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Meldung des Tages: 221 % Kursgewinn – und jetzt kommt der größte Trigger: FDA-Entscheidung steht bevor

Hat die Reform der Kapitalertragsbesteuerun g Besta


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Amateur:

amerika ist für mich weit weg

 
16.11.02 21:18
ja,ich halte es für falsch gewinne zu besteuern.egal welche gewinne in welcher form auch immer.steurn im allgemeinen sind ein übles muß ohne die wir nicht auskommen.aber gewinne zu versteuern,würgt meiner meinung nach den anreiz ab zu investieren.
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SchwarzerLor.:

Fondsbesteuerung soll entschärft werden.

 
29.11.02 17:44
Fondsbesteuerung soll entschärft werden

Das Bundesfinanzministerium und der Bundesverband Investment und Assetmanagement (BVI) suchen gemeinsam einen Kompromiss zur künftigen Besteuerung von Gewinnen aus Fonds-Anlagen.
 
sm BERLIN. Nach „konstruktiven Gesprächen“ mit dem BVI bereiten Fachbeamte des Ministeriums eine neue Vorlage für die künftige Fonds-Besteuerung vor, sagte ein Sprecher von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) dem Handelsblatt. Über die Vorlage werde dann von der Führung des Hauses entschieden, hieß es im Bundesfinanzministerium. Zuvor hatte Eichels Parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) bereits angekündigt, das Ministerium werde gemeinsam mit dem BVI einen Kompromiss im Streit über die Gewinnbesteuerung von Fonds-Anlagen suchen. Ziel sei es, eine Doppelbesteuerung von Anlagegewinnen zu vermeiden.

Der BVI kritisierte gestern erneut scharf den Gesetzentwurf der Bundesregierung als „bürokratisches Monster“. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Gewinne, die durch den Verkauf von Beteiligungen innerhalb eines Fonds erzielt werden, auch dann von den Fonds-Anlegern nach ihren persönlichen Steuersätzen versteuert werden müssen, wenn diese Gewinne gar nicht an den Anleger ausgezahlt werden. Veräußert der Anleger später seine Fondsanteile muss er nach Eichels bisherigem Plan die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis mit der neuen Pauschalsteuer für Veräußerungsgewinne von 15 % versteuern. Darauf sollen dann die während der Anlagephase abgeführten Steuern auf Anlagegewinne angerechnet werden.

Der BVI fürchtet auch, dass viele Anleger Scheingewinne versteuern müssten, wenn sie während des Anlagezeitraums zwar Gewinne aus Veräußerungen innerhalb des Fonds versteuern müssten, ihre Fonds-Anteile aber später nur mit Verlust verkaufen könnten. Außerdem nutzten viele Kunden Fonds als langfristige Anlage. Sie seien kaum in der Lage, bei einer Veräußerung der Anteile nach 30 oder mehr Jahren im Einzelnen nachzuweisen, wieviele Steuern auf thesaurierte Veräußerungsgewinne sie zwischenzeitlich abgeführt hätten, erläuterten BVI-Vorstandssprecher Axel-Günter Benkner und Hauptgeschäftsführer Stefan Seip. Insofern seien Doppelbesteuerungen bei dem Eichel-Modell nicht ausgeschlossen.

Bisher müssen Spekulationsgewinne nur versteuert werden, wenn sie bei Anlagen in Wertpapiere innerhalb von einem Jahr, bei Immobilien innerhalb von zehn Jahren nach dem Ankauf realisiert werden. Künftig soll diese Spekulationsfrist entfallen. Anlagegewinne sollen dann grundsätzlich mit 15 %, bei Aktien nach dem Halbeinkünfteverfahren mit 15 % versteuert werden.

Wenn der Gesetzgeber auf der Pauschalbesteuerung von Veräußerungsgewinnen bestehe, dürften diese nur dann besteuert werden, wenn sie dem Anleger auch zuflössen, betonte Seip. Andernfalls würden Anlagen in Fonds gegenüber Direktanlagen in Aktien steuerlich diskriminiert. Er sei „zuversichtlich, dass die vorgesehene Regelung keinen Bestand haben kann“, betonte der BVI-Hauptgeschäftsführer.

Die Änderungen an dem Gesetzentwurf, die nun im Bundesfinanzministerium erarbeitet werden, können während der parlamentarischen Beratungen in den Regierungsentwurf eingearbeitet werden. Die vorgesehenen Steueränderungen können nicht ohne die Zustimmung des Bundesrates in Kraft gesetzt werden, in dem die Union die Mehrheit hat. Die Union lehnt bisher die von Eichel geplanten Steueränderungen grundsätzlich ab. Über einen Kompromiss wird wohl erst nach den Landtagswahlen in Niedersachsen und Hessen am 2. Februar verhandelt.

Nach Angaben Benkners gibt es in Deutschland 15 Millionen Investmentsparer. Das bei den BVI-Gesellschaften angesparte Vermögen betrage 900 Milliarden Euro.

