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Sammelklagen Wirecard! Wer ist dabei?


Beiträge: 2.455
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Wirecard AG 0,0062 € +0,00% Perf. seit Threadbeginn:   -99,97%
 
Florida-Philipp:

Straftat

3
20.06.20 22:20
Sollte sich Straftatbestand (Betrug) festgestellt werden, geht es wohl auch an das Privatvermögen von MB etc.

Das reicht natürlich nicht , da der Schaden astronomisch ist.

Aber es muss max. Druck aufgebaut werden und eigentlich ein Exempel statuiert werden, als Warnung an alle Konzernlenker und Vorstände die täuschen,tricksen und verschweigen, dass es auch privat in die Insolvenz gehen kann.
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Dorothea1:

Lettin29 #51

5
21.06.20 00:21
Danke für dein Post! Wenn die Haftungsgrenze in D auf lächerliche € 4 Mio begrenzt ist , dann verstehe ich nicht, inwiefern diverse Kanzleien (Tilp + Dr. Schirp)  im Namen ihrer Mandanten überhaupt Sammelklagen gegen EY planen, denn in so einem Fall würden die Mandanten angesichts der erwarteten hohen Klagesummen  fast leer ausgehen. Ich versuche, dies nächste Woche über die Kanzlei Dr. Schirp zu klären.    
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MyOwnBoss:

Mit Prozessen

 
21.06.20 02:15
kann man auch  Geld verdienen. Aber ob die Verlierer damit entschädigt werden - ich glaube nicht?

Man sollte erstmal abwarten bis die Schuldfrage geklärt ist. Ob Wirecard Schuld ist, oder das Ganze von anderer Hand inszeniert wurde, muss erst bewiesen werden. Das macht man nicht über Vorverurteilungen und Rufmord (sollte normalerweise jedenfalls so sein).
Einigen geht es wohl weniger um das eigene Investment, als darum,  jemanden hängen zu sehen.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
In meinen Augen hat der Henker mindestens genauso viel Schuld, wie sein Opfer.
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MyOwnBoss:

jedenfalls solange kein

 
21.06.20 02:19
endgültiges Ergebnis vorliegt
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hari56:

Bin kurz vor dem Absturz mit Null raus das hin und

 
21.06.20 05:39
Herr konnte man einfach nicht mehr ertragen .Wer die Aktie verfolgt hat kannte das Risiko und die Böse ist nun mal so.
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TobiasJ:

@hari

 
21.06.20 09:10
Wie meinst du das? Ihr seid selbst schuld und es wäre jetzt nicht rechtens zu klagen? Das wäre vollkommen irrational. Wenn es eine realistische Chance gibt, einen Teil des Verlustes zu kompensieren, sollte man sie ergreifen. Vorher natürlich genauestens abwägen. Nicht, dass man noch mehr gutes Geld hinterherwirft. Aber ansonsten, eiskalt sein.
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brokersteve:

Die 4 Mio gelten nicht bei grober fahrlässigkeit

 
21.06.20 09:19
Würde ich vermuten.

Und hier liegtbmE grobes Verschulden von ernst & Young vor.
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aktienmädel:

Klage

3
21.06.20 09:57
Ich frage mich warum man hier versucht zu klagen. Es ist doch jeder selbst für sein invest verantwortlich. Jeder konnte sich informieren, jeder wusste das evtl was nicht sauber läuft, daher die prüfungen.  
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Salzsee:

Klagen ok

 
21.06.20 10:29
Aber vorher das Kostenrisiko überdenken. Deshalb habe ich auch gestern darauf zweimal hingewiesen.
Anwälte sollen auch ihr Geld verdienen, aber ich denke im Vorfeld macht es durchaus Sinn, wenn man sich hier gegenseitig gut informiert über entstehende Kosten. Leider haben bei Wirecard Aktionäre sehr hohe Beträge verloren.
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BorsaMetin:

Hallo es sind 1,9 Mrd. EUR futsch!

2
21.06.20 11:02
Als Aktionär hätte ich versucht bei den örtlichen zuständigen Polizeibehörden vor dem Zivilverfahren eine Strafanzeige wegen Betruges gegen Unbekannt zu erstatten.
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GlückUndGeld:

Borsa

 
21.06.20 11:38
Warum? In erster Linie sind Vorstand und Aufsichtsrat haftbar, wenn die Regeln nicht eingehalten wurden, zu denen sich die AG bei Aufnahme in den DAX verpflichtet hat. Als Aktionär mußt du dich nach dem Grundsatz von Treu und Glaube darauf verlassen können, ansonten funktioniert die Börse nicht.

Auf der anderen Seite hat doch Markus Braun angeblich schon eine Anzeige erstattet. Wenn die Täter im Ausland sitzen, wird es eh noch eine Runde schwerer für die deutsche Staatsanwaltschaft.

Auch kannst du immer noch später eine Anzeige erstatten gemäß der 3 Lose: formlos - fristlos - erfolglos
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BorsaMetin:

#62 Ergänzungen

 
21.06.20 11:59
BorsaMetin:

#63 Er ist nicht glaubwürdig.

