Die beiden genannten Bedenken sind doch wirklich nur sehr unwahrscheinliche Optionen:
1. Keine weltweite Regelung
Natürlich sind Gläubiger in den USA, Südafrika oder wo auch immer ausserhalb der EU nicht an einen Sanierungsplan gebunden. Aber würden sich diese Gläubiger ein Gefallen tun, wenn Sie einen solchen Vorschlag ablehnen, und damit ein echtes Insolvenzverfahren lostreten? Wohl kaum! Wie schon zuvor geschrieben ist eine Insolvenz zur Abwicklung ein sehr langes Verfahren mit noch unbekannterem Ausgang, wobei Notverkäufe, Verwalterkosten etc. mehr wegknabbern als man eventuell als Einbuße im WHOA hinnehmen müsste.
2. Gläubiger können ablehnen, wenn Insolvenz besser sein könnte
Mal angenommen einem Gläubiger werden 85% Rückerstattung seiner Kredite angeboten. Jetzt müssten 3 Dinge passieren:
2.1 Der Gläubiger müsste nachweisen (ACHTUNG: Beweisumkehr), dass er im Falle einer Insolvenz besser abschneiden würde.
2.2 Der Gläubiger müsste diesen Schritt tatsächlich wagen, um eventuell 0 - 15% mehr rauszuschlagen, mit aller Ungewissheit und vor dem Hintergrund, dass dies mehrere Jahre kosten würde.
2.3 Der WHOA-Richter müsste dem zustimmen.
Beim besten Willen kann ich mir das nicht vorstellen. Und jetzt mal zu der Annahme zurück. Wie geil wäre es denn, wenn die Gläubiger nur 85% bekämen, da bleiben per se ja schonmal 1,5 Mrd Euro übrig, plus der Wertaufholung bis Ende Juni 2023. Echt lecker, wenn man das auf 4,29 Mrd. Aktien umrechnet.