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Hat die Reform der Kapitalertragsbesteuerun g Besta


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SchwarzerLor.:

Hat die Reform der Kapitalertragsbesteuerung Besta

 
16.10.02 17:14
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SchwarzerLor.:

Reform der K.e.besteuerung: Juristische Probleme.

 
16.10.02 17:16
Aus der FTD vom 16.10.2002  
Kapitalerträge
Von Claus Hulverscheidt, Berlin

Mit der Reform der Kapitalertragsbesteuerung will die rot-grüne Koalition die weit verbreitete Steuerhinterziehung in diesem Bereich bekämpfen. Die Neuregelung soll in den Jahren 2004 bis 2006 Mehreinnahmen von insgesamt 3,3 Mrd. Euro in die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden spülen.

Um sicherzustellen, dass Gewinne aus Kapitalanlagen und Wertpapiergeschäften auch versteuert werden, müssen die Banken die Zins- und Verkaufserträge ihrer Kunden künftig den zuständigen Finanzämtern melden. Solche Kontrollmitteilungen konnten bislang nur dann angefordert werden, wenn ein konkreter Verdacht auf Steuerhinterziehung bestand. Die Ämter waren somit in der Regel darauf angewiesen, dass jeder Bürger seine Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung auch angab. Nur die wenigsten taten dies jedoch.

Bei den Zinserträgen bleibt es dabei, dass die Bank für Einkünfte, die über den Sparerfreibetrag von 1550 Euro pro Person hinausgehen, einen Abschlag von 30 Prozent an den Fiskus abführt. Parallel wird eine Kontrollmitteilung versandt. Im Zuge der Einkommensteuererklärung berechnet das Finanzamt dann den individuellen Steuersatz. Differenzen zum bereits entrichteten Abschlag werden erstattet oder müssen nachgezahlt werden.

Sehr viel einschneidender sind die Änderungen bei Wertpapier- und Grundstücksgeschäften: Hier wird es künftig nicht nur Kontrollmitteilungen geben. Vielmehr werden die Spekulationsfristen für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren und nicht selbst genutzten Grundstücken von einem beziehungsweise zehn Jahren gestrichen. Das bedeutet zum Beispiel: Auch Verkaufsgewinne aus Aktien, die länger als ein Jahr im Besitz des Anlegers waren, sind nicht mehr steuerfrei, sondern werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Anlegers veranlagt. Verluste aus anderen Wertpapiergeschäften können gegengerechnet werden.

Gewinner der Neuregelung sind alle Bürger, die schon bislang ihre Kapitaleinkünfte ehrlich versteuert haben und nun davon ausgehen können, dass der Ehrliche nicht länger der Dumme ist. Die Lockerung des Bankgeheimnisses per Kontrollmitteilung trifft allerdings auch sie.

Zweiter Gewinner ist der Staat, der nach Inkrafttreten im Jahr 2004 mit Mehreinnahmen von 900 Mio. Euro rechnet. 2006 soll der Betrag bereits bei 1,6 Mrd. Euro liegen. Ob sich diese Summen allerdings tatsächlich realisieren lassen, ist höchst ungewiss. Auch im Finanzministerium sieht man die Gefahr, dass viele weitere Bürger ihre Aktiendepots ins Ausland verlagern. Deshalb will sich Berlin mit Hochdruck dafür einsetzen, dass noch in diesem Jahr eine einheitliche europäische Kapitalertragsbesteuerung auf den Weg gebracht wird.

Verlierer sind alle Bürger, die Zinseinkünfte oberhalb des Sparerfreibetrags von 1550 Euro beziehungsweise 3100 Euro für Verheiratete erwirtschaften und diese bislang nicht ordnungsgemäß versteuert haben. Das trifft auf viele deutsche Anleger zu.

Noch härter trifft es Wertpapier- und Grundbesitzer, denen es nicht um kurzfristige Spekulationsgewinne, sondern um eine langfristige, steuerfreie Anlage ging. Sie sehen sich nun getäuscht. Wer etwa kommendes Jahr seine 1990 erworbenen Wertpapiere verkaufen will, um einen Teil des neuen Hauses mit dem Erlös zu finanzieren, muss diesen nun versteuern. Das Gleiche gilt für Rentner, die einen Teil ihrer Altersversorgung auf Aktien aufgebaut haben. Allerdings liegt deren persönlicher Einkommensteuersatz in aller Regel weit niedriger als bei Berufstätigen.

