Sparerpauschbetrag / Spekulationsgewinne

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IStefanI:

Sparerpauschbetrag / Spekulationsgewinne

 
09.01.09 19:17
Hallo,

nach unterschiedlichen Antworten zur neuen Abgeltungssteuer habe ich nun ein konkretes Beispiel zur Frage.

Werden Spekulationsgewinne, die durch einen Aktienkauf und Aktienverkauf nach dem 31.12.2008, mit dem Sparerpauschalbetrag (801 Euro) verrechnet oder nicht. Leider gibt es dazu verschiedene Auskünfte.
Hat jemand schon praktische Erfahrungen gesammelt?

Vielen Dank

datschi:

Deine Frage ist bereits die Antwort,

3
09.01.09 19:59
genauso ist es.
andyy:

korrekt

 
09.01.09 20:02
Radelfan:

@Stefani

2
10.01.09 10:56
#2 und 3 bringt dich nicht viel weiter, denn dort wurde nur deiner Frage ("verrechnet oder nicht") zugestimmt (?)!

Für Aktienverkäufe in 2009, die nur mit Käufen aus 2009 zusammenhängen und zu Gewinnen führen, musst du generell AbgSt zahlen. Der Sparerpauschbetrag kommt da nicht zum Zuge; er gilt nur für Einnahmen (Zinsen, Dividende u.ä.).
Sollte es sich um Käufe aus 2008 (und Verkäufe in 09) handeln, so gilt noch die 1-Jahres-Regel und das Halbeinkünfteverfahren. Und nur für diese Gewinn gilt noch eine Freigrenze von 600 €.
maximilian16:

ja wird verrechnet...weiß ich aus eigener Erfahrun

 
10.01.09 11:02
maximilian16:

doch wird verrechnet Radelfan

 
10.01.09 11:04
auch Aktiengewinne die nur aus 2009 Zustande kamen.
Radelfan:

@max

2
10.01.09 11:37
Womit wird was verrechnet?

"Aktiengewinne nur aus 2009" können doch nicht mit Verlusten aus 2008 verrechnet werden. Dazu ist die Bank doch garnicht befugt (vgl. EinkStGes). Wenn dem tatsächlich so ist, begibt sich deine Bank aber auf dünnes Eis!
IStefanI:

Weiterhin unklar .... wie Steuersysteme im allg.

 
10.01.09 12:03
Moin!

Eine Verrechnung aus Investitionen aus vergangenen Jahren mit neuen hatte ich nicht gemeint. Im Moment liegen auch dort die Meinungen weit auseinander.
In meinem Beispiel geht es ausschließlich um Käufe und Verkäufe nach dem Stichtag 31.12.2008 und eventuelle Freibeträge. Hier hatte ich den 801 Euro Freibetrag im Sinn. Dadurch könnte man zumindest jährlich ein wenig von seinen Investment abgeben, so meine Idee.
Ist dies also nicht möglich?
Sollte es dennoch gehen, wird der Betrag direkt von der Bank mit dem eingereichten Freibetrag verrechnet oder muss ich dies durch eine Steuererklärung erst zurückholen.

Danke für eure Antworten.
Radelfan:

@Stefani II

3
10.01.09 12:12
Nochmal: Bei Kauf und Verkauf in 2009 gilt die AbgSt, d.h. bei Gewinn ist AbgSt fällig! Pauschbetrag gibt es dafür nicht. Wenn du noch Verluste aus Vorjahren hast, musst du dies in der StErkl. 09 geltend machen!

Pauschbetrag (801) gilt nur für Erträge und wird - wenn der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt - auch berücksichtigt.
IStefanI:

8.

 
10.01.09 13:00
Das ist doch mal ein Antwort!
Danke Radelfan.
Minespec:

na Radlfan bist Steuerberater?

