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On Track Innovations Ltd.: erhält Folgeauftrag

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Passende Knock-Outs auf DAX

Strategie Hebel
Steigender DAX-Kurs 4,98 10,03 14,99
Fallender DAX-Kurs 4,90 9,93 14,99
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VK81Q13 , DE000VK8X2W4 , DE000VH9VQR2 , DE000VJ0VBP5 , DE000VJ0JNU5 , DE000VJ1ZH52 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Beiträge: 7.466
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On Track Innovat. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Orion66:

long hin, long her

 
07.03.17 17:28
Mit der kurzfristigen Belastung gehe ich z. T. mit, wobei die Summe für OTI nicht unerheblich ist und sich in den nächsten Berichten und vlt. auch länger auswirken wird.
Am meisten ärgere ich mich über mich selbst, dass ich mal wieder nicht mit Bekanntwerden der Klagen reagiert habe (wie z. B. Kautschuk) und den Abgang des Kurses zur Verbilligung ausgenutzt habe.
Gruß Orion
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Orion66:

zu Shlomi

 
07.03.17 17:54
Sehr erfreulich, dass der interessierte Aktionär so frühzeitig über die Klagen und deren detailierten Inhalt mittels SEC Filing unterrichtet wurde! Früher gab es, wenn überhaupt, nur nebulöse Informationen durch Dritte.
Antworten
oiradino:

da hast du Recht Orion....

 
07.03.17 19:34
die Information wurde schnell mitgeteilt, im Gegensatz zur Vergangenheit.

Und wie man sieht, sind viele zittrige Hände investiert. Ich denke die Aktie kommt wieder auf einen korrekten Wert zurück. Es ging in letzter Zeit einfach zu rasant. Natürlich kann man sich über die verpasste Chance ärgen. Wenn wir alles perfekt machen würden, dann sässen wir schon längst alle auf Kuba und würden nicht diesen steinigen Weg gehen.
Antworten
oiradino:

bei outsourcing

 
07.03.17 19:47
regeln genau definierte Vertragstexte, Lasten -und Pflichtenhefte die Rahmenbedingungen. Für mich müsste schnell herauskommen wer in der ganzen Kette Mist gebaut hat.
Antworten
Googlehupf:

Nach meiner Info

 
07.03.17 19:50
hat USAT schlichtweg vergessen das Attribut ApplePay zu bestellen.

Wie man trotzdem so eine Klsge losschicken kann ohne den eigenen Fehler zu bemerken oder anzuerkennen ist für mich unbegreiflich  
Antworten
oiradino:

das wäre der Hammer...

 
07.03.17 19:56
dann soll OTI USAT verklagen und nicht den Subunternehmer.

Googlehupf, wo hast du die Info her?
Antworten
Googlehupf:

Da antworte ich

 
07.03.17 19:58
Immer das gleiche  
Antworten
Orion66:

jetzt mal langsam!

 
07.03.17 20:13
Oti und USA Tech. haben in 2014 eine PR abgesetzt, dass ihre Produkte, im Falle USAT der EPort, also der eingesetzte Reader von Oti, ApplePay-fähig sind.
Apple Value Added Services ist ein Mehrwertdienst, aufgesetzt auf ApplePay, also z.B. Bonusprogramm..., das Kunden enger an ApplePay binden soll.
Die Aussage von Oiradino mit den Lastenheften... kann ich nur bestätigen. Wahrscheinlich hatten die Zuständigen bei USAT einfach keine Ahnung, was sie eigentlich wollten!
Deshalb bin auch ich davon überzeugt, dass sich die Sache schnell zerschlagen muß. Trotzdem schade, dass der schöne Anstieg einen ungenutzten Knick hat. ;-))))
 
Antworten
oiradino:

ach ja :-)

 
07.03.17 20:17
dumme Frage von mir.

Antworten
oiradino:

interessanter link

 
07.03.17 21:00
Danke Orion! Oti habe ich als member nicht gefunden....
Antworten
Orion66:

Ärgerlich!

 
07.03.17 21:17
Während OTIV in die Knie geht, steigt USAT durch einen Insiderkauf in`s Plus.
In USAT-Bords ist die Misere gar nicht bekannt!
Antworten
März:

#4423

 
07.03.17 22:07
Hat USAT überhaupt schon eine Meldung dazu gemacht?  
Antworten
Orion66:

mir ist keine bekannt

 
07.03.17 22:16
Oti weist in der SEC Filing mehrfach darauf hin, das Oti Apple VAS überhaupt nicht für seine Produkte anbietet.

