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Passende Knock-Outs auf Evotec SE

Strategie Hebel
Steigender Evotec SE-Kurs 5,15 10,80 13,39
Fallender Evotec SE-Kurs 5,06 9,40 23,84
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB4Z1K9 , DE000NB41BJ9 , DE000NB42EN3 , DE000NB2MYP0 , DE000NB4BXF2 , DE000NB4CWF2 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Beiträge: 89.344
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Investor2507:

was noch zu tun ist - wichtig!!

9
10.03.23 08:17
Depot Bankbestätigung zum Stichtag 22.02.2023  über Steinhoffbestände einholen. Bei der Bank anrufen und klären wie das bei Eurer Bank geht. Es muss der Bestand an Steinhoffaktien zum Stichtag bestätigt sein - Unterschrift und Stempel der Bank und gut ist.

Stimmrechtsübertragungsformular von SDK Homepage (das spezielle mit Steinhoff im Kopftext - nicht das normale Formular, das die SDK verwendet) herunterladen und ausfüllen - Achtung: Nur Name, Adresse, Datum , Unterschrift und Kreuzchen bei Dr. Liebscher und Sückzahl Aktien, eintragen, Rest frei lassen.

Beide Dokumente an Computershare senden per Mail mit Hinweis, dass Eingangsbestätigung erbeten ist.

Macht bitte alle mit - gemeinsam schaffen wir es, zu zeigen, dass wir nicht wehrlos sind!!

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Squideye:

Is Pepkor a Buy...?

 
10.03.23 08:21

Ich könnte immer einen Tumor kriegen, wenn solche messerscharfen Analysen aufgrund einer Ignore-Funktion von verschiedenen Arivistas verpaßt werden..laugthing.

Quelle: youtu.be/GIawad3hG6M?t=1319

Antworten
Ms100Prozent:

@gewinnnichtve - pic hat also nicht verkauft!

 
10.03.23 08:21
sofern diese angaben stimmen.

weiss jemand welcher provider/broker diese info's bereitstellt?
Antworten
Uhrzeit:

Investor250708@

 
10.03.23 08:21
Bis wann ist die Frist bei SDK oder steinhoff
Bankbestät­igung zum Stichtag
Antworten
gewinnnichtve.:

@Ms100Prozent

2
10.03.23 08:29
Ich glaube nicht, dass dies ein aktueller Auszug ist. Wir hatten glaube ich schon mal so einen Auszug hier im Forum, vielleicht ist das der gleiche Auszug. Es ist kein Datum ersichtlich, also mit Vorsicht zu genießen.

Aber wie immer bei Steinhoff, alles dubios und nichts ist fix.
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#77031

AktienUndPfer.:

Guten Morgen allerseits!

 
10.03.23 08:30
Na da ist doch mal ein versöhnlicher Start in den Tag!
Rundherum kracht es, und Steinhoff ist während ich diese Zeilen schreibe über 1% im plus.

Hm...wo fangen wir an. Also Gewinnnichtverlust, ein Screenshot, der anonym auf Reddit gepostet wurde, ist nicht unbedingt etwas dass man teilen muss.
Die Quelle ist halt ziemlich unseriös, und bringt nicht wirklich was.

@Watcher: Ich meinte da eigentlich die anderen Gerüchte die hier gestern angesprochen wurden, und zu denen du als Mitglied der LDR vermutlich Auskunft geben kannst.

@Hassan.: Ich denke, die LDR weiß definitiv was sie tut. Ob sie den anderen "um Längen voraus" ist kann ich nicht beurteilen. Wenn man Stefans neuestem Video glauben schenken kann wohl schon.

