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Rheumax:

An Arivas Nahostexperten, Herrn Apfelbaumpflanzer

 
17.09.02 09:34
Die "Faktenlage" ist so einfach nicht vom Tisch zu wischen.
Das Du als - bekanntermaßen ständiger Verteidiger Israels bei Ariva - auch angesichts der Fakten zu einer völlig anderen Einschätzung kommst, verwundert hier wohl niemanden.
Ist auch O.K., nur solltest Du anderen dann nicht mangelnde Objektivität vorwerfen!

Gruß
Rheumax
Antworten
Karlchen_I:

@Cat: Du bist jetzt schon ziemlich fertig. o.T.

 
17.09.02 09:35
Antworten
Speculator:

Jetzt hört auf....

 
17.09.02 09:37
...euch den ganzen Tag über Saddam Gedanken zu machen!

Es war klar das er einlenken würde. Er brauch sich nur Afghanistan anzuschauen um zu wissen, dass er alleine gegen die USA wohl kaum eine Chance hat. Mit der Rede von Bush vor der UN wurde ihm auch indirekt ein Ultimatum gestellt und somit auf der einen Seite die "Daumenschrauben" angezogen auf der anderen Seite ein "Hintertürchen" offen gelassen um sein Kopf zu retten.

Er wird jetzt wieder versuchen die Inspetionen zu behindern und seine Waffen so gut wie möglich zu verstecken, das ist klar. Ein möglicher Krieg ist also noch längst nicht vom Tisch aber er ist in weiter ferne gerückt, ein Krieg in diesem Jahr kann ich mir kaum vorstellen.


mfG: Speculator
Antworten
Dr.UdoBroem.:

Man merkt...

 
17.09.02 09:40
Die Mediengehirnwäsche der letzten Wochen zeigt Wirkung.

Schon lustig, wie sich die "öffentliche" Meinung durch die "objektive" Berichterstattung steuern lässt. Plötzlich gibt es eine Massenhysterie wegen Saddams Bio- und Atomwaffen, von denen vor 2 Monaten keiner gesprochen hat.

Bald wird dann die nächste Kuh mit der entsprechenden Propaganda durchs Dorf getrieben und alle machen mit.

Peinlich, peinlich.



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Antworten
catweezel:

na Karlchen I auch einer aus der Pisa Studio

 
17.09.02 09:46
der es nicht geschafft hat
Antworten
Antichrist:

Ganz genauso sieht's aus Doc

 
17.09.02 09:46
 
Antworten
Thomastrada.:

Hier mal ein Link, der lesenswert ist und

 
17.09.02 09:47
anschließend auf Prophezeihungen hinweist:

www.european-prophecies.de/Anti-Terror-Krieg-IRAK.htm

Jeder mag davon halten was er will - ich find's zumindest interessant. Insbesondere was der "Seher aus dem Waldviertel" 1959 für die Zeit nach der Zerstörung New Yorks (!) vorausgesagt hat.

Gruß,
T.
Antworten
Karlchen_I:

Vielleicht fällt irgendeinem....

 
17.09.02 09:48
mutigen Staatsanwalt ja ein, dass es den § 80a Strafgesetzbuch gibt. Bisher war das aber nicht der Fall, denn sonst hätten Schröder, Fischer, Scharping und viele andere schon längst ein Verfahren am Hals.
Antworten
Apfelbaumpfla.:

Rheumax

 
17.09.02 09:49
Also keine Diskussion über Fakten, sondern nur gegenseitige Vorwürfe der Subjektivität?
Ich habe niemals irgendwelche Vorwürfe erhoben. Kannste alles nachlesen. Ich habe niemanden Verbrecher genannt und Vergleiche angestellt.
Ich wehre mich einfach nur gegen eine Art der Diskussion, wo man einfach Sachen nachplappert, denen man noch gar nicht auf den Grund gegangen ist.

Solange von Politikern hier Bilder wie "Cowboy", "Trottel" respektive "größerer Verbrecher als Saddam Hussein", "Völkermorder" gezeichnet werden, lohnt sich eigentlich eine Diskussion nicht, da Fakten - egal von welcher Seite interpretiert - dann keine Rolle mehr spielen.

Ich bin auf ARIVA sicher ein stärkerer Verteidiger Israels als mir lieb ist, aber das liegt an der extremen Einseitigkeit und der Abneigung gegen diesen Staat, die hier auftritt - und das mit unreflektierten Pauschalurteilen.

ALLE EINFACHEN ANTWORTEN SIND FALSCHE ANTWORTEN.

Grüße

Apfelbaumpflanzer
Antworten
rübezahl:

@Apfelbaum

 
17.09.02 10:00
Muß mich leider zurücknehmen, sonst setzt es wieder schwarze Sterne!!Gruß, Rübe
Antworten
Apfelbaumpfla.:

@rübe

 
17.09.02 10:07
Wieso denn, was habe ich denn gesagt?
Wie wär's denn, wenn man mal die Emotionen draussen läßt und vernünftig seine Meinung austauscht und versucht rauszufinden, wo denn die Differenzen eigentlich liegen? Das Ringen um das Verstehen der Meinung des anderen?