Dass Rot-Grün die Reform der Kapitalertragsbesteuerung im Bundesrat durchsetzt, ist jedoch unwahrscheinlich. Für die Union dürfte die Versuchung groß sein, sich die zu erwartende "Aktionärswut" zu Eigen zu machen. Zudem könnten zahlreiche juristische Probleme auftreten. So ist etwa unklar, wie mit Aktien verfahren wird, die vor 30 Jahren erworben wurden, für die aber keine Unterlagen über den Kaufpreis mehr vorliegen. Die Aufbewahrungsfristen für solche und ähnliche Unterlagen sind erheblich kürzer.
© 2002 Financial Times Deutschland
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tigerlilly:

da ich bislang meine speku-gewinne blond-doof-

 
16.10.02 17:48
ehrlich versteuert hab, tuts mir nicht weh.
dass ich manchen dreck kein jahr mehr halten muss, ist auch nervenschonender.

ich frag mich nur wo in den finanzbehörden die leute herkommen sollen, die das alles bearbeiten?


die armen nichtzockenden otto-normalis und riesterrentner.......
die armen steuerhinterziehenden zocker..........

*seufz*

L.


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SchwarzerLor.:

Posting-Müdigkeit? Welch Schock! o.T.

 
16.10.02 21:14
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ruhrpottzocker:

Keine Geldstrafe für Steuerhinterzieher !

 
16.10.02 21:18

Gleich alle ab in den Knast ! Steuern zu hinterziehen, das ist wie Klauen. Wer klaut, auch ab in den Knast ! Korrupte, Klauböcke und Betrüger alle hinter Schloss und Riegel ! Egal welches Geschlecht, Partei oder Religion

<img src=/images/voting.png border=0> Hat die Reform der Kapitalertragsbesteuerung Besta 819463
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tigerlilly:

die könnens nicht fassen,

 
16.10.02 21:34
dass jemand speku-gewinne versteuert.
wenn man neben den steuerhinterziehern auch noch die schwarzarbeiter mal anginge
(alles kavaliersdelikte...)
könnte es in diesem land mal wieder vorwärts gehen.
egal ob unter rot oder schwarz.

gibts in USA spekulationsfrist? bullshit. wozu auch bitte?

also jammert nicht über die roten. zahlt mal eure steuern auf eure dausend% gewinne. verluste gegenrechnen kann man doch.

und ab in KNAST mit bumbum-boris b.!!-nur mal so als EXEMPEL...


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ruhrpottzocker:

Sehr rigoros ! Gefällt mir !

 
16.10.02 21:55

Getz musse nur noch w sein, dann bin ich dein Fan !

<img src=/images/voting.png border=0> Hat die Reform der Kapitalertragsbesteuerung Besta 819493
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Mützenmacher:

Was ist jetzt mit Aktienverlusten die älter als

 
16.10.02 21:59
ein Jahr sind?

Dies wäre für mich sehr wichtig. Ich habe die Steuern bezahlt.
Vielen Müll habe ich mir aber im Depot behalten, weil ich glaubte, daß zumindest ein Teil wieder steigt. So, nun ist mehr als Jahr rum und die Kurse sind nicht gestiegen. Wer bezahlt mir den Verlust. Hätte ich das früher Gewußt,
hätte ich dies längst rausgeschmissen.
WAS JETZT?
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SchwarzerLor.:

SdK: Todesstoß für Aktienkultur in D.

 
20.10.02 15:10
A K T I E N G E W I N N E

Spekulationssteuer wäre ein "Todesstoß"

lehnen eine Ausdehnung der Steuer auf Aktiengewinne ab. Die bereits angeschlagene Aktienkultur in Deutschland würde weiter geschwächt.

Frankfurt am Main - Als schädlich für die Aktienkultur und verfassungsrechtlich bedenklich haben Experten angebliche Pläne der rot-grünen Koalition zurückgewiesen, die Besteuerung von Gewinnen aus Aktiengeschäften auszuweiten. "Wenn man der Aktienkultur in Deutschland einen Todesstoß versetzen will, dann muss man nur so etwas machen", sagte Reinhild Keitel von der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) Reuters am Montag.