Und ansonsten...seid friedlich und diskutiert miteinander. Wir sind doch alle nur hier um Infos auszutauschen.
Antworten
Investor2507:

@Uhrzeit -

 
10.03.23 08:32
weiß ich nicht genau - man kann aber momentan noch mitmachen - Zeit rennt weg!!
Antworten
Linde13:

LDP

2
10.03.23 08:32
Ich glaube ja grundsätzlich an das Gute der Menschen, deshalb mal mein Gedanke.
Kann es nicht sein, dass LDP selbst in den Fesseln der Gläubiger sitzt. Er hat uns doch selbst geraten einen Rechtsbeistand zu nehmen.
Seine provozierende Art ist vielleicht absichtlich, um uns zu dem zu machen was wir gerade geworden sind. Und zwar eine super starke Gemeinschaft mit der SdK an der Spitze.  
Antworten
Squideye:

Na, da ja mein YT-Link von 08:21 bzgl. Pepkor

 
10.03.23 08:33

bereits gemeldet wurde, hier mal nur der Link @ youtu.be/GIawad3hG6M?t=1319.

Mich würde interessieren, warum versucht wird, solche Analysen moderieren zu lassen...!? kiss

Antworten
Höllie:

wer es (angeblich) immer noch nicht weiß

 
10.03.23 08:34
wie man teilnimmt oder Stimmen überträgt, kann sich in diesem Artikel der Wirtschaftswoche informieren: (ohne Bezahlschranke)
www.wiwo.de/finanzen/boerse/...ich-fuer-anleger/29011412.html
Antworten
Höllie:

diese Aktionärsstruktur ist nirgends zu finden

 
10.03.23 08:36
außer in diesem Bild. Es gibt auch keine entsprechenden Meldungen.

Deshalb meine Vermutung: Fake oder viele Jahre alt.
Antworten
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#77038

Cognoid:

Reddit Screenshot

 
10.03.23 08:37
zumindest die ZAR 32 passen in die aktuelle Zeit ;)
ich schaue auch mal was raus zu bekommen
Antworten
JimmyGemini:

Bruno hat auf jeden Fall keine mehr, hieß es

 
10.03.23 08:38
schon vor Jahren,
Antworten
Squideye:

Uppsi,

 
10.03.23 08:38
haben vllt. einige Investoren gerade mein gepostetes YT-Video um 08:33 geschaut...??
Steinhoff Informationsforum 1361297
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Steinhoff Informationsforum 1361297
Antworten
Andreas 108:

Hassan

 
10.03.23 08:48
Wenn du möchtest würde ich steinhoff anrufen und das abklären ?

Wäre das so okay für dich ?
Antworten
AktienUndPfer.:

@LetsGox:

 
10.03.23 08:50
Na ja, vielleicht ist die Antwort ja die naheliegendste: Dass hier gar nichts verschleiert wird, und einfach keiner eine nennenswerte Anzahl von Aktien hält.
Sondern sie sich auf tausende von "Investoren" und Kleinanlegern aufteilen.  
Antworten
JimmyGemini:

Schön, wie ZUFÄLLIG der Pepkor und Pepco

2
10.03.23 08:53
Kurs allein durch die Ankündigungen der Enteignungen herabgesetzt werden, um dann als Begründung zu dienen, dass die "Sicherheiten" ja nicht genügend seien.

Ich wünschte ich hätte soviel Narrenfreiheit...
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#77045

Ms100Prozent:

reddit screenshot ueber "aktionaersstruktur"

 
10.03.23 08:59
wahrscheinlich voellig ueberaltet, denn im screenshot ist z.b. 'bank of america' als shareholder zu sehen, aber bei morningstar fehlen die...wie auch andere.

www.morningstar.com/stocks/xjse/snh/ownership

ps auch der steinhoff gruender, bruno ewald steinhoff ich im scrennshot...
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#77047

Investor2507:

lasst euch nicht verwirren!! Cool bleiben!!

