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Sparerpauschbetrag / Spekulationsgewinne


Beiträge: 35
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Radelfan:

Eine kleine Anmerkung zu nordnet

 
10.01.09 19:02
Man sollte hierbei beachten, dass man auf dem Tagesgeldkonto nicht allzuviel Geld stehen hat, denn im Falle eines Falles (Island!) sind nur rd. 20 T€ gesichert!
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IStefanI:

Radelfan

 
10.01.09 19:27
War dies jetzt eine Beratung oder ein Tipp?


Sorry, aber ich "bekomme" mich heute nicht mehr ein. :o)
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Radelfan:

Beratung, Tipp...

 
10.01.09 19:30
Lassen wir das doch mal den Experten hier entscheiden! Vielleicht sollte ich dies als "Bemerkung" bezeichnen! :D
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Micado:

@ Radelfan - deine Vorsicht ist völlig zu Recht

 
10.01.09 19:32
War auch mal Kunde bei Nordnet - genau aus den von Dir genannten Gründen bin ich bei Nordnet wieder weg.
An der Börse gehts zu wie im Dschungel, nur die Beute zählt. Und Beute - das sind die realisierten Gewinne, und die zählen.
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sputnik24:

#4 Keine "Freigrenze von 600 €", 501 € Kleinbetrag

 
10.01.09 19:40
sregelung
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Radelfan:

#30 Für 2008 gilt Freigrenze 600 €

 
11.01.09 11:14
Wir reden jetzt von 2008!
Ich lese aus § 23 (3) Satz 6 (Fassung bis 2008), dass für diese Gewinne eine Freigrenze von 600 € gilt.
Von einer Kleinbetragsregelung kann ich dort nix finden!
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Micado:

Kleinbetragsregelung - es gibt sie

 
11.01.09 11:25
@radelfan - es gibt sie und die gesetzliche Grundlage steht in § 43 Abs. 1 Satz Nr. 7 Buchst. b aa) bis dd)  EStG

Dort heißt es:

Der Steuerabzug ist in folgenden Fällen  n i c h t  vorzunehmen ................

- Die Kapitalerträge aus einem einzelnen Guthaben werden im Kalenderjahr nur einmal gutgeschrieben und betragen maximal zehn Euro (Kleinbetragsregelung).

Mit dem Klammerzusatz wird die Kleinbetragsregelung klarstellend definiert.
An der Börse gehts zu wie im Dschungel, nur die Beute zählt. Und Beute - das sind die realisierten Gewinne, und die zählen.
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Radelfan:

Na klar, Micado, aber das ist was ganz anderes

 
11.01.09 11:31
als in #30 genannt.
Dort wurden 500 €  Kleinbetrag angeführt und bezogen sich im übrigen auf meinen Beitrag #4; dem lag - wenn du nochmal so weit zurückblättern möchtest - ein ganz anderer Sachverhalt zugrunde!

EOD
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Micado:

Rechtsgrundlage verstümmelt

 
11.01.09 11:32
zum Beitrag # 32 - Rechtsvorschrift  § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. b aa) bis dd) EStG (EStG 2008)
An der Börse gehts zu wie im Dschungel, nur die Beute zählt. Und Beute - das sind die realisierten Gewinne, und die zählen.
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Micado:

@Radelfan hat Recht

 
11.01.09 11:42
Die Rechtsnorm ist zutreffend und es gibt die Freigrenze bis 600 Euro. Bei Überschreiten dieser Freigrenze wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Diese Vorschrift des Paragr. 23 ist ja bei den "Sonstige Einkünfte" als lex specialis angesiedelt.

Sorry, hab nicht alle damit in Zusammenhang stehenden Beiträge gelesen.
An der Börse gehts zu wie im Dschungel, nur die Beute zählt. Und Beute - das sind die realisierten Gewinne, und die zählen.
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