Aktien: Bei Verlusten Verkauf an Ehepartner sinnvoll
Die Zeit läuft: Nur Anleger, die noch dieses Jahr inländische Aktien verkaufen, können dabei anfallende Verluste steuerlich in voller Höhe geltend machen. Der Clou: Sie können das Minus komplett ins nächste Jahr übertragen, obwohl das Finanzamt – auf Grund der Steuerreform – ab dem ersten Januar 2002 Gewinne aus Spekulationsgeschäften nur noch zur Hälfte ansetzt. Wer an ein Comeback der Aktien glaubt, verdoppelt so faktisch die verrechenbaren Verluste für im nächsten Jahr erhoffte Gewinne.
Trotz dieser guten steuerlichen Aussichten zögern viele Anleger mit dem Verkauf der Aktien. Ein schneller Rückkauf der Papiere ist tabu, denn das Finanzamt erkennt ein solches Minus nicht an. Nur wenn der neuerliche Einstieg wirtschaftlich begründet werden kann, spielt die Behörde mit. Zudem sind einige Wochen Schamfrist nötig. Schwankt die Börse so extrem wie derzeit, ist der Rückkauf der Papiere oft nicht mehr interessant.
Für Ehepaare gibt es eine andere Möglichkeit, Verluste zu realisieren und den eventuellen Börsenaufschwung des jeweiligen Aktientitels dennoch nicht zu verpassen. Der Trick: Noch vor Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationsfrist werden die Papiere an den Partner verkauft. Von einem möglichen schnellen Turnaround profitiert damit die Familie. An bis dahin verbuchten Verlusten beteiligt sich der Fiskus
Eine Übertragung der Aktien von einem auf ein anderes Depot ist meist problemlos möglich. Unterhalten beide Partner getrennte Depots beim gleichen Kreditinstitut, fallen nur geringe Kosten an. Direktbanken wie etwa Comdirect stellen dem Anleger eine solche Übertragung sogar überhaupt nicht in Rechnung.
Wichtig allerdings: Das Finanzamt erkennt den Handel zwischen Angehörigen nur an, wenn er wie unter Fremden erfolgt. Die Beteiligten müssen sich auf einen realistischen Preis einigen, etwa den Schlusskurs eines Tages an der Frankfurter Börse. Auch der Kaufpreis muss tatsächlich gezahlt werden, am besten per Überweisung.
Terminsache.
Ab dem nächsten Jahr gilt: Kursgewinne aus Geschäften mit inländischen Aktien werden nur noch zur Hälfte besteuert. Noch vor Jahresende realisierte Verluste sind damit steuerlich 2002 doppelt so viel wert. Soweit sie Gewinne aus früheren Jahren übersteigen, können sie in die Zukunft übertragen werden. (Angaben in Euro)
Kursverluste 2001
Gewinn/Verlust: – 10000
Steuerlich wirksam: – 10000
Kursgewinne 2002
Gewinn/Verlust: + 10000
Steuerlich wirksam: + 5000
Zu versteuern 2002: 0
In das Jahr 2003 übertragbar
Steuerlich wirksam: – 5000
Kursgewinne 2003
Gewinn/Verlust: + 10000
Steuerlich wirksam: + 5000
Zu versteuern 2003: 0
Quelle: Capital
Evtl. hilft´s etwas weiter.
Gruß
R.A.P.