Das Gericht verwies darauf, dass der Geschäftsführer der Thielert Vermögensverwaltung GmbH von Bilanzmanipulationen bei der Thielert AG vor dem Börsengang im Jahr 2005 gewusst habe. Hätte die Vermögensverwaltungs GmbH die Aktien in der Vergangenheit verkauft, so hätte ein verbotenes Insidergeschäft vorgelegen. „Es wäre unbillig, einem Insider auf dem Umweg über Schadensersatzansprüche indirekt die Früchte eines Insidergeschäfts zukommen zu lassen“, betonte das OLG.
www.focus.de/finanzen/news/...ensersatz-zahlen_id_3647159.html
Ja was für ein Lexus kauft man sich, wenn man 87,50 mit anderen noch teilen muß?