Kommentar zur Aktienbesteuerung


Thema
abonnieren
Beiträge: 6
Zugriffe: 805 / Heute: 2
kalle4712:

Kommentar zur Aktienbesteuerung

 
13.04.03 12:50
In sachen Besteuerung von Kursgewinnen bleibt ja nun alles beim alten: Die Spekulationsfrist von einem Jahr bleibt. Gewinne bzw. Verluste, die außerhalb dieser Frist realisiert werden, müssen nicht versteuert bzw. können nicht abgesetzt werden. Gewinne und Verluste, die innerhalb der Frist realisiert werden, werden bei der Steuer voll berücksichtigt.

Haltet Ihr es für gut, dass die Pauschalsteuer von 15% (Halbeinkünfteverfahren; also real 7,5%) auf die Gewinne nicht kommt? Wie ist die Meinung bei Ariva??

Ich selbst finde es einerseits schade, denn 7,5% sind nicht die Welt. Das Traden würde viel lukrativer. Andererseits ist es sicherlich nicht verkehrt, wenn langfristige (seriöse?) Geldanlagen steuerlich bessergestellt werden also kurzfristige Spekulationen. Denn das nimmt etwas die Hektik aus dem Markt, und die Kursausschläge z.B. im DAX werden eventuell etwas kleiner (vergleiche z.B. mit dem Dow Jones). Das könnte das Vertrauen in den Markt stärken, so dass das Bewertungsniveau längerfristig steigt. Davon würden wohl alle profitieren, vor allem aber die deutschen Unternehmen.

Ich persönlich bin außerdem eher langfristig ausgerichtet. Ich finde es daher gut, wenn ich den größten Teil der Geschäfte weiterhin dem Finanzamt gar nicht melden muss. Das hält meinen Verwaltungs-Aufwand deutlich in Grenzen. Die Gewinne habe ich in der Vergangenheit versteuert, weil ich auf diese Weise nicht Gefahr laufe, hohe Zahlungen ans FA leisten zu müssen, wenn ich erwischt würde. Ich kann also über mein freies Kapital frei und unbeschwert verfügen.

(Hinweis: Das ehrliche Versteuern von Gewinnen hat noch einen gewaltigen Vorteil: Man kann Verluste innerhalb der Frist absetzen. Auf diese Weise gesteht man sich Fehlinvestitionen leichter ein, trennt sich früher von "schlechten" Werten und versucht nicht, Verluste auszusitzen. Also kann man sogar finanziell davon profitieren, wenn man die Gewinne versteuert. Hinzu kommt, dass ein Urteil beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist; möglicherweise ist die Besteuerung verfassungswidrig, und ich erhalte demnächst eine fette Erstattung. Wenn dies schon bald geschehen sollte, wäre das super: Gewinne aus den Zeiten, als die Aktien viel höher bewertet waren als heute, könnte ich jetzt investieren. Das "Parken" der Gelder beim Finanzamt hätte sich dann echt ausgezahlt.)
Antworten
kalle4712:

Meinungen hierzu? o. T.

 
14.04.03 09:11
Antworten
Schmoeker:

Akteinbesteuerrung

 
14.04.03 09:19
Also ich finde die alte Regelung auch besser.
Aber wann wurde das gemeldet, das es so bleibt?
Ich habe davon nichts mitbekommen.
Mit der alten Reg. sind Aktien etwas weniger sch....
Dem Fiskus bringt es eh nichts weil einer die Gewinne versteuert
und ein anderer der diesen Gewinn finanziert den  Verlust absetzt.
Nimmt man nun noch die Gebühren hinzu macht Abzocker Staat noch 2 % minus pro Deal
Schmoeker
Antworten
J.R. Ewing:

Spekugeschäfte

 
14.04.03 09:37
Ich stimme kalle4712 zu, die neue Regelung wäre besser gewesen. Viele Anleger haben vor allem Anfang 2000 Wertpapiere, mit denen sie dick im Plus lagen, nur deshalb nicht rechtzeitig verkauft, weil sie die Spekufrist aussitzen wollten, um dann die Gewinne steuerfrei kassieren zu können. Daß die Kurse dann in den Keller gingen, hatte zunächst niemanden beunruhigt, ging man doch davon aus, daß die Börse spätestens ab Herbst wieder anziehen würde - wie in den letzten 10 Jahren zuvor auch. Doch es kam bekanntermaßen alles ganz anders. Die Spekufrist dürfte somit ein nicht unerheblicher Grund gewesen sein, warum viele Anleger damals eine Menge Geld verloren haben.
Mit der neuen Regelung, bei der es keine Fristen mehr gibt, würden steuerliche Erwägungen keine Rolle mehr spielen, denn die Steuer für private Veräußerungsgeschäfte wird in jedem Fall fällig, egal wie viel Zeit zwischen Ankauf und Verkauf vergangen ist. Und eine Realsteuer von schlappen 7,5% ist nun wirklich läppisch.

@kalle4712: Ich mnuß Dich leider enttäuschen. Zwar ist tatsächlich ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, bei dem es um die Rechtmäßigkeit der Spekulationssteuer geht, weil der Kläger (ein bekannter Steuerrechtler aus Hamburg)den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung verletzt sieht. Und die Fachwelt geht auch davon aus, daß das BVG der Klage stattgibt. Bereits bezahlte Steuern früherer Jahre gibt es aber auch dann nicht zurück. Wurden in den vergangenen Jahren Spekugwinne in der Steuererklärung angegeben und ist ein Einkommenssteuerbescheid durch das Finanzamt ergangen, dann ist das jeweilige Steuerjahr als abgeschlossen zu betrachten. Interessant wäre ein solches Urteil nur für diejenigen, die ihre Gewinne in der Vergangenheit nicht angegeben haben. Die nämlich sind vor zukünftigen Nachstellungen des Finanzamtes geschützt, können also wegen der Verfassungswidrigkeit der Steuer wegen des Verschweigens ihrer Gewinne nicht mehr belangt werden, selbst wenn das Finanzamt nachträglich davon Wind bekommen sollte. Entsprechende Erkenntnisse dürften dann schlicht nicht mehr verwendet werden.
Sicherlich unbefriedigend für die, die - wie auch ich - in den vergangenen Jahren steuerehrlich waren.

J.R.
Antworten
kalle4712:

@Schmoeker @J.R.Ewing

 
14.04.03 12:14
Schmoeker: Das ging in der letzten Woche durch die Medien. Eine Quelle kann ich jetzt leider nicht nennen. Schau einfach z.B. unter www.welt.de nach unter suche dort mit einem geeigneten Stichwort.

J.R.Ewing: Ich denke nicht, dass ich eine Enttäuschung erleben werde, denn ich habe gegen die Einkommensteuerbescheide der letzten 5 Jahre mit Hinweis auf das Urteil des BVG (mit Aktenzeichen) fristgerecht Einspruch erhoben.

Gruß
Kalle
Antworten
Schmoeker:

Steuern

 
15.04.03 08:40
kalle 4712 Besten Dank VG Schmoeker
Antworten
Auf neue Beiträge prüfen
Es gibt keine neuen Beiträge.


Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--