Der Wiener "Standard" veröffentlicht heute Auszüge aus dem Vertrag zwecks AUA-Übernahme:
Vertrag
Lufthansa hat zahlreiche Auflagen ausbedungen
11. Mai 2009, 15:17
Genug Aktien erhalten - Zustimmung der Kartellbehörden - Keine Zahlungsunfähigkeit der AUA
Wien - Der deutsche Carrier Lufthansa hat im Vertrag zur AUA-Übernahme zahlreiche aufschiebende Bedingungen formuliert. Aus Sicht der Übernahmekommission ergibt sich diese Vielzahl aus "den spezifischen Eigenschaften des Luftfahrtgeschäfts und dessen derzeitiger negativer Entwicklung sowie im Besonderen aus der finanziellen Situation der Zielgesellschaft" - also der AUA. Im folgenden die wichtigsten aufschiebende Bedingungen aus dem Vertrag.
1. Die Lufthansa muss zur Erfüllung der Bedingung des § 25a Abs 2 ÜbG bis zum Ende der Annahmefrist über mindestens 42,547.512 Stück AUA-Aktien verfügen. Unter Berücksichtigung der von der Lufthansa erworbenen ÖIAG-Aktien müssen dem Bieter daher Annahmeerklärungen für mindestens 5,920.637 Stück Aktien (= 6,96 Prozent der ständig stimmberechtigten Aktien) zugehen.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Angebots hatte die Lufthansa sämtliche ÖIAG-Aktien und damit 36,626.875 Aktien, das sind 41,56 Prozent des Grundkapitals und 43,04 Prozent der ständig stimmberechtigten Aktien der Austrian Airlines, aufschiebend bedingt erworben. Umgesetzt wird der Kauf aber nur vorbehaltlich der weiteren aufschiebenden Bedingungen.
2. Bedingung für die AUA-Übernahme ist, dass die Kartellbehörden der EU, der USA, Kanadas, der Türkei, Israels, Albaniens, Bosniens, Serbiens und der Ukraine bis zum 31. Juli 2009 zustimmen bzw. das Geschäft nicht untersagen.
3. Bedingung ist weiters, [.......]
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