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Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?


Beiträge: 2.455
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Wirecard AG 0,0076 € +2,70% Perf. seit Threadbeginn:   -99,97%
 
BlauerEnzian3:

@veryfine

 
27.08.20 18:34
Vielleicht klappt ja bei dir jetzt alles.
rechte Seite: Newsletter
darunter: Mitgliederbereich
dort auf :Muster Forderungsanmeldung
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veryfine:

Formular

 
27.08.20 18:54
aha ok, sowohl Musterformular als auch Ausfüllhilfe sind nur für Mitglieder zugänglich, dachte nur die Ausfüllhilfe. Da ich kein Mitglied bin bekomme ich das wohl nicht...
Antworten
schakal1409:

brokersteve...

 
27.08.20 19:12
Meine Frage an dich.
Wie hoch war der Vorschuss an die Kanzlei???
mfg  
Antworten
Ambanuit:

---:...

 
27.08.20 19:52
Aktionäre sind keine Gläubiger. Von daher  brauchen nur Anleihenbesitzer oder Derivate Besitzer Ansprüche anmelden. Dazu braucht es auch kein Formular, das kann man in einem einfachen Schreiben an den Insolvenzverwalter.
Antworten
Scor:

Normalerweise

 
27.08.20 20:27
nicht, aber in diesem besonderen Fall liegt die Rechtslage evtl. etwas anders. Hier der Auszug vom Sdk dazu:

Wer ist Gläubiger im Insolvenzverfahren?Grundsätzlich  sind  Gläubiger  nur  jene  Personen,  die  Forderungen  gegenüber  der Wirecard AG haben. Das sind Banken, Kreditgeber aber z.B. auch Handwerker, die Instandhaltungsarbeiten am  Gebäude  durchgeführt  haben  und  deren  Rechnungen nicht  mehr  bezahlt  wurden.  Inhaber  von  Anleihen  der  Wirecard  AG  (WKN: A2YNQ5)  sind  ebenfalls  Gläubiger  der  Gesellschaft. Die  Anleihegläubiger  sollten mit  der  Anmeldung  der  Ansprüche  zur  Insolvenztabelle  jedoch  noch  abwarten. Aktuell gehen wir davon aus, dass nach dem Schuldverschreibungsgesetz von 2009 noch eine Versammlung zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters derAnleiheinhaber einberufen  werden  wird.  Sollte  dieser  gewählt  werden,  dann  würde  dieser  für  alle Anleihegläubiger  die  Forderungen  im  Kollektiv  anmelden.  Eine  Einzelanmeldung wäre  nicht  nötig.  Sollte  kein  gemeinsamer  Vertreter  gewählt  werden,  kann  eine individuelle Forderungsanmeldung nachgereicht werden.Aktionäre   und   Inhaber   von   Derivaten   (Aktienanleihen,   Zertifikate,   etc.)   sind grundsätzlich keine Gläubiger. Nach den bisherigen Erkenntnissen hat jedoch der Vorstand über Jahre hinweg massive Bilanzmanipulationen begangen und daher alle Anleger  vorsätzlich  getäuscht.  Es  handelt  sich  demnach  um  vorsätzlich  begangene unerlaubte Handlungen. Soweit  ein  Schaden  beim  Anleger  entstanden  ist  (er  alle  z.B.  nicht  alle  Aktien  mit Gewinn verkauft hat), stehen diesem nach Einschätzung unserer Rechtsanwälte auch
Seite 2von 5Schadensersatzansprüche   gegenüber   der   Wirecard   AG   zu.   Daher   sind nach Einschätzung unserer Anwälte auch Aktionäre und Inhaber von Derivaten mit ihrem Schadensersatzanspruch  Gläubiger  der  Gesellschaft  und  können ihre  Forderungen zur  Insolvenztabelle  anmelden  (siehe  unten). Wir  raten  Ihnen  dringend  dazu,  Ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden. Diese ist mit wenig Zeitaufwand leicht selbst erstellbar und mit keinerlei Kosten verbunden, sofern diese selbst erstellt wird. Im  Gegenzug  ergibt  sich  die  Chance,  dass  man  zumindest  einen  kleinen  Teil  des erlittenen Schadens erstattet bekommen kann.
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bimmelbahn:

