Herkunft Thailand? 
Zeitpunkt: 09.07.08 15:23
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Insolvenzverwalter Michael Jaffé
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Amtsgericht München
- Insolvenzgericht -
Infanteriestraße 5, 80325 München
Telefon: 089/5597-06 , Fax: 089/5597-2777
Bankverbindung: Gerichtskasse München, Kto.: 3024919, (BLZ 700 500 00)
Geschäftsnummer: 1502 IN 2682/08
(Bitte immer angeben)
München, 27.8.2008
Beschluß
In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens der
IM Internationalmedia AG, Kaulbachstr. 1, 80539 München
gesetzlich vertreten durch
Vorstand Sascha Prestel, Knorrstr. 49, 80807 München
- Schuldnerin -
1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Ver-
änderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 27.08.2008
um 12:00 Uhr
vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffe, Franz-Joseph-Str. 8, 80801
München, Telefon: 089/255487-00, Fax: 255487-10
2. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gemäß
§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO damit beauftragt
zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten
des Verfahrens decken wird;
als Sachverständiger zu prüfen,
ob ein Eröffnungsgrund vorliegt
welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens
des Schuldners bestehen.
Das Gutachten ist binnen 2 Monaten zu erstellen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Ge-
schäftsräume des Schuldners zu betreten und dort die Nach-
forschungen anzustellen. Der Schuldner hat dem vorläufigen
Insolvenzverwalter Einsicht in seine Bücher und Geschäfts-
papiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte
zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters werden
gemäß § 22 Abs. 2 InsO wie folgt bestimmt:
- Einzug von Forderungen d. Schuldners sowie Entgegennahme
eingehender Gelder
- D. vorläufige Verwalter wird ermächtigt, über Konten d.
Schuldners zu verfügen und neue Konten auf den Namen d.
Schuldners zu eröffnen
- Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten, § 23
Abs. 1 Satz 3 InsO.
Quelle: www.insolvenzbekanntmachungen.de - Suchwort: Internationalmedia
eine insolvenzmeldung scheint (mit kurzer verzögerung) auch immer eine Kaufempfehlung zu sein.
80% Kursgewinn seit der Insolvenzmeldung und das bei einen Unternehmen das bei einen Umsatz von 3,4Millionen einen Verlust von 3,7Millionen erwirtschaftet.Nicht schlecht!!
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