Kaum beachtet: neues Datenschutzgesetz

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Kaum beachtet: neues Datenschutzgesetz

 
15.02.02 12:11
15.02.2002   10:44:02

 Ein ganzes Vorschriftenbündel soll seit Jahresbeginn den Verbraucher- und Datenschutz im Internet verbessern. Viele Betreiber von Online-Shops und Dienstleistungsangeboten im Web hinken mit der Umsetzung der Gesetze hinterher - und riskieren ein Bußgeld.


Um den Daten- und Verbraucherschutz im Internet zu stärken, hat der Gesetzgeber bereits bestehende Gesetze gebündelt und strengere Neuvorschriften erlassen. Vor allem der elektronische Geschäftsverkehr ist in weiten Teilen reglementiert. "Damit haben wir beim Verbraucherschutz einen riesigen Fortschritt gemacht", sagte Dietmar Nadler, Internet-Referent beim Hamburger Datenschutzbeauftragten. Die entsprechenden Vorschriften sind im überarbeiteten Teledienste-Datenschutzgesetz ( TDDSG) festgelegt. Eine entscheidende Neuerung ist die Einführung von Bußgeldvorschriften.

Zu den Neurungen sagte Nadler: "Die Kunden von Diensteanbietern sollen künftig nachvollziehen können, was mit ihren Daten überhaupt passiert". Bevor der Betreiber einer Website Daten weitergebe oder abspeichere, müsse er den betroffenen Nutzer um Erlaubnis bitten. Die Einwilligung des Nutzers müsse protokolliert werden.

Hinzu kommen für Site-Betreiber zudem neue Belehrungspflichten. Ein Kunde muss beispielsweise darüber informiert werden, dass er seine Einwilligung auch widerrufen kann. "Wenn jemand gegen diese Vorschriften wiederholt verstößt, begeht er eine Ordnungswidrigkeit", sagt Nadler.

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hulk:

nix mit börse zu tun aber sehr informativ... o.T.

 
15.02.02 12:42
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