 
10.01.09 15:05
Auskünfte dürfen nur diese oder das Finanzamt geben. Rest ist dazu nicht befugt.
Radelfan:

# 11, ne, aber über die Gesetzestexte in juris

 
10.01.09 15:09
kann sich doch wohl jeder halbwegs gebildete Anleger informieren, oder?
SagittariusA:

die neue Angeltungssteuer ist doch das neue

 
10.01.09 15:10
Beschäftigungsprogram zur Wirtschaftskrise. Vollbeschägtigung für alle die damit zu tun haben. Steruerberater, Finazbeamte, Berater,......
Minespec:

Radlfan, ja aber keine Beratung abgeben

2
10.01.09 16:36
Steuerberatung obliegt den genannten Instanzen sonst niemand.
IStefanI:

Korinthenkackerei

3
10.01.09 16:46
Eine Beratung sieht anders aus.
hotcha:

Beratung

2
10.01.09 17:08
Sehe ich auch so wie # 15. Hier wird nur der Gesetzestext erklärt, wie es auch in Wikipedia geschieht. Eine Beratung bezieht sich immer auf die individuellen Einkünfte. Die wird hier ja wohl eh keiner offenlegen. Hier ist alles hypothetisch, "angenommen ich verkaufe für...". Ansonsten wäre auch alles im Fernsehen und in den übrigen Medien unerlaubte Beratung.
Radelfan:

@minespec

2
10.01.09 17:17
Sollte es hier nicht mehr erlaubt sein, aus den öffentlich zugänglichen Quellen (u.a. juris, Artikel aus Zeitungen und anderen frei zugänglichen Artikeln - es gibt die zuhauf!) seine Informationen zu beziehen und hier einem User, der eine allgemeine Frage stellt, damit zu helfen? Eine steuerliche Beratung sieht doch wohl etwas anders aus!
IStefanI:

Wer braucht schon einen Steuerberater;geh zu Ariva

 
10.01.09 17:25
Haben wir heute den 1. April?

Es gibt doch keine "geschäftsmäßige Hilfeleistung" nach § 3 StBerG!

Mit was man sich so alles an einem Sonnabend Nachmittag beschäftigt. :o)
Flocke77:

@ IStefanI

 
10.01.09 17:39
Ich denke in dem Link ist kurz und knapp alles erklärt. Sonstige interessante Dinge, wie man um die Abgeltungssteuer herum kommt (muss man erst am Jahresende selber abführen) steht da auch drin.


www.nordnetbank.de/mux/page/hjalp/hjalp.html?id=308



Abgeltungssteuer
Kann ich bei diesen Kapitaleinkünften Werbungskosten, wie z.B. Depotgebühren, geltend machen?

Nein. Die Bemessungsgrundlage entspricht den Bruttoerträgen, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801,- EUR, für Verheiratete in Höhe von 1.602 EUR reduziert werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, Nordnet Bank AB stellt Ihnen generell keine Depotgebühren in Rechnung.

Gruß von Flocke
hotcha:

#19

 
10.01.09 17:51
Link funzt nicht.
Blackbirdi:

mhh

 
10.01.09 17:53
einfach des https mit kopiern,-)
Flocke77:

versuch mal den....

 
10.01.09 17:55
www.nordnetbank.de/mux/web/nordnet/index.html


....wenn Du den Linkgeöffnet hast... oben in der Leiste "Depot" anklicken und dann auf "Abgeltungssteuer" klicken. Sollte dann funktionieren!
Flocke77:

sorry.....jetzt aber...

 
10.01.09 18:01
www.nordnetbank.de/mux/page/hjalp/hjalp.html?id=308

www.nordnetbank.de/mux/web/nordnet/index.html
Flocke77:

?????? mmh komisch

 
10.01.09 18:04
will irgendwie nicht funktionieren ( sonst klappt es auch). Macht es einfach wie Blackbirdi es bereits sagte, dann funktioniert es zu mindestens 100%    :-)
hotcha:

Ja, ist klar.

