von 15 % in einem niedrigen Fall und von 11 % in einem hohen Fall aus.
Mal sehen zu welchen Bewertungen die Gerichte diesmal gelangen. Nicht zu vergessen, das seit dem die claims der MPC und CC ca. 5 mrd. Euro erledigt sind. Spannend wird auch, ob die Gerichte sich gerne ein zweites mal bequatschen lassen. Meine Erfahrung sagt mir, dass die sich nicht gerne belügen lassen. Und wenn geschehen, dann ist Essig.