SPD-Fraktionschef Franz Müntefering hatte zuvor im Deutschlandradio gesagt, es werde die Einführung einer Spekulationssteuer geprüft. In Kreisen der Finanzexperten von SPD und Grünen hieß es, auch sie hätten eine generelle Besteuerung von Erlösen aus Aktienverkäufen diskutiert. Derzeit wird die so genannte Spekulationssteuer nur erhoben, wenn zwischen Kauf und Verkauf der Papiere ein Jahr liegt.

Die SdK fürchtet nach den Worten Keitels, dass die zuletzt auf Grund der fallenden Kurse und einer Reihe von Skandalen gesunkene Zahl von Aktionären in Deutschland nach Einführung einer generellen Spekulationssteuer weiter zurückgehen könnte. Nach den Daten des Deutschen Aktieninstituts (DAI), das sich die Förderung der Aktie zum Ziel gesetzt hat, ging der Anteil der Aktionäre an der Bevölkerung im ersten Halbjahr 2002 auf 18 Prozent nach 21 Prozent im Vorjahr zurück.

Verfassungsrechtlich bedenklich

 
 
   
Rot-Grün bittet zur Kasse

Die Koalition bereitet tiefgreifende Änderungen vor. Die Erweiterung der Spekulationssteuer trifft vor allem langfristig orientierte Aktionäre. Unternehmen profitieren hingegen weiterhin von steuerfreien Veräußerungsgewinnen. ...mehr

Ungleichheit unter Anlegern
Der Bundesfinanzhof entscheidet: Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen ist verfassungswidrig. ...mehr  


Petra Kachel, Referentin für Steuerpolitik des DAI, nannte eine solche Steuer verfassungsrechtlich bedenklich und wenig praktikabel. "Nach unserem Steuerrecht müssten dann auch Verluste im Handel mit Aktien voll auf Einkünfte anrechenbar sein", sagte sie. Das begrenze die Einnahmemöglichkeiten und mache aus der Steuer ein prozyklisches Instrumente. Liefen Börse und Wirtschaft gut, würden die Einnahmen fließen, in finanziell schlechten Zeiten wie jetzt würde die Quelle nahezu versiegen. Wie schon die derzeitige Spekulationssteuer halte das DAI auch eine Ausweitung für verfassungswidrig. "Der Bundesfinanzhof sieht das auch so und hat den Sachverhalt dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt", sagte Kachel. Dessen Entscheidung sollte die Regierung abwarten. Kachel verwies darauf, dass wegen des Verfahrens in Karlsruhe schon heute alle Steuerbescheide zur Spekulationssteuer unter Vorbehalt stünden.

Ulrich Hocker von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hält eine Ausweitung der Besteuerung von Aktiengewinnen für ungerecht gegenüber Kleinanlegern und schädlich für den Finanzplatz Deutschland. "Das wäre das Schlimmste, was uns in dieser Lage passieren könnte", sagte der Rechtsanwalt und DSW-Geschäftsführer. Unfair wäre dies deshalb, weil Kursgewinne, die Vermögensverwalter für ihre Fonds erzielten, nicht besteuert würden. Wer genug Geld habe, organisiere dessen Verwaltung als Fonds und zahle viel weniger Steuern als ein Kleinanleger, der diese Möglichkeit nicht habe. Gänzlich contraproduktiv wäre es aus seiner Sicht, die Kursgewinne der Fonds auch zu besteuern. "Dann wandern die inklusive der Arbeitsplätze in Ausland ab", sagte Hocker.

Rolf Benders, Reuters

Quelle: www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,218184,00.html
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Happy End:

Welche Aktienkultur?

 
20.10.02 16:49
Wenn irgendwer oder irgendwas den Todesstoß versetzt, dann sind es die skandalösen Zustände und Vorkommnisse in einigen Unternehmen bzw. bei einigen Analysten in den letzten 2 Jahren ;-(
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Happy End:

Hey, das war ein 5-Sterne-Posting ;-)))

 
20.10.02 21:03
<img src=/images/voting.png border=0> Hat die Reform der Kapitalertragsbesteuerung Besta 823256
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taos:

Aktienkultur & Todesstoß!

