Meldefrist um 107 Börsentage überschritten


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Meldefrist um 107 Börsentage überschritten

 
24.06.02 22:52
United Labels AG, Münster

Veröffentlichung gemäß Ziffer 2.1.4 Abs. 2 und 7.2 Abs.3 ZulBedNM

Das Unternehmen ist verpflichtet, der Deutsche Börse AG meldepflichtige Wertpapiergeschäfte unverzüglich, spätestens jedoch drei Börsentage nach Geschäftsabschluss mitzuteilen (Ziffer 7.2 Abs. 1 ZulBedNM).

Das Unternehmen hat der Deutsche Börse AG am 25. Februar 2002 folgendes Geschäft gemeldet:

Herr Christian Sieger (Aufsichtsratsmitglied) hat am 17. September 2001 Stück 203 Inhaber-Stammaktien der United Labels AG - WKN 548956 - gekauft. Die Meldefrist wurde damit um 107 Börsentage überschritten.

Unter Berücksichtigung der Dauer der Verspätung, des Geschäftsvolumens und der in der Stellungnahme der Gesellschaft abgegebenen Begründung für die Verspätung hat die Deutsche Börse AG eine Geldstrafe in Höhe von Euro 2.500,- festgesetzt (Ziffer 2.1.4 Abs. 1 ZulBedNM).

Frankfurt am Main, 24. Juni 2002

Deutsche Börse AG
Vorstand  
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