Steinhoff muss leider gar nichts.Das die Behörden von sich aus das anweisen ist Utopie.
Im Gegenteil,im Zweifel gehen Geldbußen noch vor Entschädigungen und schmälern den Topf.
Insofern ist es de facto so,das jeder der sich per Advocat / Anwalt / Aktionärsvereinigung
um seine Rechte aktiv kümmert,eine wie auch immer geartete Geldzahlung erstreiten,außergerichtlich oder gerichtlich .
Ob Abfindung,Vergleich,Entschädigung,das sind juristische Begriffe,hängen davon ab,was Steinhoff akzeptiert,und in welchem Verfahren es abläuft.