15.06.2005
Gegen die PrimaCom AG ist eine Aktionärsklage erhoben worden, mit der
im Wesentlichen festgestellt werden soll, dass die PrimaCom AG sich
nicht an die Vereinbarungen mit den Second Secured Lenders halten
darf. Die Klägerseite sieht in den Vereinbarungen einen Eingriff in
die Gesellschaftsstruktur der PrimaCom AG und damit einen Eingriff in
die Rechte der Aktionäre.
Mit der Klage soll die Primacom AG verpflichtet werden, den Vertrag
mit den Second Secured Lenders zu kündigen. Weiter soll festgestellt
werden, dass das Second Secured Facility Agreement (SSFA) einen
Beherrschungsvertrag darstellt, der zur Folge hat, dass die
Vertragspartner des SSFA, darunter die J.P. Morgan Chase Bank,
Gesellschaften der Fa. Blackstone und der Fa. Apollo, beides so
genannte "private Equity-Unternehmen", der Primacom AG zum
Verlustausgleich während der Laufzeit der Vereinbarung verpflichtet
sind.
Weiter soll festgestellt werden, dass die Vertragspartner des SSFA
der Gesellschaft zum Schadensersatz verpflichtet sind, der daraus
entstanden ist bzw. entsteht, dass die Vertragspartner die PrimaCom
AG zu nachteiligen Rechtsgeschäften oder Maßnahmen veranlasst haben
(faktische Konzernierung) bzw. im Gesellschaftsinteresse liegende
Zustimmungen verweigert haben. Ferner möchte die Klage feststellen
lassen, dass die Organe der PrimaCom AG im Sinne des § 117 AktG dazu
bestimmt wurden und werden, nachteilige Klauseln des SSFA zu
erfüllen. Abschließend soll festgestellt werden, dass die Organe der
Gesellschaft seinerzeit zum Abschluss des SSFA im Sinne des § 117
AktG durch die Vertragspartner des SSFA bestimmt wurden.
Ende der Mitteilung euro adhoc 15.06.2005 15:22:10
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Langsam wird´s richtig eng für Apollo ing JPM.
Wenn die nachricht erst mal von den vielen Bankberatern an die Kunden rausgeht, gibts kein Halten mehr.....