So ganz sicher scheint er sich nicht mehr zu sein ...
- ausser natürlich beim Verkaufen!
Also warten wir mal bis 6,70 erreicht sind und verkaufen dann?
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Türchen offen lässt:
(vergleiche Bezugsangebot im Bundesanzeiger - Hervorhebungen durch mich)
"Die Verpflichtung der Baader Bank zur Übernahme der Neuen Aktien steht unter dem Vorbehalt, dass die Baader Bank Rechtsgutachten erhält und die Gesellschaft übliche
Gewährleistungen gegenüber der Baader Bank übernimmt (wie Gewährleistungen im
Hinblick auf gesellschaftsrechtliche und Compliance Themen sowie zur finanziellen Situation
der Gesellschaft). Die Baader Bank hat sich ferner das Recht vorbehalten, von ihrer
Verpflichtung zur Übernahme der Neuen Aktien zurückzutreten, wenn außergewöhnliche und unabwendbare Ereignisse wie Unsicherheiten an den internationalen Kapitalmärkten, das Ausbrechen von Feindseligkeiten und ähnliche Ereignisse eintreten, die nach Ansicht der Baader Bank eine Durchführung der Kapitalmaßnahme als nicht empfehlenswert erscheinen lassen.
Die Verpflichtung der Baader Bank endet ferner, wenn die Durchführung der Neuen
Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 7. Juli 2015 in das Handelsregister des
Amtsgerichts München eingetragen worden ist und sich die Gesellschaft sowie die Baader
Bank nicht auf einen späteren Termin einigen können.
Risikohinweis
Bezugsrechtsinhabern wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung ihres
Bezugsrechts den Wertpapierprospekt der Gesellschaft vom 12. Juni 2015 aufmerksam zu
lesen und insbesondere die im Abschnitt „Risikofaktoren“ des Wertpapierprospekts
beschriebenen Risiken bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Es wird den Aktionären
ferner empfohlen, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.medigene.de
erhältlichen Finanzberichte und anderen Informationen zu lesen und in ihre Entscheidung
einzubeziehen.
Das Bezugsangebot steht unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der
Durchführung der Neuen Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft. Die
Eintragung der Durchführung der Neuen Kapitalerhöhung kann erst nach der Eintragung der
Durchführung der Meilenstein Kapitalerhöhung in das Handelsregister erfolgen. Aus diesem
Grund kann jede Verspätung der Eintragung der Durchführung der Meilenstein
Kapitalerhöhung zu einer Verspätung der Eintragung der Durchführung der Neuen
Kapitalerhöhung führen. Die Aktionäre der Gesellschaft sowie die Investoren werden darauf
hingewiesen, dass für den Fall, dass die Handelsregistereintragung der Durchführung der
Neuen Kapitalerhöhung nicht erfolgt und die daraus hervorgehenden Neuen Aktien nicht
entstehen, die Baader Bank berechtigt ist, das Bezugsangebot rückabzuwickeln. In einem
solchem Fall werden die Zeichnungsaufträge von Aktionären rückabgewickelt und die zur
Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet.
Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits
Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen
Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig durch Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.
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