Prüfung in Karlsruhe
Gericht erklärt Soli für verfassungswidrig
Solidarität mit den neuen Ländern ist teuer. Aber darf die Sonderabgabe für den Ostdeutschland auf Dauer erhoben werden? Das niedersächsische Finanzgericht hält den Zuschlag für grundgesetzwidrig - Karlsruhe muss den Fall entscheiden.
Erstmals hat ein deutsches Gericht den Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Bundesländer für verfassungswidrig erklärt. Das niedersächsische Finanzgericht verwies die Klage eines leitenden Angestellten gegen den "Soli" deswegen am Mittwoch zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Das tragende Motiv für die Einführung des Solidaritätszuschlags seien die Kosten für die deutsche Einheit gewesen, sagte die Senatsvorsitzende Georgia Gascard. "Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte." Der 37-Jährige klagte gegen die Rechtmäßigkeit des Soli im Jahr 2007. Der Mann musste damals rund 1000 Euro Zuschlag zahlen und will die Aufhebung seines Steuerbescheides erreichen.
Der Solidaritätszuschlag wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung eingeführt. Die seit Juli 1991 zunächst für nur ein Jahr erhobene Aufschlag von 3,75 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sollte den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Ländern finanzieren.
Um Lücken im Bundeshaushalt zu stopfen, führte die damalige schwarz-gelbe Koalition den Zuschlag 1995 aber wieder ein - diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent. Seit 1998 liegt der Soli bundesweit einheitlich bei 5,5 Prozent. FTD.de
Gericht erklärt Soli für verfassungswidrig
Solidarität mit den neuen Ländern ist teuer. Aber darf die Sonderabgabe für den Ostdeutschland auf Dauer erhoben werden? Das niedersächsische Finanzgericht hält den Zuschlag für grundgesetzwidrig - Karlsruhe muss den Fall entscheiden.
Erstmals hat ein deutsches Gericht den Solidaritätszuschlag für die ostdeutschen Bundesländer für verfassungswidrig erklärt. Das niedersächsische Finanzgericht verwies die Klage eines leitenden Angestellten gegen den "Soli" deswegen am Mittwoch zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Das tragende Motiv für die Einführung des Solidaritätszuschlags seien die Kosten für die deutsche Einheit gewesen, sagte die Senatsvorsitzende Georgia Gascard. "Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte." Der 37-Jährige klagte gegen die Rechtmäßigkeit des Soli im Jahr 2007. Der Mann musste damals rund 1000 Euro Zuschlag zahlen und will die Aufhebung seines Steuerbescheides erreichen.
Der Solidaritätszuschlag wurde kurz nach der deutschen Wiedervereinigung eingeführt. Die seit Juli 1991 zunächst für nur ein Jahr erhobene Aufschlag von 3,75 Prozent auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sollte den wirtschaftlichen Aufbau in den neuen Ländern finanzieren.
Um Lücken im Bundeshaushalt zu stopfen, führte die damalige schwarz-gelbe Koalition den Zuschlag 1995 aber wieder ein - diesmal unbefristet und mit einem Satz von 7,5 Prozent. Seit 1998 liegt der Soli bundesweit einheitlich bei 5,5 Prozent. FTD.de