 
10.01.09 18:04
Aber wie blackbirdie sagt, https mitkopieren. Das liegt wohl an dem 's' vom https, deshalb erscheint das nicht in blau.
Radelfan:

Eine kleine Anmerkung zu nordnet

 
10.01.09 19:02
Man sollte hierbei beachten, dass man auf dem Tagesgeldkonto nicht allzuviel Geld stehen hat, denn im Falle eines Falles (Island!) sind nur rd. 20 T€ gesichert!
IStefanI:

Radelfan

 
10.01.09 19:27
War dies jetzt eine Beratung oder ein Tipp?


Sorry, aber ich "bekomme" mich heute nicht mehr ein. :o)
Radelfan:

Beratung, Tipp...

 
10.01.09 19:30
Lassen wir das doch mal den Experten hier entscheiden! Vielleicht sollte ich dies als "Bemerkung" bezeichnen! :D
Micado:

@ Radelfan - deine Vorsicht ist völlig zu Recht

 
10.01.09 19:32
War auch mal Kunde bei Nordnet - genau aus den von Dir genannten Gründen bin ich bei Nordnet wieder weg.
An der Börse gehts zu wie im Dschungel, nur die Beute zählt. Und Beute - das sind die realisierten Gewinne, und die zählen.
sputnik24:

#4 Keine "Freigrenze von 600 €", 501 € Kleinbetrag

 
10.01.09 19:40
Radelfan:

#30 Für 2008 gilt Freigrenze 600 €

 
11.01.09 11:14
Wir reden jetzt von 2008!
Ich lese aus § 23 (3) Satz 6 (Fassung bis 2008), dass für diese Gewinne eine Freigrenze von 600 € gilt.
Von einer Kleinbetragsregelung kann ich dort nix finden!
Micado:

Kleinbetragsregelung - es gibt sie

 
11.01.09 11:25
@radelfan - es gibt sie und die gesetzliche Grundlage steht in § 43 Abs. 1 Satz Nr. 7 Buchst. b aa) bis dd)  EStG

Dort heißt es:

Der Steuerabzug ist in folgenden Fällen  n i c h t  vorzunehmen ................

- Die Kapitalerträge aus einem einzelnen Guthaben werden im Kalenderjahr nur einmal gutgeschrieben und betragen maximal zehn Euro (Kleinbetragsregelung).

Mit dem Klammerzusatz wird die Kleinbetragsregelung klarstellend definiert.
An der Börse gehts zu wie im Dschungel, nur die Beute zählt. Und Beute - das sind die realisierten Gewinne, und die zählen.
Radelfan:

Na klar, Micado, aber das ist was ganz anderes

 
11.01.09 11:31
als in #30 genannt.
Dort wurden 500 €  Kleinbetrag angeführt und bezogen sich im übrigen auf meinen Beitrag #4; dem lag - wenn du nochmal so weit zurückblättern möchtest - ein ganz anderer Sachverhalt zugrunde!

EOD
Micado:

Rechtsgrundlage verstümmelt

 
11.01.09 11:32
zum Beitrag # 32 - Rechtsvorschrift  § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. b aa) bis dd) EStG (EStG 2008)
An der Börse gehts zu wie im Dschungel, nur die Beute zählt. Und Beute - das sind die realisierten Gewinne, und die zählen.
Micado:

@Radelfan hat Recht

 
11.01.09 11:42
Die Rechtsnorm ist zutreffend und es gibt die Freigrenze bis 600 Euro. Bei Überschreiten dieser Freigrenze wird der gesamte Betrag steuerpflichtig. Diese Vorschrift des Paragr. 23 ist ja bei den "Sonstige Einkünfte" als lex specialis angesiedelt.

Sorry, hab nicht alle damit in Zusammenhang stehenden Beiträge gelesen.
An der Börse gehts zu wie im Dschungel, nur die Beute zählt. Und Beute - das sind die realisierten Gewinne, und die zählen.
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