Gericht weist Foris in die Schranken

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Gericht weist Foris in die Schranken Brummer

Gericht weist Foris in die Schranken

 
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Gericht weist Foris im Penny-Stock-Streit in die Schranken

Verfahrenstechnische Gründe - Kein Präzedenzurteil - Prozesswelle erwartet

Von Daniel Schauber, Frankfurt
Börsen-Zeitung, 30.1.2002

Der Streit über die Penny-Stock-Regeln der Deutschen Börse geht in die nächste Runde. Auftakt dazu ist die jetzt verkündete endgültige Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt im Fall Foris gegen Deutsche Börse. Das Oberlandesgericht hat am Dienstag im Berufungsverfahren entschieden, dass der Foris AG nun doch kein Aufschub vor den Delisting-Regeln gewährt wird. Nun werde voraussichtlich "eine regelrechte Welle" an Berufungsverfahren im Penny-Stock-Streit einsetzen, sagte Klaus Härle, Richter am Oberlandesgericht Frankfurt, nach der Urteilsverkündung.

Mit dem jetzt gefällten Urteil entschied das Oberlandesgericht (OLG) anders als zuvor das Landgericht Frankfurt, das dem am Neuen Markt gelisteten Prozessfinanzierer Foris zunächst einen sechsmonatigen Aufschub zugebilligt hatte. Mit seinem Urteil änderte das Oberlandesgericht die erstinstanzliche Entscheidung ab, gegen die beide streitende Parteien Berufung eingelegt hatten, und wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Das Urteil (Az. 5 U 189/01) des 5. Zivilsenats des OLG ist rechtskräftig.

Die mit großem Interesse erwartete Entscheidung des Gerichts im Berufungsverfahren ist jedoch keinesfalls als ein Präzedenzurteil im Penny-Stock-Streit zu verstehen, wie Härle nach der Urteilsverkündung im Gespräch mit der Presse sagte. Nach Foris waren insgesamt 31 weitere Neuer-Markt-Unternehmen gegen die Deutsche Börse vor Gericht vorgegangen, davon hatten neben Foris weitere 21 einen Aufschub bzw. eine völlige Aussetzung der Delisting-Regeln erreicht.

Nach Angaben des OLG sind schon drei weitere Berufungsverfahren anhängig, Verhandlungstermine wurden noch nicht bestimmt. Welche Fälle dies sind, gibt das Gericht nicht bekannt. Die Deutsche Börse hat nach eigenen Angaben bislang bei CPU und Teamwork, die in erster Instanz vor dem Frankfurter Landgericht einen Aufschub erhalten hatten, Berufung eingelegt. Beim dritten Fall handelt es sich dem Vernehmen nach um Micrologica.


Zur Sache nichts entschieden

Ein Präzedenzfall ist Foris deshalb nicht, weil es das OLG in dem jetzt verkündeten Urteil völlig offen ließ, ob die von der Deutschen Börse vorgenommene Änderung des Regelwerkes des Neuen Marktes rechtens ist. "Zur Sache" sei nichts entschieden worden, so Härle. Maßgeblich für das Urteil war vielmehr eine verfahrenstechnische Frage. Foris hatte nämlich kein Hauptsacheverfahren anhängig gemacht, sondern einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, und um eine solche zu erhalten, muss ein Eilbedürfnis gegeben sein. Genau das verneinte jedoch das Gericht. Für Foris bestehe zurzeit keine Gefahr, die verschärften Ausschlusskriterien zu erfüllen, zumal sich der Kurs der Aktien in der Nähe von 2 Euro bewege, so Härle. "Da muss man den Antrag zurückweisen, selbst wenn er in der Sache noch so berechtigt wäre."


Bei Juristen heiß diskutiert

"Für die nächsten Verfahren bedeutet die Entscheidung im Fall Foris gar nichts", erläuterte der Richter das Urteil. Bei weiteren Verfahren müsse in jedem Fall einzeln geprüft werden, ob die Eilbedürftigkeit gegeben sei, und es gebe durchaus Unternehmen, bei denen es diesbezüglich, so der Richter wörtlich, "lichterloh brennt". Eine Entscheidung könne bei einem Unternehmen, das deutlich unter der 1-Euro-Marke und unter 20 Mill. Euro Marktkapitalisierung notiere, ganz anders aussehen als bei Foris.

Sollte ein Hauptsacheverfahren anhängig gemacht werden - was bisher nicht der Fall sei -, dann würde das Gericht wohl auch zu der Frage Stellung nehmen, ob die Deutsche Börse das Regelwerk überhaupt so habe ändern dürfen, wie sie es bei den Penny-Stock-Regeln gemacht hat. "Das ist unter Fachjuristen eine sehr heiß diskutierte Frage, und hier scheint noch niemand einen Königsweg gefunden zu haben", sagte Härle.


Börsen-Zeitung, 30.1.2002


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