10
10.03.23 09:12
alle Vermutungen und Gerüchte, die hier gestreut werden sind nichts wert. Fakt ist, dass die Sonderprüfung kommt. Diese wird Ergebnisse bringen. Auf dieser Basis wird gehandelt.  Wir sind sehr gut aufgestellt und werden auf jeden Fall unserem Gegner schlaflose Nächte bescheren.
Jetzt Verkaufen ist meines Erachtens nicht gut und könnte einen später ärgern. Macht bei SDK mit und tragt Euren wenn auch kleinen Teil dazu bei........

Bis dahin cool bleiben - wenn noch nicht passiert:

Depot Bankbestätigung zum Stichtag 22.02.2023  über Steinhoffbestände einholen. Bei der Bank anrufen und klären wie das bei Eurer Bank geht. Es muss der Bestand an Steinhoffaktien zum Stichtag bestätigt sein - Unterschrift und Stempel der Bank und gut ist.

Stimmrechtsübertragungsformular von SDK Homepage (das spezielle mit Steinhoff im Kopftext - nicht das normale Formular, das die SDK verwendet) herunterladen und ausfüllen - Achtung: Nur Name, Adresse, Datum , Unterschrift und Kreuzchen bei Dr. Liebscher und Sückzahl Aktien, eintragen, Rest frei lassen.

Beide Dokumente an Computershare senden per Mail mit Hinweis, dass Eingangsbestätigung erbeten ist.

Macht bitte alle mit - gemeinsam schaffen wir es, zu zeigen, dass wir nicht wehrlos sind!!

SDK Mitglied werden und sich an den Prozesskosten beteiligen wäre das Krönchen auf dem ganzen. Macht absolut Sinn!! Ist keine Pflicht - Stimmen übertragen geht auch ohne Mitgliedschaft SDK
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Ms100Prozent:

@Investor2507 - wie kommst du darauf? quelle?

2
10.03.23 09:19
"Fakt ist, dass die Sonderprüfung kommt. "

ich weiss nur, dass die sdk einen ANTRAG durch die hollaendischen anwaelte VORBEREITET!

sdk hat bis zum heutigen tag nicht gesagt, dass dieser antrag bei gericht eingereicht wurde, oder hast du andere informationen, die sonst keiner hat - noch nicht einmal die sdk?
Antworten
Investor Global:

Rechte und Pflichten des Aktionärs

 
10.03.23 09:22
aa) Einlageleistung
Die Art der Einlage richtet sich nach der Art der Gründung. Das Gesetz kennt zwei Gründungsformen, die Bargründung und die Sachgründung, die kombiniert werden können.

Der gesetzliche Regelfall ist die Bargründung, bei der der Aktionär seine Einlage in inländischem Geld oder in ähnlicher Form erbringt (§ 54 Abs. 3 AktG). Andere Leistungsformen sind ausgeschlossen.

bb) Treuepflicht
Der Aktionär ist der AG und den übrigen Aktionären gegenüber zur Treue verpflichtet. Er darf seine Mitgliedschaftsrechte insbesondere nicht zum Nachteil der AG oder der anderen Aktionäre ausüben.
Dieses Schädigungsverbot untersagt beispielsweise

jede Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung gegen den gemeinsamen Zweck, vor allem zur Verfolgung allein eigener Zwecke (§ 243 Abs. 2 S. 1 AktG);

jede die AG diskreditierende und kreditgefährdende Äußerung gegenüber Dritten und

die zu einer Liquiditätskrise führende Kündigung eines Gesellschafterdarlehens.
Eine besondere Ausprägung hat das Schädigungsverbot in der Untersagung jeder missbräuchlichen Ausübung von Anfechtungs- und Klagerechten gegen Hauptversammlungsbeschlüsse gefunden.

