5. Beschlussfassungen über die Herabsetzung des
Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung von einer
unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktie nach § 237 Abs. 3
Nr. 1 AktG sowie Anpassung der Satzung und über die weitere
Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der ordentlichen
Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung
von Aktien zum Zwecke der Einstellung in die freie
Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) und zum Zwecke der
Verbesserung der Kapitalmarktfähigkeit sowie Anpassung der
Satzung
Das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR
17.744.557,00, eingeteilt in 17.744.557 auf den Inhaber
lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) mit
rechnerischem Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie,
soll im Verhältnis 4 zu 1 durch Zusammenlegung von Aktien
herabgesetzt werden und der hierdurch freiwerdende Betrag in
die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) eingestellt
werden. .......
http://www.ariva.de/news/...achung-COLEXON-Energy-AG-Bekanntm-4597811