Was wichtigeres als tägliche Kursbeobachtung
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Auszug
Stimmrecht-Offenlegung (voting right information)
In Deutschland müssen natürliche und juristische Personen (nach § 21 WpHG) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der börsennotierten Gesellschaft ihre Stimmrechte mitteilen, sofern sie einen der Schwellenwerte von bereits 3 (nach dem Transparenzrichtlinie- Umsetzungsgesetz aus dem Jahr 2007: ein unbemerktes Anschleichen an Emittenten soll so erschwert werden), 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent erreichen, überschreiten oder unterschreiten. Die bezügliche Gesellschaft ihrerseits ist gesetzlich (§ 25 WpHG) verpflichtet, diese Tatsache unverzüglich öffentlich bekanntzumachen