 
20.10.02 21:18
Wirklich toll. Aus welcher Ecke da welche Meinungen kommen.

Komisch, in den USA ist normal das man Gewinne aus Aktiengeschäften versteuert.

Taos
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SchwarzerLor.:

3Protest gegen Sperrung von Abstimmungseröffnungen o. T.

 
30.10.02 13:26
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SchwarzerLor.:

Koalition überdenkt Aktiensteuer.

 
06.11.02 19:58
ftd.de, Mi, 6.11.2002, 13:04  
Koalition überdenkt angeblich geplante Aktiensteuer

Die Bundesregierung will Spekulationsgewinne möglicherweise doch nicht grundsätzlich besteuern. Nach einem Zeitungsbericht wird stattdessen die Ausweitung der bisher auf ein Jahr begrenzten Spekulationsfrist diskutiert.

"Eine längere Spekulationsfrist kann eine Variante sein", berichtete die "Berliner Zeitung" am Mittwoch unter Berufung auf Koalitionskreise. Weitere Details nannte die Zeitung allerdings nicht. Das Bundesfinanzministerium ließ am Mittwoch zunächst offen, ob möglicherweise die Spekulationsfrist für Verkaufsgewinne bei Aktien entgegen bisherigen Plänen nur verlängert und damit nicht ganz abgeschafft werden könnte. "Ich kann das weder bestätigen noch dementieren", sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums der Agentur Reuters.

Bislang sehen die Regierungspläne einem Referentenentwurf zufolge vor, Gewinne aus Aktienverkäufen künftig vollständig dem Einkommensteuersatz zu unterwerfen. Auch Gewinne aus dem Verkauf bereits angeschaffter Aktien sollen versteuert werden, wenn sie erzielt wurden, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist. Dafür hat das Finanzministerium den 1. Januar 2003 als Termin genannt. Bislang sind Gewinne aus Aktiengeschäften nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.

Auch Einführung einer Galgenfrist ist möglich

Am Dienstag war bereits eine weitere Variante öffentlich geworden: Nach der heftigen Kritik der Wirtschaft an den Plänen zur Einführung der Spekulationssteuer hieß es aus dem Finanzministerium, Minister Hans Eichel wolle den Investoren offenbar eine Galgenfrist gewähren. Demnach sollten nur jene Gewinne aus Wertpapierverkäufen belastet werden, die nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag am 21. Februar 2003 getätigt werden.

Heftige Kritik von Banken und Verbänden

Die großen Aktien-, Aktionärs-, Banken- und Wirtschaftsverbände hatten sich sehr kritisch zu den Plänen der Bundesregierung geäußert. Sie rechnen bei Einführung einer Spekulationssteuer mit sinkenden Aktienkursen, einer schwierigeren Renten-Vorsorge und steigender Arbeitslosigkeit.

"Betroffen sind Kleinanleger, Investmentsparer, Altersvorsorgesparer, Belegschaftsaktionäre und mit Rücksicht auf die geplante zeitlich unbegrenzte Besteuerung von Immobilienbesitz die Wohnungseigentümer, Hausbesitzer und mittelbar auch Mieter", sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Banken, Thomas Weisgerber. Der Bundesverband der Deutschen Industrie sieht negative Folgen für die Finanzierung von Unternehmen und ihr Investitionsverhalten: "Die Koalitionsvorschläge stellen ein gigantisches Arbeitsplatzvernichtungsprogramm dar."

Quelle: www.ftd.de/pw/de/1036572195905.html?nv=hpm
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Kritiker:

Jetzt wird diese rot-grüne ...