Quelle: www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/.../0/depot/0/index.html
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SchwarzerLor.:

SPD-Länder wolllen Steuerpaket ändern.

 
06.12.02 17:20
SPD-Länder wollen Änderungen am Steuerpaket

Die Finanzminister der SPD-regierten Bundesländer haben sich für umfangreiche Änderungen am Steuerpaket der Bundesregierung ausgesprochen. In einer Empfehlung an den Bundesrat sprachen sich die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein unter anderem für Änderungen an der geplanten Pauschalsteuer auf Gewinne aus Aktiengeschäfte aus.

Reuters BERLIN. Die unions-regierten Länder lehnen die Steuerpläne nach Worten von Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) geschlossen ab. Allenfalls geringfügige Reparaturen an der Körperschaftsteuer seien mit der Union zu machen, sagte der neue Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Reuters. Die Union hat im Bundesrat die Mehrheit und kann das Vorhaben der Regierung scheitern lassen. Die Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel begrüßte den Vorstoß der SPD in Richtung einer Abgeltungssteuer.

In den Empfehlungen an den Bundesrat plädieren die SPD-regierten Länder dafür, "die vorgesehenen Regelungen bei privaten Veräußerungsgeschäften mit dem Ziel zu überprüfen, die Anschaffungskosten zielgenauer zu bestimmen und die Besteuerung mit einem Steuerabzug zu vereinfachen". Damit bleibt unklar, ob die SPD-Finanzminister eine Quellensteuer oder eine Abgeltungssteuer anstreben. In Kreisen der Länder hieß es dazu, die Formulierung sei bewusst offen gelassen worden, um alle Möglichkeiten zu prüfen. Es gebe in SPD-Ländern noch unterschiedliche Positionen: "Wir wollen nichts ausschließen."

Niedersachsen: Abgeltungssteuer denkbar

Nach Angaben des Finanzministeriums in Niedersachsen ist eine Abgeltungssteuer sowohl für die Gewinne aus Aktiengeschäfte als auch für Kapitalerträge durchaus denkbar: "Die Abgeltungssteuer ist eine Option", sagte ein Sprecher. Zuvor hatte sich der nordrhein-westfälische Finanzstaatssekretär Harald Noack (SPD) für eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ausgesprochen. Dies sei eine überzeugende Alternative zu den von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) vorgeschlagenen Kontrollmitteilungen zur Ermittlung von Kapitalerträgen. Scheel sagte Reuters, sie unterstütze die zaghaften Ansätze der SPD-Ministerpräsidenten in diese Richtung. "Ich halte das durchaus für einen gangbaren und sinnvollen Weg."

Eine Abgeltungssteuer wird von Banken und Sparkassen seit langem gefordert. Auch Bundesbank-Präsident Ernst Welteke (SPD) hatte sich vergangene Woche für eine solche Steuer auf Veräußerungsgewinne ausgesprochen. Allerdings sollte sie seinen Worten nach in Form einer Quellensteuer direkt von den Instituten abgeführt werden. Eichel will Gewinne aus Aktienverkäufen künftig pauschal mit 15 % besteuern.

SPD-regierte Länder gegen geplante Mantelkaufregelung

Die SPD-regierten Länder fordern die Bundesregierung zudem auf, die geplanten Neuregelungen zum Mantelkauf zu überprüfen und abzuändern. Allein der Gesellschafterwechsel solle im Rahmen einer Sanierung nicht zur Versagung des Verlustabzugs führen. Eichel will mit seiner Regelung unterbinden, dass Kapitalgesellschaften ihre Steuerlast senken, indem sie Verluste der aufgekauften Gesellschaft mit dem eigenen Gewinn verrechnen.

Stratthaus: Union lehnt Steuerpläne der Regierung ab

Stratthaus sagte Reuters, die unions-regierten Länder lehnten die Steuerpläne der Regierung nach wie vor ab. Lediglich bei der Unternehmensbesteuerung sei Spielraum für einen Kompromiss: "Bei der Körperschaftsteuer kann ich mir vorstellen, dass bestimmte Reparaturen durchgeführt werden." Die zu erwartenden Belastungen für die Unternehmen seien jedoch gering: "Wenn man eine Mindeststeuer ablehnt - was alle innerhalb der Union tun - dann sind die Korrekturmöglichkeiten beschränkt und demzufolge auch die Auswirkungen auf das Steueraufkommen."

Auch den Vorschlag der Bundesregierung, eine Pauschalsteuer von 15 % auf Aktiengewinne zu erheben, trage die Union nicht mit, sagte Stratthaus: "Sie (die Regierungsvorschläge) sind in keine Konzeption eingebettet, und sie haben als einziges Ziel höhere Steuereinnahmen." Nur im Rahmen einer Steuerreform, die eine Senkung des gesamten Belastungsniveaus vorsehe, könne man eine Capital-Gains-Steuer nach amerikanischen Vorbild diskutieren.

HANDELSBLATT, Freitag, 06. Dezember 2002, 14:48 Uhr

Quelle: www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/.../0/depot/0/index.html
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