 
21.06.20 12:00
#63 Er ist nicht glaubwürdig.">
Antworten
Salzsee:

XXX

 
21.06.20 13:01
Braun ist noch nie glaubwürdig für mich gewesen. Da fehlt es vorne und hinten mit der Glaubwürdigkeit.
Wenn schon eine Person das vollständige Geburtsdatum verschweigt, dann habe ich so meine Probleme. Dass die anderen persönlichen Daten soweit vertraulich sind, finde ich ja in Ordnung.

Aber nur das Geburtsjahr angeben, wobei man hier auch seine Zweifel anbringen könnte, ob 1969 tatsächlich das richtige Geburtsjahr ist.
Antworten
Dr. Zalu:

Anzeige

2
21.06.20 15:14
würde ich einmal bei der Staatsanwaltschaft München wegen Schweren Betrugs erstatten und zwar mit Privatbeteiligtenanschluss (ich nehme an, den gibt es in Deutschland auch).  Das die privatrechtlichen Ansprüche dann im etwaigen Strafverfahren auch abgehandelt werden ist zwar eher unwahrscheinlich, aber zivilrechtlich kann man sie dann immer noch einklagen.  Irgendwann wird man ja erkennen, ob es überhaupt etwas zu holen gibt.
Zu einem Betrug gehört natürlich eine Täuschungshandlung und ein Bereicherungsvorsatz. Wenn  WDI beschissen hat und so sieht es meiner Meinung nach aus, dann ist beides vorhanden.  
Antworten
TechnoInvest.:

Wäre dabei

 
21.06.20 16:35
Da mein Verlust nicht ganz vierstellig ist, lohnt sich ein eigene Klage nicht. Aber es könnte eine Musterklage wie bei VW geben. Da würde ich mich natürlich melden.
Antworten
Deriva.Opti:

Amis bereiten sammelklage vor

 
21.06.20 16:58
news.guidants.com/#!Artikel?id=8481385
Antworten
Deriva.Opti:

Link

 
21.06.20 16:59
news.guidants.com/#!Artikel?id=8481385
Antworten
Deriva.Opti:

wollen aber nur die dicken Fische

 
21.06.20 17:00
Auch die Kanzlei Kehoe Law Firm mit Sitz in New York und Philadelphia ruft Wirecard-Investoren auf, die wegen der jüngsten Entwicklung Verluste von mehr als 50.000 US-Dollar erlitten haben, sich einer potenziellen Sammelklage anzuschließen / Quelle: Guidants News news.guidants.com
Antworten
badtownboy:

Prozessfinanzierer

 
22.06.20 12:34
für Mandant insoweit kostenlos/risikolos   gegen Erfolgsprovision .

Aus dem WO  Board:



www.wallstreet-online.de/nachricht/...eger-schadensersatz/all
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Scor:

gegen 33% als erfolgsprovision.... man ist ja nich

 
22.06.20 14:28
Antworten
GChristian:

Abwägen

 
23.06.20 17:05

Da sollte man abwägen: Einerseits muss man nicht mit Gerichts-/Anwaltskosten in Vorleistung gehen, wenn man sich so einem Musterprozess nach KapMuG anschließt. Andererseits dauert das lang. Wenn der Musterprozess dann gewonnen ist, kann Wirecard wahrscheinlich Insolvenz anmelden ... Mit einer Einzelklage ist man da vielleicht schneller.

Antworten
Joe2000:

Bei

 
23.06.20 18:13
einer Klage gewinnen nur die Anwälte sonst niemand.  
Antworten
GChristian:

Fast nur die Anwälte

 
24.06.20 08:54
Naja, das ist etwas übertrieben. Ich würde mal sagen, dass die Anwälte die einzigen sind, die bei einer Klage IMMER gewinnen.

(Und es gibt da draußen genug Anwälte, die sich als "Zweitschädiger" betätigen: Betrogene Anleger werden dazu gebracht, gegen insolvente Unternehmen zu klagen, bei denen auch nach einem Sieg vor Gericht nichts zu holen ist ... Aber der Anwalt verdient ...)
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Löwenanteil:

ich bin long

3
24.06.20 09:59
allerdings nicht mehr mit Aktien bei WDI, sondern um mein Recht durch zu setzen! Menschen, die jetzt hier von zocken reden, kann ich nur bedingt nachvollziehen. Bei einer canadischen Pennystockbude, okay, aber bei einem Dax Unternehmen.

Mit einem Kursrutsch konnte man rechnen, nach oben wie nach unten, aber ein nahezuher Totalausfall.

Ich habe Montag morgen, nach der nächtlichen Ad-hoc Meldung das Risiko für mich neu bewertet und sehr hohe Verluste realisiert, knapp 68k!

Nun habe ich gestern die Kostendeckung der Rechtschutzversicherung bekommen und Montag einen Anwaltstermin. Es bleibt spannend!
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