 
06.11.02 20:34
... Parteienriege total kommunistisch und bläst zum Halali gegen alle "Besitzenden".
Gebt alles her, ihr verdammten Bürger oder ab in den Knast!!!
Es kommt der totale Überprüfungs-Staat: Jedes Bild an der Wand, die alte Elvis-Platte, die Taschenuhr vom Opa, alte Münzen. Könnten ja Gewinne bringen???
Die Neid-Hetzjagd kann beginnen gegen alle, die mehr besitzen als 2 Paar Schuhe.
Hallo, Herr Eichel, wußten Sie schon, daß Aktien volkswirtschaftlich keine Gewinne machen?? Denn jedem Gewinner steht ein Verlierer gegenüber - wie beim Skat!
Doch, wenn alle Indexe fallen, machen Sie mal bitte die Bundeskasse auf: Für die vielen Speku-Verluste; dann geht's ab, wie bei der Körperschafts-Steuer.
Außer Ärger nichts gewesen.
Fazit: Dumm - Blöd - Rot-Grün-Regierung!! Keine Steigerung mehr möglich!!!
Alles ins Ausland: Geld - Vermögen- Firmen - steuer zahlende Bürger!
Wir treffen uns!! irgendwo - Kritiker.
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SchwarzerLor.:

Eichel behindert private Altersvorsorge!

 
16.11.02 15:20
Eichel langt kräftig zu

Bundesfinanzminister Hans Eichel hat seine Steuerpläne über den Haufen geworfen – bestimmte Gewinne sollen künftig pauschal versteuert werden. Der neue Steuersatz gelte für nach dem Stichtag 21. Februar 2003 gekauften Aktien, Fondsanteile und Immobilien, berichtete FOCUS unter Berufung auf Regierungskreise.

Demnach sollen Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fondsanteilen und Immobilien in Zukunft pauschal mit 15 Prozent versteuert werden und mittelfristig auch mit Sozialabgaben belebt werden. Die bisherigen Spekulationsfristen von einem Jahr für Aktien und zehn Jahren für Immobilien sollen wegfallen. Vor dem Stichtag erworbene Wertpapiere und Häuser sollen mit 1,5 Prozent des Verkaufspreises besteuert werden. Auf die geplante Doppelbesteuerung von Fonds will Rot-Grün verzichten. Der SPD-Minister legte den Plan am Freitag vor. Es soll am Wochenende von den rot-grünen Finanzexperten beraten werden.

Einig sind sich SPD und Grüne bereits darüber, das Bankgeheimnis und den entsprechenden Paragrafen 30a der Abgabenordnung zu streichen. Mit zwei im Gesetz versteckten Regelungen will Eichel nachträglich Steuersünder zur Kasse bitten, die ihre Spekulationsgewinne nicht versteuert haben. Das Finanzamt kann dem Gesetzesentwurf zufolge sämtliche Konto- und Depotunterlagen für zurückliegende Jahre einsehen. Ab 2003 müssen die Banken dem Fiskus diese Daten per Kontrollmitteilung übermitteln.

Angesichts der nach unten korrigierten Steuerschätzung will Eichel die Neuverschuldung des Bundes stärker erhöhen. 2003 steigt die Nettokreditaufnahme laut dem Entwurf des Bundeshaushaltes auf 18,9 Milliarden Euro – 3,4 Milliarden mehr als geplant. Sein Ziel erreicht Eichel aber nur, wenn die Ausgaben im Vergleich zu diesem Jahr um 1,8 Prozent sinken. Am Mittwoch soll das Kabinett zudem einen Nachtragshaushalt für 2002 verabschieden. Damit erhöht sich die Neuverschuldung um 13,5 Milliarden auf 34,6 Milliarden Euro.

39 Prozent der Deutschen wollen, dass Eichel wegen der Milliardenausfälle bei den Steuereinnahmen und der Höhe der Neuverschuldung zurücktritt. 55 Prozent sprachen sich in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid für FOCUS gegen einen Rücktritt aus, sechs Prozent machten keine Angaben. Ingesamt wurden 502 Bürger befragt.

16.11.02, 9:37 Uhr

Quelle: news.focus.msn.de/G/GN/gn.htm?snr=113540&streamsnr=7
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epc1:

1,5 % des VEräußerungserlöses

 
16.11.02 17:56
gilt das auch bei Verkauf mit Verlust?? Viel Spass vor  dem Bundesverfassungsgericht.
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Amateur:

das ist purer neidkommunismus

 
16.11.02 20:46
versteuertes geld versteuern.schlagt alle roten und grünen -grün und blau.faulheit und dummheit wird belohnt.fleiß und enthusiasmus wird bestraft.
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ecki:

Neidkommunismus?

