Dein verlinktes Dokument ist nur ein Auszug und sagt nichts über deine Behauptung hier im Thread aus...
Lies einmal die aktuelle Ausgabe des Großkommentars zum Atienrecht von H.Hess in drei Bänden.
Kannst du deine Behauptung nun belegen oder nicht ?
Aus deiner Quelle geht nur hervor, dass die Rechtspersönlichkeit einer AG Bestand hat, aber nicht, dass eine Ausnahme zu §274 Aktiengesetz bzgl. der Fortsetzung einer AG existiert und diese lt. deinem Text gelte.
Zudem verfügte die AG laut Gericht NICHT mehr über Vermögen (Vermögenslosigkeit, siehe
#1473). Bitte hierzu den entsprechenden Nachweis führen, dass eine AG auch ohne verwertbare Vermögensgegensatände fortbestehen kann.
Lies mal den Text unter deinem Link genau durch...
Meinst du, das Gericht kennt die Gesetzeslage nicht und hat trotzdem die Löschung bewirken wollen?
Ich lasse auch mich gerne einmal belehren, allerdings nur anhand von FAKTEN. Die sehe ich hier nicht.