22.11.2013: Hinweis für die Aktionäre und Depotbanken
Hinweis für die Aktionäre
1. Bei den Personen/Institutionen, die Aktien an der Praktiker AG besitzen, handelt es sich um sogenannte nachrangige Gläubiger.
2. Der Unterschied zwischen diesen und den Insolvenzgläubigern besteht darin, dass
- die nachrangigen Gläubiger kein Stimmrecht in den Gläubigerversammlungen
haben und
- nachrangige Gläubiger erst dann ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können, wenn sie hierzu seitens des Insolvenzgerichtes aufgefordert werden. Nach heutigem Erkenntnisstand ist eine derartige Aufforderung höchst unwahrscheinlich.
3. Die praktischen Folgen, die sich aus den vorstehenden Ausführungen ergeben, sehen so
aus, dass
- die nachrangigen Gläubiger, die sich beim Insolvenzverwalter melden, als Gläubiger erfasst werden, allerdings zunächst nur dem Grunde nach mit der Forderung 0 und dem Stimmrecht 0
- die nachrangigen Gläubiger selbstverständlich an den Gläubigerversammlungen teilnehmen können, hier allerdings kein Stimmrecht haben und
- den nachrangigen Gläubigern eine PIN-Nummer zugewiesen wird, mit der sie in der Lage sind, die Daten geschützten Informationen einzusehen.
Saarbrücken, 22.11.2013 UG/AB
11.09.2014: Information Aktionäre - Stand: 11.09.2014
Informationen für die Aktionäre der Praktiker AG vom 11.09.2014
Seitens der Aktieninhaber wird die Frage nach einem Delisting gestellt. Hierzu ist zu sagen, dass ein
solches Vorhaben allein durch den Vorstand, nicht aber durch den Insolvenzverwalter eingeleitet
werden kann. Gleichzeitig wird der Insolvenzverwalter um Informationen zu den Quotenaussichten gebeten. Eine - seriöse - Aussage zu den Quotenaussichten im Verfahren der Praktiker AG kann derzeit beim besten Willen noch nicht getätigt werden. Entscheidend wird zunächst der Ausgang des
Sachverständigengutachtens zum Zeitpunkt der Insolvenzreife sein und sich hieraus ergebenden
Rechtsfolgen. Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass diesbezügliche - tendenzielle - Aussagen frühestens Ende dieses Jahres getätigt werden können.
Saarbrücken den 11.09.2014, JR Udo Gröner - Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter
Quelle: Berichte und Dokumente www.glaeubigerinfo.de/Winsolvenz/gis.web/...info.asp?vn=375073
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