 
16.11.02 20:52
Man kann das versteuern von Aktiengewinnen für richtig oder falsch halten, es ist aber auf gar keinen Fall die Versteuerung von versteuertem Geld.

Grüße
ecki  
Antworten
Amateur:

was dann?

 
16.11.02 20:54
ich spekuliere mit meinem lohn.und der ist versteuert.
Antworten
ecki:

Es wird ja nur der Gewinn versteuert, und der

 
16.11.02 20:57
entsteht doch nicht auf dem Lohnzettel?

Wenn du deinen Lohn in einen Betrieb steckst und der erzielt Gewinn muss du das auch versteuern.

Also wie gesagt: Man kann das versteuern von Aktiengewinnen für richtig oder falsch halten, es ist aber auf gar keinen Fall die Versteuerung von versteuertem Geld.


Grüße
ecki  
Antworten
ecki:

Und übrigens amateur, wenn du bisher

 
16.11.02 21:02
mit deinem Lohn spekuliert hast und unter einem Jahr wieder verkauft hast, musstest du das auch versteuern. Falls du es nicht gemacht hast, war dein bisheriges verhalten Steuerhinterziehung. Die Finanzbehörden gehen davon aus, dass bisher vielfach betrogen wurde, ähnlich wie bei Schwarzarbeit. Und jede Art der Steuerhinterziehung steigert die Steuerlast für die ehrlichen.

Grüße
ecki  
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Amateur:

und dennoch

 
16.11.02 21:03
der gewinn erwächst ja nur daraus ,weil ich mit meinem versteuerten lohn die voraussetzung für einen gewinn schaffe,ohne diesen einsatz gäbe es für niemanden etwas.
Antworten
Amateur:

ecki-

 
16.11.02 21:08
das hemd ist mir näher als die hose.ich habe bis dateo keinen gewinn versteuert,und möchte es auch weiter so halten.und schwarzarbeitist mir lieber als stundenlöhne um die 100 märker.
Antworten
ecki:

amateur, du bist echt witzig.

 
16.11.02 21:09
Forderst du gleich komplette Steuerfreiheit für alle Betriebsgründer in alle Ewigkeit?

Die haben irgendwann mal einen versteuerten Lohn angespart und dann eine Werkstattt oder sowas aufgemacht, und wenn es klappt erzielen sie Gewinne, wenns denn klappt. Und dieser wird versteuert. Ist doch klar.

Machst du an der Börse bei einem Zock aus 20 000 Euro 30 000 Euro, dann hast du 10 000 Gewinn, und von dem hat niemand Steuern gesehen. Bei den Amis wird das sofort pauschal durch den Broker versteuert, soweit ich weiß. Wenn du in Amerika ein Konto aufmachst, nehmen sie keine Steuer, weil die Amis davon ausgehen, dass du deine Einkünfte hier versteuerst.

Grüße
ecki  
Antworten
Amateur:

amerika ist für mich weit weg

 
16.11.02 21:18
ja,ich halte es für falsch gewinne zu besteuern.egal welche gewinne in welcher form auch immer.steurn im allgemeinen sind ein übles muß ohne die wir nicht auskommen.aber gewinne zu versteuern,würgt meiner meinung nach den anreiz ab zu investieren.
Antworten
SchwarzerLor.:

Fondsbesteuerung soll entschärft werden.

 
29.11.02 17:44
Fondsbesteuerung soll entschärft werden

Das Bundesfinanzministerium und der Bundesverband Investment und Assetmanagement (BVI) suchen gemeinsam einen Kompromiss zur künftigen Besteuerung von Gewinnen aus Fonds-Anlagen.
 
sm BERLIN. Nach „konstruktiven Gesprächen“ mit dem BVI bereiten Fachbeamte des Ministeriums eine neue Vorlage für die künftige Fonds-Besteuerung vor, sagte ein Sprecher von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) dem Handelsblatt. Über die Vorlage werde dann von der Führung des Hauses entschieden, hieß es im Bundesfinanzministerium. Zuvor hatte Eichels Parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) bereits angekündigt, das Ministerium werde gemeinsam mit dem BVI einen Kompromiss im Streit über die Gewinnbesteuerung von Fonds-Anlagen suchen. Ziel sei es, eine Doppelbesteuerung von Anlagegewinnen zu vermeiden.

