Natürlich. Letztendlich sind AGBs nichts anderes als Vertragsbestandteile, welche durch den Verwender für eine Vielzahl gleichartiger Verträge allgemein formuliert werden, und nicht alles in jedem Einzelvertrag entsprechend regeln zu müssen. Auch hier gelten die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Aufgrund der Charakteristik von AGB gibt es hier nochmals spezifischere Regelungen als für Einzelverträge (früher mal als AGB-Gesetz bekannt, seit der Schuldrechtsreform in den §§ 305 ff. BGB geregelt). Im Regelfall hat der Verwender der AGB auch die größere Marktmacht gegenüber seinem Vertragspartner, weshalb ja auch mit o.g. §§ genauer hingeschaut wird. Entsprechend ist es auch hier möglich, durch eine Petition die Änderung des gesetzlichen Rahmens (und sei es nur für bestimmte Vertragskategorien) anzustoßen.
Mit dem Moment, wo ein Handel im Darkpool nicht mehr zulässig wäre, fielen Darkpoolbetreiber auch als Vertragspartner im Weiteren Ablauf aus. Entsprechende AGBs wären damit nichtig.
Natürlich wollen die von dir bezeichneten "Buden" Geld verdienen und sollen tun sie dieses auf legalem Weg. Ändern sich die gesetzlichen Grenzen (und sei es als Folge einer Petition), so heißt es, andere legale Wege zu nutzen. Dazu braucht man keine Verschwörungstheorie zu erfinden.
Freiheit an sich bewertet man oft subjektiv. Ganz allegemein ist das Ende der persönlichen Freiheit immer da erreicht, wo die Rechte anderer verletzt werden. Gerade im Fall von zweiseitigen Rechtsgeschäften geht mehr Freiheit von Vertragspartei A im Regelfall mit Einschränkungen für Vertragspartei B einher. Auch , wenn alles im legalen Rahmen abläuft. Daher ist es auch legitim, wenn Partei B nun alle legalen Möglichkeiten nutzt, um selbst mehr Möglichkeiten und damit Freiheit zu erreichen, was damit natürlich zu Lasten von Partei A geht. Das Beste an der Vertragsfreiheit ist aber nicht die Gestaltungsfreiheit, sondern die Abschlussfreiheit.
Letztendlich ging es um Sinn oder Unsinn der Petition im Zusammenhang mit der Vertragsfreiheit unter juristischen Gesichtspunkten. Hierzu hatte ich mich geäußert.