liegt es daran das du die Klageschrift nie gelesen hast oder mangelt es dir "nur" an kaufmännischen und juristischen Grundkenntnissen?
anders sind deine aussagen hier zum hemlockprozess nun wirklich nicht mehr erklärbar...
"Hemlock klagt nicht die Anzahlungen ein, die haben sie so und so schon, sondern weiteres Geld von SW...bis zu 800 Millionen wie man ja schon lesen konnte."
sw hat für Warenlieferungen die nicht erfolgt sind eine signifikant hohe Anzahlung an hemlock bereits gezahlt.
durch die Kündigung der verträge kam es zu keinerlei Belieferung/Abnahme mehr
hinsichtlich der vier zu unterschiedlichen Zeiten mit unterschiedlichen Inhalten und unterschiedlichen restlaufzeiten im jahr 2012 noch lfd. langzeitlieferverträgen.
in diesen teilweise seit 2005 bereits lfd. verträgen ging es um eine abnahmemenge von knapp 25 mio kg silizium die sich durch die abgenommenen und bezahlten mengen bis anfang 2012 wohl auf ca 10 mio kg reduziert haben wird.
dieser abgenommene bezahlte und gelieferte teil der vereinbarungen ist erledigt und natürlich nicht gegenstand des Verfahrens.
nachdem es in 2012 zu keiner abnahme bzw Lieferung mehr kam hat hemlock der sw dennoch eine Rechnung über 83 mio usd für die für 2012 ursprünglich geplanten liefermengen zugestellt.
die kolportierten 676 mio usd beschreiben den ursprünglichen gegenwert der gesamten "noch offenen" oben genannten liefermenge bis zum auslauf der letzten verträge im jahr 2020 aus der sicht hemlocks ohne Berücksichtigung der von sw bereits geleisteten o.g. Anzahlung ohne Gegenleistung für dieselben.
wie jeder leicht erkennen kann handelt es sich aufgrund des preisverfalls bei dem vertragsgegenständlichen silizium um preise die x-fach über den heutigen liegen.
wenn jetzt einer glaubt das diese forderung so durchsetzbar ist wie meingott dies ja tut dann kann man natürlich tun, ich halte es für weltfremd.
es geht in der klage um schadensersatz und nicht um auftragsvolumen.
dbzgl wurde auch hemlock übrigens aufgefordert seine Kalkulation offenzulegen.
alleine dies limitiert zumindest aus meiner sicht den max. für sw möglichen schaden.
wir befinden uns im Vorverfahren. wäre z.b.das eu-kartellrechtsargument der sw zugelassen worden so wären bereits heute die Erfolgsaussichten von hemlock gleich null. ist aber nicht insofern kann man von einer Erhöhung des prozessrisikos sprechen. jetzt werden die zugelassenen argumente der streitparteien geprüft und die vertragsinhalte und vertragsbedingungen der einzelnen verträge näher beleuchtet ebenso wie die nichtigkeit kündigungs- und wandlungsrechte.
abgesehen davon liefen und laufen wie üblich aussergerichtlich durch den prozessfortgang mitunter beeinflusste gespräche zwischen den parteien weiter mit dem zweck eine "einvernehmliche" einigung zu erzielen.
und dies ist m.e. nach wie vor auch das wahrscheinlichste Szenario für den ausgang.
analog der einigungen mit den anderen sili-lieferanten.
und natürlich wurden bei diesen einigungen die geleisteten Anzahlungen ohne gegenleistung berücksichtigt. daher auch keine auswirkung diesen teil betreffend hinsichtlich gewinn oder liquidität.
lässt man die üblichen drohgebärden beider seiten aussen vor gehe ich davon aus das die wirklichen vorstellungen der parteien wohl "nur" um einen wohl max. niedrig bis mittleren zweistelligen mio-betrag differieren dürften.