Dr. Jaffé

4
27.08.20 20:54
hat heute kundgetan, wie hoch die WC verschuldet ist und was an Masse übrigbleibt. Ich habe der SdK-Empfehlung folgend meine Forderungsanmeldung dem Dr. Jaffé geschickt. Wenn ich ehrlich bin, kann ich mir fürs Geld, was mir zustehen könnte, nen Lutscher zu 1 Cent kaufen.
Aber man versucht halt alles, auch wenn´s so gut wie nichts bringt. Was der H. Jaffé sagte, ist so unglaublich, so unfassbar, so niederschmetternd, so ........   es fehlen einfach die Worte.  Wie kann es sein, dass selbst Finanzprofis nichts gemerkt haben ?
Die WC Führung sind keine Verbrecher, es sind Megaverbrecher, Schweinehunde hoch 10.  
Antworten
Siampower:

Tilp

2
27.08.20 20:56
Hallo in die Runde, ich habe von Tilp die Bestätigung bekommen, dass meine Exel-Tabelle und die Transaktionen-Belege eingegangen sind, aber habe bisher noch keine Verlust/Streitwertberechnung von denen erhalten.
Auch bei mir ist das Musterformular zur Forderungsanmeldung von SdK nicht aufrufbar/sichtbar.

Zu LitFin, die Inhalte der E-mails hören sich sehr vertrauensvoll an, ABER, ich habe trotzdem kein Vertrauen in diesen Prozessfinanzierer.
Wer sich die Webseite von LitFin angeschaut hat als diese Firma vor ein paar Wochen auf den Zug "Klagen gegen Wirecard, EY ect." aufgesprungen ist, hatte dass Gefühl, dass diese Firma aus einen "Ein- Mann-Betrieb" mit Sitz in London (Adresse sehr unscheinbar) besteht.
Nach ein paar Wochen war auf einmal auch eine Münchener Adresse auf der Webseite eingetragen.

Tilp hatte ja schon einen Prozessfinanzierer genannt, scheint aber noch nicht in trockenen Tüchern zu sein.
SdK nennt nicht den Namen des Prozessfinanzierers und LitFin nennt nicht das Anwaltsbüro- alles nicht so ganz seriös!

Ganz ehrlich, ich habe keine Hoffnung, dass wir Aktionäre einen € durch die Klage(n) zurückbekommen, aber ich werde mich trotzdem rechtlich vertreten lassen, damit ich mir später nicht vorhalte, nicht alles probiert zu haben.....natürlich nur mit Prozessfinanzierer.
Antworten
hardylein:

Ja, wenn es bei den 4 Mios bleibt ...

 
27.08.20 23:00
dann gibt es nichts!
Antworten
hardylein:

Sind im Betrugsfall

 
27.08.20 23:01
Gläubiger und Aktionäre gleichgestellt. Wer behauptet das?
Antworten
Siampower:

Nachtrag

 
27.08.20 23:06
Habe mir den SdK Newsletter nochmals genauer durchgelesen....das Formular zur Forderungsanmeldung ist nur für Mitglieder.
Antworten
blueeyes1:

Das Formular gibt es z.B. auch hier:

 
28.08.20 08:00
www.fms.nrw.de/justiz/form/...%24context=B40D9991952A33A17686
Antworten
mrymen:

DSW rät auch zu Einzelklagen

 
28.08.20 08:44
www.n-tv.de/wirtschaft/der_boersen_tag/...rticle21999544.html

Lt. DSW sollte man -obwohl viele schreiben, es gibt ja nix zu holen- rechtzeitig Klagen.
Es sollte wohl doch für Kleinaktionäre was zu holen geben...