cc) Gleichbehandlungsgrundsatz

Im Gegenzug zur Treuepflicht hat der Aktionär Anspruch auf Gleichbehandlung (§ 53a AktG). Jede Ungleichbehandlung der Aktionäre ohne sachlichen Grund vor allem in der Hauptversammlung ist unzulässig. Eine Ungleichbehandlung kann sachlich gerechtfertigt sein, wenn der Eingriff in das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs geeignet und erforderlich ist, um ein vorrangiges Interesse der AG zu wahren, der Eingriff setzt daher eine Abwägung voraus.Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz führen zur Anfechtbarkeit der betreffenden Hauptversammlungsbeschlüsse (§ 243 Abs. 1 AktG). Der betroffene Aktionär hat überdies Anspruch auf nachträgliche Herstellung der Gleichbehandlung, aber keinen Anspruch auf eine Gleichbehandlung, die selbst pflichtwidrig wäre.

dd) Auskunftsanspruch
Der Aktionär, auch der stimmrechtslose, kann in der Hauptversammlung Auskünfte vom Vorstand verlangen (§ 131 AktG). Der Auskunftsanspruch kann als höchstpersönliches Recht nicht durch die Satzung ausgeschlossen und nicht ohne die Mitgliedschaft übertragen werden („Abspaltungsverbot“).

Der Auskunftsanspruch richtet sich gegen die AG, vertreten durch den Vorstand. Dieser ist bei der Auskunftserteilung zur gewissenhaften und getreuen Rechenschaft verpflichtet (§ 131 Abs. 2 S. 1 AktG).

Er betrifft alle Angelegenheiten der Gesellschaft, also etwa Kunden- und Geschäftsbeziehungen, die Art und Höhe der Gesellschafts- und Steuerschulden, Informationen über die Gewinnsituation und die zukünftige Gewinnerwartung, die Anlage des Gesellschaftsvermögens und Angelegenheiten verbundener Unternehmen, soweit ein Bezug zu einem der Gegenstände der Tagesordnung besteht. Gesetzlich geregelt ist der Auskunftsanspruch zu Unternehmensverträgen (§ 293g Abs. 3 AktG).
Eine Auskunftsverweigerung ist nur in den gesetzlich geregelten Fällen erlaubt (§ 131 Abs. 3 AktG). Die Auskunftsverweigerung kommt in Betracht, wenn die Auskunftserteilung einen nicht unerheblichen Nachteil für die AG oder ein verbundenes Unternehmen zur Folge hätte, wenn steuerliche Bewertungsansätze betroffen sind und wenn der Vorstand sich durch die Auskunftserteilung strafbar machen würde.

Das 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) nimmt zudem solche Auskünfte aus, die auf der Internetseite der AG über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung und in ihr durchgängig zugänglich sind. Dies soll den Ablauf der Hauptversammlung beschleunigen und Rechtsmissbrauch vorbeugen.

ee) Vermögensrechte
Der Aktionär hat Anspruch auf Teilhabe am Bilanzgewinn (§ 58 Abs. 4 AktG). Der Anspruch erstreckt sich auf die Fassung eines Gewinnverwendungsbeschlusses in der Hauptversammlung und seine Anfechtung. Die Teilhabe kann in Geld (Bardividende) oder in Gestalt einer Sachausschüttung (Sachdividende) erfolgen, wenn die Satzung die Sachdividende zulässt (§ 58 Abs. 5 AktG).

Um dem Aktionär die Möglichkeit zu geben, sein Beteiligungsverhältnis an der AG zu wahren, hat er im Falle einer ordentlichen Kapitalerhöhung und einer Kapitalerhöhung im Wege des genehmigten Kapitals Anspruch auf Bezug junger Aktien zu dem Anteil seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital.
Der Anspruch richtet sich gegen die AG auf Abschluss eines Zeichnungsvertrages und wird durch Abtretung (§§ 398 ff. BGB) bzw. im Falle des Dividendenscheins nach §§ 929 ff. BGB erfüllt.

Da er an einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ohnehin teilnimmt, ist dort ein Bezugsrecht nicht erforderlich.

www.juracademy.de/...tsrecht/rechte-pflichten-aktionaere.html
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