Der BVI kritisierte gestern erneut scharf den Gesetzentwurf der Bundesregierung als „bürokratisches Monster“. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Gewinne, die durch den Verkauf von Beteiligungen innerhalb eines Fonds erzielt werden, auch dann von den Fonds-Anlegern nach ihren persönlichen Steuersätzen versteuert werden müssen, wenn diese Gewinne gar nicht an den Anleger ausgezahlt werden. Veräußert der Anleger später seine Fondsanteile muss er nach Eichels bisherigem Plan die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis mit der neuen Pauschalsteuer für Veräußerungsgewinne von 15 % versteuern. Darauf sollen dann die während der Anlagephase abgeführten Steuern auf Anlagegewinne angerechnet werden.

Der BVI fürchtet auch, dass viele Anleger Scheingewinne versteuern müssten, wenn sie während des Anlagezeitraums zwar Gewinne aus Veräußerungen innerhalb des Fonds versteuern müssten, ihre Fonds-Anteile aber später nur mit Verlust verkaufen könnten. Außerdem nutzten viele Kunden Fonds als langfristige Anlage. Sie seien kaum in der Lage, bei einer Veräußerung der Anteile nach 30 oder mehr Jahren im Einzelnen nachzuweisen, wieviele Steuern auf thesaurierte Veräußerungsgewinne sie zwischenzeitlich abgeführt hätten, erläuterten BVI-Vorstandssprecher Axel-Günter Benkner und Hauptgeschäftsführer Stefan Seip. Insofern seien Doppelbesteuerungen bei dem Eichel-Modell nicht ausgeschlossen.

Bisher müssen Spekulationsgewinne nur versteuert werden, wenn sie bei Anlagen in Wertpapiere innerhalb von einem Jahr, bei Immobilien innerhalb von zehn Jahren nach dem Ankauf realisiert werden. Künftig soll diese Spekulationsfrist entfallen. Anlagegewinne sollen dann grundsätzlich mit 15 %, bei Aktien nach dem Halbeinkünfteverfahren mit 15 % versteuert werden.

Wenn der Gesetzgeber auf der Pauschalbesteuerung von Veräußerungsgewinnen bestehe, dürften diese nur dann besteuert werden, wenn sie dem Anleger auch zuflössen, betonte Seip. Andernfalls würden Anlagen in Fonds gegenüber Direktanlagen in Aktien steuerlich diskriminiert. Er sei „zuversichtlich, dass die vorgesehene Regelung keinen Bestand haben kann“, betonte der BVI-Hauptgeschäftsführer.

Die Änderungen an dem Gesetzentwurf, die nun im Bundesfinanzministerium erarbeitet werden, können während der parlamentarischen Beratungen in den Regierungsentwurf eingearbeitet werden. Die vorgesehenen Steueränderungen können nicht ohne die Zustimmung des Bundesrates in Kraft gesetzt werden, in dem die Union die Mehrheit hat. Die Union lehnt bisher die von Eichel geplanten Steueränderungen grundsätzlich ab. Über einen Kompromiss wird wohl erst nach den Landtagswahlen in Niedersachsen und Hessen am 2. Februar verhandelt.

Nach Angaben Benkners gibt es in Deutschland 15 Millionen Investmentsparer. Das bei den BVI-Gesellschaften angesparte Vermögen betrage 900 Milliarden Euro.

Quelle: www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/.../0/depot/0/index.html
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SchwarzerLor.:

SPD-Länder wolllen Steuerpaket ändern.

 
06.12.02 17:20
SPD-Länder wollen Änderungen am Steuerpaket

Die Finanzminister der SPD-regierten Bundesländer haben sich für umfangreiche Änderungen am Steuerpaket der Bundesregierung ausgesprochen. In einer Empfehlung an den Bundesrat sprachen sich die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein unter anderem für Änderungen an der geplanten Pauschalsteuer auf Gewinne aus Aktiengeschäfte aus.

Reuters BERLIN. Die unions-regierten Länder lehnen die Steuerpläne nach Worten von Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) geschlossen ab. Allenfalls geringfügige Reparaturen an der Körperschaftsteuer seien mit der Union zu machen, sagte der neue Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Reuters. Die Union hat im Bundesrat die Mehrheit und kann das Vorhaben der Regierung scheitern lassen. Die Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel begrüßte den Vorstoß der SPD in Richtung einer Abgeltungssteuer.