Jetzt stellt sich halt die Frage, bei welchem "Anbieter" einer vorbereiteten Sammelklage anschließen...
Oder doch einzeln klagen, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat...

Wer was wie und wo schon aktiv?
Einfach alle WP Abrechnungen Kauf und Verkauf besorgen und die Differenz zw. EK und VK ausrechnen?

Wie macht Ihr das?
Antworten
lechuza:

Siampower #787 LitFin

 
28.08.20 08:55
Neue Adressen von Litfin: inzwischen ist es Rotterdam.
Antworten
mrymen:

Private Rechtschutzversicherung. Wer hat Zusage

 
28.08.20 09:07
für diesen Fall erhalten?
DSW verlangt ja eine Mitgliedschaft.
Wenn man eine private RS-Versicherung hat, dann würde man sich diese Mitgliedschaft sparen.
Dafür zahlt  man ja Versicherungsbeiträge.

Wer hat bei seiner Rechtsschutzversicherung schon eine Zusage erhalten?
Möchte ungern bei DSW, Tilp etc. Mitgliedsbeiträge zahlen (wohl über Jahre), wenn eine RS-Versicherung einspringen würde...

Antworten
Siampower:

kann mir jemand behilflich sein......

 
28.08.20 09:30
Auf der Webseite des Insolvenzverwalters Dr.Jaffe, soll das Forderungsanmeldeformular zur Insolvenzmasse zum Download bereitstehen, leider habe ich auf der Webseite kein Download-Link dazu gefunden.
Sollte jemand den Link entdeckt haben oder einen Tipp haben wie man an das Forderungsanmeldeformular kommt, wäre ich sehr dankbar, wenn derjenige den Link/Tipp hier posten würde.

@mrymen, bei Tilp zahlt man keinen Jahresbeitrag, da es eine Anwaltskanzlei ist.
Bei SdK ect. kann man seine Mitgliedschaft jederzeit kündigen.
Antworten
brokersteve:

Litfin ist keine Klitsche

 
28.08.20 09:36


Warum mit LitFin gegen EY?

Einer der größten Prozessfinanzierer der EU an Ihrer Seite

Keinerlei Kostenrisiko für Sie

Direkte Klage gegen EY: Solventer Beklagter und kein Abwarten eines Musterprozessses

Bündelung aller Ansprüche in einer Sammelklage: Mit starken Ressourcen und den besten Anwälten gegen EY

Gemeinsame Interessen: Wir verdienen nur, wenn auch Sie Erfolg haben

Starke Gruppe: Ausschließlich für größere Anleger
Antworten
Geldschaufler:

Steve

3
28.08.20 09:40
Hat dich Litfin mit seinem eigenen Corona Impfstoff durchgeorgelt?
Antworten
Geldschaufler:

mrymen

 
28.08.20 09:42
Die WGV meinte zu mir ich könne jede Kanzlei meiner Wahl beauftragen. Ob sie tatsächlich alles abzahlen, stellt sich noch raus. Anscheinend ist es wichtig, dass meine Seine RSV nicht nach 2008 abgeschlossen hat. Weil Kapitalmarktklagen nur davor inbegriffen waren.  
Antworten
mrymen:

Geldschaufler : Genau so ist es leider!

