Ist das wieder so 'ne Geschichte mit dem Verfall von nicht ausgeübten Short-Optionen? Falls ja, dass musst du dir halt kurz vor dem Verfall zuruck kaufen. Und schon ist das Problem keins mehr.
Bist Du Stillhalter, dann bezahlst Du bei Verkaufseröffnung die Quellensteuer. Wenn die Option verfällt, dann bleibt es auch so. Wenn Du die Posion durch Kauf glattstellst bekommst Du zuviel gezahlte Steuern zurück.
Der Käufer einer Option hat es da schon schwieriger. Gerät diese weit aus dem Geld und die Option droht zu verfallen, dann ist es öfters unmöglich die offene Position durch Verkauf glattzustellen. Es findet sich dann kein Käufer der auch nur 0,01€ für die fast wertlose Option zu zahlen.
Steuertechnisch kann man den Kaufpreis nicht gegen Gewinne aus der selben Einkunftsart gegenrechnen. Verstösst aus meiner Sicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Hier zockt der Gesetzgeber bewusst ab. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis es hier eine Änderung geben wird.