der Kauflust von rd. 52Mio Stück Aktien stehen nur rd. 1,7Mio Stück zum Verkauf gegenüber.
Hätte der Peer nicht den Kurs festgenagelt, ui ui ui
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der Kauflust von rd. 52Mio Stück Aktien stehen nur rd. 1,7Mio Stück zum Verkauf gegenüber.
Hätte der Peer nicht den Kurs festgenagelt, ui ui ui
Moin,
wie im Forum immer wieder zu lesen, wäre eine Enteignung rechtmäßig, da ja die gesetzliche Grundlage dazu geschaffen wurde. OK.
Aber: Ist es denn wirklich rechtmäßig, ein Gesetz für eine "schwebende Angelegenheit" zu schaffen? Jetzt werden einige sicherlich wieder sagen:
A: "Wann soll denn ein solches Gesetz sonst geschaffen werden?"
B: "Bevor ein solcher Fall eingetreten ist."
A: "Aber das konnte doch keiner absehen."
B: "wirklich nicht? Dann hat wohl jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht"
... usw. usw.
Ich bin Softwareentwickler und werde meist von großen Firmen gebucht, um komplexe Anwendungen zu erstellen. Den "Worst-Case" muss man dabei immer vor Augen haben und entsprechende Maßnahmen ergreifen, diesen abzufangen. Bei HRE ist dieser nun eingetreten. Die Wichtigkeit der HRE am Markt war immer klar. Hat sich denn niemand vorher die Frage gestellt, was dann zu tun ist?
Ein Aktionär muss sich des Risikos immer bewusst sein, dass er bei einem Kauf eingeht. Das gleiche kann ich aber auch von einem Unternehmen erwarten, dass sich entschliesst an die Börse zu gehen. Hat die HRE von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet eigentlich ein Recht darauf, vom Staat "gerettet" zu werden?
Unsere Regierung ist diesen Schritt gegangen, damit sie Einfluss auf die Geschäfte der HRE hat. Hat sie das denn nicht sowieso?
Hätte man nicht ein Gesetz schaffen können, dass den Staat zum Vorstand macht und mir trotzdem meine Aktien lässt? (Ich widerspreche mir nicht. Ich suche nur einen Weg, meine Aktien zu behalten.)
Ich habe meine Aktien zu einem Zeitpunkt gekauft, als HRE-Aktien noch nicht enteignet werden konnten.
Bei einem Sparbuch weiss ich, dass der Staat es in Krisenzeiten pfänden kann. Wenn ich dort also Geld parke, weiß ich zumindest dass es auch weg sein kann.
Mensch Fuzzi08, entspann´dich mal damit: http://www.youtube.com/watch?v=4O_YMLDvvnw - Still Got The Blues (Live) (Gary Moore) (6:47 Min) - Bis dann mal.
@fuzzi08: Vielen Dank für diese ausführliche Zusammenfassung. Was ich halt schade finde, ist die Möglichkeit für einen schwebenden Fall ein Gesetz zu schaffen. Das kann natürlich auch von Vorteil sein und unsere Verfassung ist im Großen und Ganzen ein Instrument, mit dem es sich gut leben läßt. Irgendwie kann ich mich damit aber nicht anfreunden. Nur die Vermutung, dass die Aktionäre nicht für die Regierung stimmen würden, lässt eine Enteignung mehr als fraglich erscheinen. Aber das wurde ja eigentlich bereits erwähnt. :-)
Ich warte ab. Gibt es bereits irgendwo eine Liste in der man sich für eine Sammelklage eintragen kann?
Hallo fuzzi08, die Klagen der Rechtsanwaltskanzlei Rotter beziehen sich aber nur auf Aktienkäufe, die bis zum Januar 08 getätigt wurden. Ich selber habe danach gekauft. Mir würde also Dein Link nicht helfen. Weisst Du denn, ob diese Kanzlei auch bzgl. der Enteignung tätig wird? Und dann noch eine Frage: wenn man letzendlich von Bund enteignet wird, wie stellt man es an, dass man keine Fristen versäumt? Legt man einfach schriftlich Wiederspruch ein? Ich werde jedenfalls meine Aktien nicht an den Bund verkaufen! Wenn schon, dann das volle Programm!
wenn du das angebot annimmst , bekommst du die 1e39 . Wenn duaber zwangsenteignet wirst, kann der betrag geringer ausfallen. ( ca 10% )
gruß Michael
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