Das wäre Frieden im kleinen. Da fängt's an.

Ich habe den Eindruck, dass hier nur gepostet wird, um sich abzureagieren.
"Ich bin so toll, ich trau' mich, den mächtigsten Mann der Welt 'Trottel' nennen."

Was ist denn das für ein Niveau?


Grüße

Apfelbaumpflanzer
Antworten
pusherman:

@apfelbaumpflanzer

 
17.09.02 10:08
Ich habe mit Rheumax die gleichen Erfahrungen gemacht wie Du. Sinnlos sich mit so jemandem zu unterhalten. Objektivität ist für ihn nun wirklich ein Fremdwort.Ich habe jedenfalls besseres zu tun als auf solche Leute überhaupt noch einzugehen.

Gruss

Pusherman
Antworten
mod:

Abwarten und Tee trinken .....

 
17.09.02 10:12
Eine Politik der Stärke hat sich in der
Geschichte fast immer gegenüber
verrückten, kriminellen Diktaturen ausgezahlt.
Nur diese Sprache verstehen sie.

Im Übrigen ist es auch im privaten Leben so.

Deutschland, der Hort der Weicheier à la Schröder & Co.

Die Spassgesellschaft der Erben.
Antworten
TD714788:

Genau, wir sollten Lenkwaffen in Position bringen. o.T.

 
17.09.02 10:15
Antworten
lutzhutzlefutz:

mod

 
17.09.02 10:15
Deshalb gewinnt Unsgerd auch wieder. Damit die ganzen Arbeitslosen auch sagen können Arbeitslos und Spaß dabei, komm dazu!!!
Antworten
pusherman:

@mod

 
17.09.02 10:16
Wieder einmal vielen Dank!

Gruss

Pusherman
Antworten
Apfelbaumpfla.:

@rübe

 
17.09.02 10:20
jetzt hab' ich's verstanden.

Erst heute gefunden:

Aus http://www.ariva.de/board/125620/...&tempallpostings=1&no_deny_list=0
:
"Das ihr euch überhaupt traut, nachdem euer faschistischer Führer Scharon schon wieder bestialisch zugeschlagen hat, eure proisraelische Meinung öffentlich zur Schau zu stellen, ist traurig. Ihr seit die größten Mörder und Lügner des Jahrhunderts. Wir befinden uns im antifaschistischen Widerstandskampf, gegen euch rechte!!! Juden. Ihr seit schlimmer als die deutschen Nazis, weil ihr aus den Fehlern gelernt habt."

Das ist natürliche eine intellektuelle Glanzleistung. Besonders wenn man dann liest, was ich dazu geschrieben hatte.

Sowas ist doch eigentlich strafbar, oder nicht?

Weiss das jemand?


Grüße

Apfelbaumpflanzer
Antworten
Rheumax:

äh...Apfelbaum?

 
17.09.02 10:25
Wohin willst Du diese Diskussion führen?
Übrigens mache ich mir über eine Meinung, die mir nicht passt, sei sie auch extrem, keine Gedanken, ob sie strafbar sein könnte..

Gruß
Rheumax
Antworten
Dr.UdoBroem.:

Zurück zum Thema.

 
17.09.02 10:25
Wie es scheint, könnte es der Irak diesmal wirklich ernst meinen.

Zumindest weisen Äußerungen der irakischen Regierung darauf hin.

Man gehe nämlich davon aus, dass durch die Erfüllung der UN-Resolution nur ein erster Schritt zur Lösung der Problematik erfolgt sei. Der nächste sei dann die Aufhebung der Restriktionen - nur logisch.

Des weiteren wird vom Irak der Spieß umgedreht und die UN in die Verantwortung genommen, dass diese auch dafür sorgen müssen, dass es bei Erfüllung der Resolutionen nicht zu weiteren kriegerischen Aktionen anderer Staaten(sprich der USA) gegen den Irak kommt.

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Antworten
Apfelbaumpfla.:

Thread

 
17.09.02 10:28
OK, ich geb's zu. Das passt hier nicht rein.

Zum Abschluss und Klarstellung: das Zitat war von Rübezahl.

Er nannte mich

"größten Mörder und Lügner des Jahrhunderts"

Das ist doch strafbar oder? Mit Meinung hat das nichts zu tun, oder?


Grüße

Apfelbaumpflanzer
Antworten
mod:

§ 130 StGB: Volksverhetzung, Urteil dazu

 
17.09.02 10:28
BGH
1999-02-26
3 StR 613/98
Rechtsbereich/Normen: StGB
Einstellung in die Datenbank: 1999-10-01
Bearbeitet von: Anna Seelentag
Quelle: Pressemitteilung BGH

Volksverhetzung durch rechtsradikalen Sänger

Wer auf einer Veranstaltung vor rechtsradikalem Publikum auftritt, dort ausländerfeindliche und gewaltverherrlichende Lieder singt und dazu "Hitlergrüße" entgegennimmt, muß sich wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten.

