Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
„a) Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Änderung der Satzung zur Erweiterung des Aufsichtsrats von derzeit drei auf zukünftig sechs Mitglieder werden die folgenden drei weiteren Personen aufschiebend bedingt auf die Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister und für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr der Bestellung nicht mitgerechnet wird, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt:
(1) Herr Artur Isaev, CEO Human Stem Cells Institute, wohnhaft in Moskau,
(2) Herr Heinrich Sundermeyer, Unternehmer im Bereich Unternehmensbeteiligungsmanagement, wohnhaft in Monaco,
(3) Frau Gerrit Witschaß, Unternehmensberaterin im Be- reich Finanzdienstleistungen, wohnhaft in Potsdam.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.
Die drei Kandidaten sind nicht Mitglieder von gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
b) Zum Ersatzmitglied des Aufsichtsrats für die drei vorgenannten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten wird gewählt:
(4) Frau Dr. med. Mariola Söhngen, Chief Medical Officer der Paion AG, Aachen
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Das Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn eines der Aufsichtsratsmitglieder, für die es als Ersatzmitglied gewählt wird, vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheidet und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des Letzteren abgelaufen wäre. Das in den Aufsichtsrat nachgerückte Ersatzmitglied erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied wieder zurück, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch das Ersatzmitglied ersetztes Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt.
Frau Dr. med. Mariola Söhngen ist nicht Mitglied von gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.“