"they do not include Apple Value
Added Services, or VAS, an add-on software feature to Apple Pay
which is not yet offered on the Companys products"

"USAT, had apparently claimed that
the products do not include the VAS feature requested by USAT,
though such feature is currently not offered by the Company and
was not specified in the purchase order."

Das dürfte doch ganz einfach mit den Verträgen zu klären sei. Verstehe ich nicht.
Oder hat man bei OTI doch Mist gebaut?
Antworten
Googlehupf:

Ich schätze

 
07.03.17 22:32
dass das Problem, wie in Deutschland auch, existiert, dass die eine Partei "USAT" VAS bestellt (Bestellung)hat und OTI in seiner Auftragsbestätigung VAS nicht inkludierte (da man es sowieso nicht anbietet.

Beide haben ein Problem, da beide weder die Bestellung noch die andere Seite die AB richtig gelesen hat.
Antworten
Googlehupf:

auf jeden Fall

 
07.03.17 22:33
habe ich nicht mehr mit so einem Problem gerechnet....Scheiße
Antworten
März:

Letztendlich müssten wir die Auftragsbestätigung

 
07.03.17 22:36
kennen. Die ist dann verbindlich. Wenn das aber nicht im Auftrag (purchase order) gestanden hat, gäbe es nichts zu befürchten.
Antworten
Orion66:

Ja, so kann es passiert sein.

 
07.03.17 22:38
Habe bei Oti (Produkte, PR`s...) immer nur ApplePay aber nirgends etwas von VAS gefunden.

@Googlehupf: Wer ist denn in so einem Fall verantwortlich? Der Besteller muss meiner Meinung nach doch das Angebot prüfen und mit seinen Wünschen abgleichen, oder???
Antworten
März:

Unsere Beiträge haben sich überschnitten.

 
07.03.17 22:39
Ist es nicht so, dass OTI bereits eine "Entschädigung" von gut zwei Millionen UDS angeboten hat?
Antworten
Orion66:

Unsere Beiträge haben sich überschnitten.

 
07.03.17 22:43
Davon weis ich nichts.
Oti kämft doch gegen die Klage von USAT (5Mio) und hat seinerseits Masterworks auf die ausstehende Zahlung von 2,5Mio verklagt. Oder liege ich da falsch?
Antworten
Googlehupf:

In Deutschland

 
07.03.17 22:43
wird das über die AGBs geregelt.

Wenn die aber widersprüchlich sind, wie zum Beispiel beim Käufer steht drin: Mein Auftrag ist bindend und beim Verkäufer : Meine AB ist bindend, dann endet das vor Gericht. Und da ist es wie auf hoher See.....
Antworten
Googlehupf:

+4431 So ist es

 
07.03.17 22:44
Antworten
März:

#4430

 
07.03.17 22:45
Zuerst wird einmal das Produkt verhandelt und die Spezifikationen fixiert. Danach erfolgt der Auftrag, der neben Bestellmenge und den Preisen und Konditionen alle Spezifikationen enthält. Diese sind allesamt dem Auftrag anzuhängen bzw. zu benennen. Der Lieferant hat danach alle Punkte des Auftrages wie Spezifikationen und Bestellpreise zu überprüfen und dann detailliert den Auftrag an den Kunden zu bestätigen. Letztendlich ist nur diese Auftragsbestätigung bindend.
Antworten
Orion66:

Dieses Apple VAS

 
07.03.17 22:54
ist doch erst mit späteren Versionen von ApplePay möglich. Die Zusammenarbeit Oti/USAT stammt doch aus 2014. Danach hatte doch UsaT die Firma Vendscreen gekauft und mit Oti gebrochen. Vlt. könnte das Problem auch über die Zeitschiene gelöst werden, wenn ja Oti VAS immer noch nicht anbietet.
Antworten
März:

#4432

 
07.03.17 22:54
Jetzt gibt es natürlich den Fall, dass im Auftrag (plötzlich) Spezifikationen enthalten sind, die der Kunde noch dazusetzt, ohne die vorher mit dem Lieferanten besprochen zu haben. Hier muss die Auftragsklärung gut funktionieren und diese "Fehler" mit dem Kunden schriftlich behandeln bzw. widersprochen werden. In der Regel wird das ausgeräumt oder die Spezifikation und das Angebot muss erneuert werden. Erst nach Einigung erfolgt die Auftragsbestätigung. Alles andere wäre fahrlässig.  
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