Nur Bewährungsstrafe für die Haffas ?


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Nassie:

Nur Bewährungsstrafe für die Haffas ?

 
07.04.03 12:53
EM.TV-Prozess: Staatsanwalt will Bewährungsstrafe für Haffa-Brüder

München (dpa) - Im Prozess gegen die EM.TV-Gründer Thomas und Florian Haffa hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von acht Monaten gefordert. Zusätzlich sollten die Brüder wegen Kursbetrugs und falscher Darstellung der Unternehmensverhältnisse einen Millionenbetrag zahlen, forderte Staatsanwalt Peter Noll in seinem Plädoyer im Münchner Landgericht.

Die Haffas hätten den Kurs der EM.TV-Aktie durch eine falsche Ad-hoc-Meldung im August 2000 bewusst manipuliert. Daher gehe er von einer Straftat und nicht von einer Ordnungswidrigkeit aus.

Bei der Bemessung der Strafe müsse berücksichtigt werden, welchen enormen Schaden die Haffa-Brüder für die Aktienkultur in Deutschland angerichtet hätten, sagte Noll. «Wir reden nicht von einer kleinen Klitsche, wir reden von einem, wenn nicht dem Marktführer am Neuen Markt.» Durch das Verhalten der Angeklagten hätten die Aktionäre das Vertrauen in die Vorstände großer Unternehmen verloren.

Der Haffa-Prozess gilt derzeit als das wichtigste Verfahren bei der juristischen Aufarbeitung der Skandale am Neuen Markt. Der Prozess läuft seit fast einem halben Jahr.

 
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Nassie:

Frei und unzufrieden

 
08.04.03 17:11
Frei und unzufrieden

Das Landgericht München hat am Dienstag das Urteil gegen die beiden früheren EM.TV-Vorstände Thomas und Florian Haffa verkündet. Demnach muss der ehemalige Firmenchef Thomas Haffa eine Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro zahlen, sein Bruder, der den Posten des Finanzvorstands bei dem Medienunternehmen inne hatte, wurde zu einer Zahlung von 240.000 Euro verpflichtet.

Wie sich schon im Vorfeld angedeutet hatte, bleibt den beiden Skandal-Managern ein Abstecher in den Knast erspart. Der Staatsanwalt hatte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und eine "fühlbare Geldstrafe in Millionenhöhe" gefordert. Er hatte den Brüdern Kursbetrug sowie vorsätzliche Täuschung vorgeworfen. Die Verteidigung hatte dagegen den Vorsatz abgestritten und auf Freispruch plädiert.

Obwohl das Brüderpaar mit einem blauen Augen davon gekommen ist, will die Verteidigung gegen die Geldstrafe Rechtsmittel einlegen. Eine Revision sei zwangsläufig, sagte Anwalt Sven Thomas zur Nachrichtenagentur dpa. Thomas Haffa ergänzte: "Das Urteil ist in keinster Weise gerecht."

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baanbruch:

Da stimme ich Thomas Haffa zu !

 
08.04.03 19:39

Aber inner Revision könnte ein anderer Richter
sie dann doch in den Knast stecken, oder nicht?
Antworten
dailyS:

die

 
08.04.03 19:45
gerechtigkeit hat gesiegt
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