In den Empfehlungen an den Bundesrat plädieren die SPD-regierten Länder dafür, "die vorgesehenen Regelungen bei privaten Veräußerungsgeschäften mit dem Ziel zu überprüfen, die Anschaffungskosten zielgenauer zu bestimmen und die Besteuerung mit einem Steuerabzug zu vereinfachen". Damit bleibt unklar, ob die SPD-Finanzminister eine Quellensteuer oder eine Abgeltungssteuer anstreben. In Kreisen der Länder hieß es dazu, die Formulierung sei bewusst offen gelassen worden, um alle Möglichkeiten zu prüfen. Es gebe in SPD-Ländern noch unterschiedliche Positionen: "Wir wollen nichts ausschließen."

Niedersachsen: Abgeltungssteuer denkbar

Nach Angaben des Finanzministeriums in Niedersachsen ist eine Abgeltungssteuer sowohl für die Gewinne aus Aktiengeschäfte als auch für Kapitalerträge durchaus denkbar: "Die Abgeltungssteuer ist eine Option", sagte ein Sprecher. Zuvor hatte sich der nordrhein-westfälische Finanzstaatssekretär Harald Noack (SPD) für eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ausgesprochen. Dies sei eine überzeugende Alternative zu den von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) vorgeschlagenen Kontrollmitteilungen zur Ermittlung von Kapitalerträgen. Scheel sagte Reuters, sie unterstütze die zaghaften Ansätze der SPD-Ministerpräsidenten in diese Richtung. "Ich halte das durchaus für einen gangbaren und sinnvollen Weg."

Eine Abgeltungssteuer wird von Banken und Sparkassen seit langem gefordert. Auch Bundesbank-Präsident Ernst Welteke (SPD) hatte sich vergangene Woche für eine solche Steuer auf Veräußerungsgewinne ausgesprochen. Allerdings sollte sie seinen Worten nach in Form einer Quellensteuer direkt von den Instituten abgeführt werden. Eichel will Gewinne aus Aktienverkäufen künftig pauschal mit 15 % besteuern.

SPD-regierte Länder gegen geplante Mantelkaufregelung

Die SPD-regierten Länder fordern die Bundesregierung zudem auf, die geplanten Neuregelungen zum Mantelkauf zu überprüfen und abzuändern. Allein der Gesellschafterwechsel solle im Rahmen einer Sanierung nicht zur Versagung des Verlustabzugs führen. Eichel will mit seiner Regelung unterbinden, dass Kapitalgesellschaften ihre Steuerlast senken, indem sie Verluste der aufgekauften Gesellschaft mit dem eigenen Gewinn verrechnen.

Stratthaus: Union lehnt Steuerpläne der Regierung ab

Stratthaus sagte Reuters, die unions-regierten Länder lehnten die Steuerpläne der Regierung nach wie vor ab. Lediglich bei der Unternehmensbesteuerung sei Spielraum für einen Kompromiss: "Bei der Körperschaftsteuer kann ich mir vorstellen, dass bestimmte Reparaturen durchgeführt werden." Die zu erwartenden Belastungen für die Unternehmen seien jedoch gering: "Wenn man eine Mindeststeuer ablehnt - was alle innerhalb der Union tun - dann sind die Korrekturmöglichkeiten beschränkt und demzufolge auch die Auswirkungen auf das Steueraufkommen."

Auch den Vorschlag der Bundesregierung, eine Pauschalsteuer von 15 % auf Aktiengewinne zu erheben, trage die Union nicht mit, sagte Stratthaus: "Sie (die Regierungsvorschläge) sind in keine Konzeption eingebettet, und sie haben als einziges Ziel höhere Steuereinnahmen." Nur im Rahmen einer Steuerreform, die eine Senkung des gesamten Belastungsniveaus vorsehe, könne man eine Capital-Gains-Steuer nach amerikanischen Vorbild diskutieren.

HANDELSBLATT, Freitag, 06. Dezember 2002, 14:48 Uhr

Quelle: www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/.../0/depot/0/index.html
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