So ist das also: Kim Schmitz wird Kapitalanlagebetrug vorgeworfen. Grundlage ist der § 264a StGB.
Zu dem Thema gibt es eine Meldung von AP, aus der ich (ausnahmsweise) zitiere:
München (AP) Im zweiten Anlauf will das Amtsgericht München den
untergetauchten Unternehmer Kim Schmitz wegen Kapitalanlagebetrugs
zur Rechenschaft ziehen. Seit Montag werde nochmals versucht, einen
Strafbefehl von Anfang Dezember zuzustellen, bestätigte das Gericht
am Donnerstag auf Anfrage der AP. Schmitz soll 90 Tagessätze a 300
Mark (153 Euro) zahlen.
Schmitz werde Kapitalanlagebetrug nach Paragraph 264a zur Last
gelegt. Der Strafbefehl ist laut Amtsgericht noch nicht zugestellt
und damit nicht rechtskräftig.