Halbeinkünfteverfahren 2002 - Frage


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Boersiator:

Halbeinkünfteverfahren 2002 - Frage

 
04.12.01 11:59
Hi,
wie ist denn das nun genau mit dem Halbeinkünfteverfahren?
Wenn ich z. B. im Dezember 2001 meine Aktien gekauft und mit sattem Gewinn im Januar/Februar 2002 verkaufen will, gilt dann hier schon das Halbeinkünfteverfahren? Oder erst bei Käufen und Verkäufen innerhalb des Jahres 2002?

Ist bestimmt auch für einige andere interessant zu wissen, oder seit alle schon von Haus aus schlau?! ;-)

MfG
Boersiator
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Knipser:

@boersi

 
04.12.01 12:07
Der Verkauf ist entscheidend! Also verkaufe deine Aktien erst in 2002.
Außerdem, beachte, daß du realisierte Spekulationsverluste aus 2001 ab 2002 mit dem Halbeinkünfteverfahren gegenrechnen kannst.
D.h. 10.000 DM Verluste aus 2001 entsprechen ab 2002 20.000 DM Gewinne.

Gruß Knipser
Antworten
R.A.P.:

@boersiator

 
04.12.01 12:11



 Aktien: Bei Verlusten Verkauf an Ehepartner sinnvoll
 

Die Zeit läuft: Nur Anleger, die noch dieses Jahr inländische Aktien verkaufen, können dabei anfallende Verluste steuerlich in voller Höhe geltend machen. Der Clou: Sie können das Minus komplett ins nächste Jahr übertragen, obwohl das Finanzamt – auf Grund der Steuerreform – ab dem ersten Januar 2002 Gewinne aus Spekulationsgeschäften nur noch zur Hälfte ansetzt. Wer an ein Comeback der Aktien glaubt, verdoppelt so faktisch die verrechenbaren Verluste für im nächsten Jahr erhoffte Gewinne.
Trotz dieser guten steuerlichen Aussichten zögern viele Anleger mit dem Verkauf der Aktien. Ein schneller Rückkauf der Papiere ist tabu, denn das Finanzamt erkennt ein solches Minus nicht an. Nur wenn der neuerliche Einstieg wirtschaftlich begründet werden kann, spielt die Behörde mit. Zudem sind einige Wochen Schamfrist nötig. Schwankt die Börse so extrem wie derzeit, ist der Rückkauf der Papiere oft nicht mehr interessant.

Für Ehepaare gibt es eine andere Möglichkeit, Verluste zu realisieren und den eventuellen Börsenaufschwung des jeweiligen Aktientitels dennoch nicht zu verpassen. Der Trick: Noch vor Ablauf der zwölfmonatigen Spekulationsfrist werden die Papiere an den Partner verkauft. Von einem möglichen schnellen Turnaround profitiert damit die Familie. An bis dahin verbuchten Verlusten beteiligt sich der Fiskus

Eine Übertragung der Aktien von einem auf ein anderes Depot ist meist problemlos möglich. Unterhalten beide Partner getrennte Depots beim gleichen Kreditinstitut, fallen nur geringe Kosten an. Direktbanken wie etwa Comdirect stellen dem Anleger eine solche Übertragung sogar überhaupt nicht in Rechnung.

Wichtig allerdings: Das Finanzamt erkennt den Handel zwischen Angehörigen nur an, wenn er wie unter Fremden erfolgt. Die Beteiligten müssen sich auf einen realistischen Preis einigen, etwa den Schlusskurs eines Tages an der Frankfurter Börse. Auch der Kaufpreis muss tatsächlich gezahlt werden, am besten per Überweisung.

Terminsache.

Ab dem nächsten Jahr gilt: Kursgewinne aus Geschäften mit inländischen Aktien werden nur noch zur Hälfte besteuert. Noch vor Jahresende realisierte Verluste sind damit steuerlich 2002 doppelt so viel wert. Soweit sie Gewinne aus früheren Jahren übersteigen, können sie in die Zukunft übertragen werden. (Angaben in Euro)

Kursverluste 2001
Gewinn/Verlust: – 10000
Steuerlich wirksam: – 10000
Kursgewinne 2002
Gewinn/Verlust: + 10000
Steuerlich wirksam: + 5000
Zu versteuern 2002: 0
In das Jahr 2003 übertragbar
Steuerlich wirksam: – 5000
Kursgewinne 2003
Gewinn/Verlust: + 10000
Steuerlich wirksam: + 5000
Zu versteuern 2003: 0



Quelle: Capital

Evtl. hilft´s etwas weiter.

Gruß
R.A.P.
 

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Boersiator:

Muschi(as) grazias

 
04.12.01 12:20
Vielen Dank!

Gruß,
Boersiator
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