Ich hoffe, dass die folgenden Auszüge informativ genug sind. (ansonsten müsst' ich bei meinen Anwalt weitere Einzelheiten erfragen)
§ 823 BGB
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
§ 249 BGB
Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Die folgenden Auszüge könnten für die anderen Marktteilnehmer interessant werden (und die verfolgen ihre Konkurrenz ja auch):
§ 3 UWG
Verbot unlauteren Wettbewerbs
Kapitel 1 (Allgemeine Bestimmungen)
Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig.
§ 9 UWG
Schadensersatz
Kapitel 2 (Rechtsfolgen)
Wer dem § 3 vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, ist den Mitbewerbern zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Gegen verantwortliche Personen von periodischen Druckschriften kann der Anspruch auf Schadensersatz nur bei einer vorsätzlichen Zuwiderhandlung geltend gemacht werden.
oder auch unter
www.rechtliches.de/gesetze/UWG/9.html
"Aber: Wenn Sie die Aufträge melden - müss(t)en Sie auch Stornos melden!" ... warum sollten sie (PB), dies nicht tun ... denn wenn's rauskommt würde die Aktie wieder auf Talfahrt gehen. Da würde eine Gegendarstellung weit weniger Schaden anrichten - meine Meinung. Und bisher (zumindest nach dem Absturz auf 1) haben 'se nur gemeldet, wenn es sicher war. TÜV ... hätten ja auch schon vor Monaten veröffentlichen können, dass da was läuft ... oder sehe ich da jetzt was falsch (durch meine PB-Brille ;-))
Aber hier, wie überhaupt, kommt es anders, als man glaubt.
(Wilhelm Busch)