4
28.08.20 10:45
Es wird wohl kaum eine Rechtsschutzversicherung einspringen. Meist sind Kapitaldelikte ausgeschlossen. Wie bei mir DEURAG!
Über Tilp, DSW etc. fallen ja jährl. Mitgliedsbeiträge an...
Die Klage wird sicher Jahre dauern... Somit würden nochmals hohe Kosten entstehen...
Da bekanntlich bei WDI fast nix zu holen ist, und EY nur eine kleine begrenzte Summe, wird sich das wohl nicht rentieren...
Antworten
Naggamol:

wenn ich mir überleg

2
28.08.20 10:54
wieviel mich noch vor 4 Monaten beschimpft haben und nu ist ihre ganze Kohle weg. So Sprüche mein Körbchen steht, ich bin all in. Dumm Wie Brot ist wohl der richtige Ausdruck
Antworten
Egbert_reload.:

Ich habe es abgehakt

7
28.08.20 10:59
Waren nur schlappe 5.000 Euro Miese. Jetzt Wochen und Monate lang gegen Windmühlen kämpfen bringt nichts außer viel Ärger, Verdruss und Verlust an Lebenszeit. Jeder mit einem halbwegs vernünftig diversifizierten Depot sollte eine Kosten/Nutzen-rechnung anstellen. Wie andere es bereits beschrieben haben: Bei Wirecard ist kaum etwas zu holen, zumal Anleihe-Gläubiger, Kreditgeber, Lieferanten etc. vorranig aus der spärlichen Insolvenzmasse bedient werden. Bei EY ist die Haftung begrenzt, schlimmstenfalls meldet die deutsche Unit Insolvenz an. Bafin? Eher tritt Frau Merkel der Linkspartei bei als dass es eine staatliche Entschädigung gibt.
...
Wenn die Ex-Vorstände strafrechtlich verurteilt wurden, könnte man sie ggf. zivilrechtlich verklagen. Wird zwar auch nix zu holen sein. Falls das viele tun, lässt sich zumindest verhindern, dass diese Betrüger künftig evtl. auf die Seite gebrachtes Vermögen genießen können. Das wäre mir den kleinen Aufwand wert.  
Antworten
Klappmesser:

DIe Begründung von Ernst und Jung für

 
28.08.20 11:35
deren Versagen "konspirativer Betrug" ist schon wieder witzig.  
Schon vor über 18 Monaten wurde bei ariva von diversen Usern u.a. meiner Wenigkeit
das Geschäftsmodell von Wirecard als Luftschloss bezeichnet. Da schwelgten hier
zahlreiche Pusher in ihren Traumwelten von Kursfantasien.
Ich habe für meine Beiträge reichlich Schwatten kassiert. Schadenfreude ?
Ja doch. Warum eigentlich nicht ?
Und es wird so weitergehen, die große Börsnblase dehnt isch aktuell chön aus bis
Mario Barth ist peinlich, Männer manchmal auch.
Antworten
Klappmesser:

bis es plöp macht

 
28.08.20 11:35
Mario Barth ist peinlich, Männer manchmal auch.
Antworten
Egbert_reload.:

Privatinsolvenzen von WC-Managern möglich

2
28.08.20 11:43
Ein Beitrag aus der NZZ. Bei strafrechtlicher Verurteilung dürften Vorstände und einige Aufsichtsräte anschließend wegen zivilrechtlicher Forderungen in die Privatinsolvenz schlittern. Traurig wäre ich darüber nicht.

www.nzz.ch/wirtschaft/...e-koennte-es-teuer-werden-ld.1569144
Antworten
Siampower:

Klagen...

 
28.08.20 12:11
Mit Prozessfinanzierer hat man keine weiteren Kosten und hat man die Einstellung, dass die Chance auf eine Entschädigung bei NULL steht ,so kann man nicht enttäuscht werden.
Zumindest kann man sich später ABER nicht vorhalten, dass man nicht alle rechtlichen Schritte kostenlos ausgeschöpft hat, auch wenn zum Schluss UMSONST dabei rauskommen sollte.

Es solle sowieso jeder der einen finanziellen Verlust erlitten hat anderweitig schauen, wie man den Verlust wieder reinholen kann....sicherlich aber nicht mit hoch spekulativen Aktien, unter dem Motto, den Verlust so schnell wie möglich wieder gutzumachen oder gar mit der Hoffnung, dass man durch die Klage(n) sein Verlust zurückerhält.

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