daxius hatte in den letzten tagen schon darauf hingewiesen, hier der newsletter von ra-schirp- der keine werbung darstellen soll, wer also interesse an diesen web seminar haben sollte und teilnimmt, bitte ergebnisse kurz zur info für alle hier einstellen,danke.
meine meinung ,es tut sich auch was bei den gerichten, die olg schelte hat wohl wirkung gezeigt.....
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Newsletter möchten wir Ihnen einen Ausblick für den weiteren Verlauf der Verfahren für das Jahr 2022 geben und Sie auf den aktuellsten Stand bringen.
In unserem letzten Newsletter konnten wir Ihnen in Sachen Wirecard und Klage gegen Ernst & Young gute Neuigkeiten übermitteln. Das Oberlandesgericht München hatte mit einem 17-seitigen Beschluss harsche Kritik an den ersten Entscheidungen geübt, in denen das Landgericht München Klagen von EY-Geschädigten abgewiesen hatte.
Das Oberlandesgericht München bestätigte, dass auch bei einer sogenannten Anlagestimmung es dem allgemeinen Erfahrungssatz entspräche, dass ein Anleger nicht in ein insolventes Unternehmen investiert. Im Lichte dieser neuen richtungsweisenden Entscheidung seitens des Oberlandesgerichtes sind zunächst die Gerichtstermine vor dem Landgericht München größtenteils durch das Gericht aufgehoben und auf neue Termine ab April 2022 verschoben worden.
Wir reichen weiterhin Klagen beim Landgericht München ein. Unser Augenmerk liegt dabei auf dem Nachweis des Vorsatzes der Wirtschaftsprüfer von EY für die sittenwidrige Schädigung der Anleger und die Ursächlichkeit der erteilten Bestätigungsvermerke (Testate) für die Käufe der Aktien, die wir nunmehr über die Anlagestimmung nachweisen.
In jüngsten Hinweisbeschlüssen des Landgerichtes München versucht man dort nunmehr auch die Ausführungen des Oberlandesgerichtes umzusetzen. Das Landgericht München weist jüngst darauf hin, dass ein Kausalzusammenhang zwischen einem Unternehmensbericht und dem Kaufentschluss des Anlegers vermutet wird und es dabei nicht darauf ankommt, ob der Anlieger den Bericht gelesen oder gekannt hat. Vielmehr ist nun auch nach der Auffassung des Landgerichts München ausschlaggebend, dass der Bericht die Einschätzung eines Wertpapiers in Fachkreisen mitbestimmt und damit eine Anlagestimmung erzeugt hat. Zudem benötigt das Landgericht zur weiteren Feststellung den detaillierten Kursverlauf der Wirecard Aktie.
Wenn Sie mehr wissen möchten, melden Sie sich bitte gerne zu unseren kostenfreien Webinaren an. Dabei handelt es sich größtenteils um eine Wiederholung des Webinars vom vergangenen Dezember. Sollten Sie diesen Termin also verpasst haben, möchten wir Ihnen erneut die Gelegenheit bieten, Sie auf den aktuellsten Stand in Sachen Wirecard und Klage gegen EY zu bringen:
Donnerstag, 3. März 2022, 17 Uhr in deutscher Sprache. „WIRECARD und EY: Aktueller Sachstand und Klagemöglichkeiten“ Link hier: us02web.zoom.us/webinar/register/WN_D33601OgTDmSkWdpi5LSfA
Mittwoch, 10. März 2022, 18 Uhr in englischer Sprache. „WIRECARD and EY: Current state of affairs and possibilities of legal action“ Follow the link: us02web.zoom.us/webinar/register/WN_vOBXVWfQRD2z6R-ShgcfQQ
Sprechen werden auf den Webinaren:
Prof. Dr. Kai-Oliver Knops, Universität Hamburg
Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, Berlin
Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach, Berlin
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Ber