spätestens 30 Tage vor der HV muss der SDK Anträge für Tagesordnungspunkte einreichen.
Dafür genügen aber schon 5% der Stimmrechte, also bei SNH ca. 220 mio Aktien.
www.rosepartner.de/...ordnung-hauptversammlung-ag.html#c10403
Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionär
Situation #1 - Ergänzungsverlangen vor Einberufung der Hauptversammlung
Das Aktiengesetz sieht vor, dass Aktionäre vor Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, dass bestimmte Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und auch bekanntgemacht werden (§ 122 Abs. 2 AktG). Allerdings kann nicht jeder Aktionär ein entsprechendes Verlangen stellen.
Wesentliche Voraussetzung ist, dass der Antrag auf Ergänzung und Bekanntmachung bestimmter Beschlussgegenstände nur von Aktionären gestellt werden kann, die mindesten 5% des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500 000 Euro allein oder zusammen halten. Das Recht , die Ergänzung der Tagesordnung zu verlangen ist damit kein Einzelrecht, sondern ein Minderheitenrecht.
Eine bestimmte Form oder besondere Formalien sieht das Gesetz für den Ergänzungsantrag des Aktionärs nicht vor. Wichtig sind aber folgende Punkte:
Der Antrag muss an den Vorstand gerichtet sein.
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Zu jeden Tagesordnungspunkt muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beigelegt werden.
Der Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung muss der AG mindesten 24 Tage vor der Versammlung, bei börsennotierten AGs mindesten 30 Tage vor der Versammlung zugehen.
Situation #2 - Ergänzungsverlangen nach Einberufung der Hauptversammlung
Das Aktiengesetz erlaubt es aber auch, dass Aktionäre unter den vorgenannten Voraussetzungen auch noch nach Einberufung einer Hauptversammlung die Aufnahme weiter Tagesordnung im Rahmen eines Ergänzungsverlangens begehren können. Angesichts der engen Fristen muss ein Aktionär, der die bestimmte Gegenstände auf die Tagesordnung einer bereits einberufenen Hauptversammlung setzen lassen will, schnell agieren. Ansonsten droht, dass das Ergänzungsverlangen zu spät bekanntgemacht wird.