Dann wird zur Abfindung der restlichen Linde Aktionäre der Durchschnittskurs der letzten 3 Monate herangezogen. = Falsch
Da in der Absichtserklärung außerdem steht, dass Innogy aufgespalten werden soll, ist E.ON verpflichtet, einen sogenannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Innogy abzuschließen. Erst danach darf E.ON in das Geschäft von Innogy operativ eingreifen. Um die verbliebenen Minderheitsaktionäre nicht zu benachteiligen (denn Innogy würde ja in E.ON integriert werden) wird ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer bestellt, der den Wert von Innogy ermitteln würde.
Dann würden die Innogy-Aktionäre erneut ein Übernahmeangebot durch E.ON erhalten, dass diesmal aber vom Wirtschaftsprüfer bestimmt wurde. Dieses Übernahmeangebot dürfte deutlich über dem jetzigen Angebot liegen, da sich der Wirtschaftsprüfer an allen künftigen Erträgen und Geschäftschancen orientiert. Alternativ zur Annahme dieses zweiten Übernahmeangebotes können die Aktionäre von Innogy die Aktien auch weiterhin halten. Sie bekommen dann jährlich eine ebenfalls vom Wirtschaftsprüfer festgelegte Garantiedividende von E.ON ausgezahlt. Diese dürfte wohl bei mindestens 2,25 EUR (erwarteter Gewinn je Aktie von Innogy für das Jahr 2021), eher aber bei 2,50 EUR (Berücksichtigung von Einspareffekten im Rahmen der Übernahme) oder gar noch höher liegen.
Nehmen wir einfach einmal eine Garantiedividende in Höhe von 2,50 EUR je Aktie und Jahr an. E.ON ist dann verpflichtet, diese völlig unabhängig vom Geschäftsverlauf zu zahlen. Bis in die Unendlichkeit hinein. E.ON kann natürlich jederzeit weitere, noch höhere Übernahmeangebote machen, um auch noch an die restlichen Innogy-Aktien zu kommen. Oder diese über die Börse Schritt für Schritt aufkauen (was aber ebenfalls den Kurs weiter in die Höhe treiben würde). Sobald E.ON einen Besitzanteil von mehr als 95 % der Innogy-Aktien erreicht haben würde, könnte E.ON die allerletzten Innogy-Aktionäre per zwanghaften Squeeze-Out gegen eine dann noch höhere Barabfindung hinausdrängen.
Ob es E.ON wirklich so weit treiben würde, und Innogy komplett von der Börse nehmen würde, ist unklar. Bis zur Garantiedividende und der zweiten Abfindung wird es in jedem Fall kommen.
Da in der Absichtserklärung außerdem steht, dass Innogy aufgespalten werden soll, ist E.ON verpflichtet, einen sogenannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Innogy abzuschließen. Erst danach darf E.ON in das Geschäft von Innogy operativ eingreifen. Um die verbliebenen Minderheitsaktionäre nicht zu benachteiligen (denn Innogy würde ja in E.ON integriert werden) wird ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer bestellt, der den Wert von Innogy ermitteln würde.
Dann würden die Innogy-Aktionäre erneut ein Übernahmeangebot durch E.ON erhalten, dass diesmal aber vom Wirtschaftsprüfer bestimmt wurde. Dieses Übernahmeangebot dürfte deutlich über dem jetzigen Angebot liegen, da sich der Wirtschaftsprüfer an allen künftigen Erträgen und Geschäftschancen orientiert. Alternativ zur Annahme dieses zweiten Übernahmeangebotes können die Aktionäre von Innogy die Aktien auch weiterhin halten. Sie bekommen dann jährlich eine ebenfalls vom Wirtschaftsprüfer festgelegte Garantiedividende von E.ON ausgezahlt. Diese dürfte wohl bei mindestens 2,25 EUR (erwarteter Gewinn je Aktie von Innogy für das Jahr 2021), eher aber bei 2,50 EUR (Berücksichtigung von Einspareffekten im Rahmen der Übernahme) oder gar noch höher liegen.
Nehmen wir einfach einmal eine Garantiedividende in Höhe von 2,50 EUR je Aktie und Jahr an. E.ON ist dann verpflichtet, diese völlig unabhängig vom Geschäftsverlauf zu zahlen. Bis in die Unendlichkeit hinein. E.ON kann natürlich jederzeit weitere, noch höhere Übernahmeangebote machen, um auch noch an die restlichen Innogy-Aktien zu kommen. Oder diese über die Börse Schritt für Schritt aufkauen (was aber ebenfalls den Kurs weiter in die Höhe treiben würde). Sobald E.ON einen Besitzanteil von mehr als 95 % der Innogy-Aktien erreicht haben würde, könnte E.ON die allerletzten Innogy-Aktionäre per zwanghaften Squeeze-Out gegen eine dann noch höhere Barabfindung hinausdrängen.
Ob es E.ON wirklich so weit treiben würde, und Innogy komplett von der Börse nehmen würde, ist unklar. Bis zur Garantiedividende und der zweiten Abfindung wird es in jedem Fall kommen.
Grüne Sterne beruhen auf Gegenseitigkeit!