Der Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil des Landgerichts Wuppertal, das einen 30-jährigen Skinhead zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt hatte. Der Mann war auf einer von rechten Skinheads besuchten "Livemusik-Veranstaltung als "Star des Abends" aufgetreten. In seinen Liedern billigte er die Brandanschläge von Solingen, Mölln, Rostock und Hoyerswerda. Er rief zum Haß gegen Juden, Ausländer und Farbige auf. Den Holocaust leugnete er teils, teils hieß er ihn gut. Das Publikum gab auf seine Aufforderung den "Hitlergruß", "Sieg-Heil"- und andere Nazi-Parolen von sich. Die Polizei, von Anwohnern alarmiert, löste schließlich die Veranstaltung auf.

Antworten
Karlchen_I:

Und noch was...

 
17.09.02 10:34
§ 80a
Aufstacheln zum Angriffskrieg
Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Antworten
mod:

Die Rechtslage im Internet

 
17.09.02 10:36
Diskriminierende Inhalte
 
Gesetzeslage:

In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Vorschriften zu nennen:

§ 130 StGB (Strafgesetzbuch) Volksverhetzung
§ 166 StGB (Strafgesetzbuch) Beschimpfung von Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

Nähere Erläuterung:
Verboten sind Inhalte, die zum Hass gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe aufstacheln, oder zu Gewalttaten gegen diese auffordern.

Einzelne Bevölkerungsgruppen dürfen nicht beschimpft und verächtlich gemacht werden.
Zu diesen Inhalten zählen auch rechtsradikale Materialien und Äußerungen. Gleiches gilt für die Beschimpfungen von Religionsgemeinschaften, wie z.B. Katholiken, Moslems oder Juden. Auch dies ist unter Strafe gestellt.


Rechtliche Konsequenzen:
Je nach Art der Tat wird eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren, in einigen Fällen bis zu 5 Jahren verhängt.

--------------------------------------------------
   
Persönlichkeitsverletzende Inhalte:
 
 
Gesetzeslage:

Es ist strafrechtlich untersagt, andere Personen zu beleidigen, unwahre Tatsachen über sie zu verbreiten oder sie sonstig in ihrer Ehre zu verletzen.
Insbesondere sind folgende Vorschriften zu beachten:

§ 185 StGB (Strafgesetzbuch) Beleidigung
§ 186 StGB (Strafgesetzbuch) Üble Nachrede
§ 187 StGB (Strafgesetzbuch) Verleumdung

Nähere Erläuterung:
Wer die Ehre eines anderen dadurch angreift, in dem er dessen Missachtung zum Ausdruck bringt (z.B. „blöde Kuh“, „Arschloch“, etc.) beleidigt den anderen und kann daher von diesem angezeigt werden.

Gleiches gilt, wer Tatsachen über jemanden behauptet, die nicht nachweislich wahr sind, z.B., dass jemand ein Betrüger oder ein Dieb sei (sog. Üble Nachrede).
Ist eine Tatsache erwiesenermaßen unwahr, und macht den anderen verächtlich oder gefährdet seinen Kredit – z.B. die unrichtige Behauptung, jemand sei zahlungsunfähig – stellt dies eine Verleumdung dar.

Rechtliche Konsequenzen:
Die Beleidigung und die üble Nachrede kann zu einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren führen oder zu einer Geldstrafe.
Bei der Verleumdung kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe bis zu
5 Jahren oder einer Geldstrafe kommen.
Die Beleidigung wird nur auf Antrag des Verletzten verfolgt.

 groups.msn.com/editorial/de-de/content/standalone/infoabuse.htm



Antworten
TD714788:

Ich kenn auch nen Paragraphen...

 
17.09.02 10:37
§ 309  Mißbrauch ionisierender Strahlen

  (1) Wer in der Absicht, die Gesundheit eines anderen Menschen zu schädigen, es unternimmt, ihn einer ionisierenden Strahlung auszusetzen, die dessen Gesundheit zu schädigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

  (2) Unternimmt es der Täter, eine unübersehbare Zahl von Menschen einer solchen Strahlung auszusetzen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

  (3) Verursacht der Täter in den Fällen des Absatzes 1 durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.

  (4) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

  (5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

  (6) Wer in der Absicht, die Brauchbarkeit einer fremden Sache von bedeutendem Wert zu beeinträchtigen, sie einer ionisierenden Strahlung aussetzt, welche die Brauchbarkeit der Sache zu beeinträchtigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.


Toll, oder ?

Grüsse,
Tyler Durdan

Antworten
TD714788:

Solche Juristen wie Dich brauchen wir, mod o.T.

 
17.09.02 10:38
Antworten
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