DGAP-Ad hoc: Gauss Interprise AG deutsch
Gauss deckt Fälschung und Manipulation eines leitenden Mitarbeiters auf
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Gauss deckt Fälschung und Manipulation eines leitenden Mitarbeiters auf
Hamburg, 20.03.2002 Die Gauss Interprise AG (WKN 507 460), ein führender
Anbieter von Enterprise Content Management Lösungen, hat Fälschungen und
Manipulationen eines ihrer leitenden Vertriebsmitarbeiter aufgedeckt. Der Fall
betrifft den am 19. Februar 2002 ad hoc veröffentlichten Kundengroßauftrag mit
einem Gesamtvolumen von 4,3 Mio. EUR für 2001 und 2002. Der Mitarbeiter hat
interne Kontrollmechanismen umgangen. Sein Fehlverhalten wurde im Rahmen der
Jahresabschlußprüfung aufgedeckt. Der unmittelbare Schaden für die Gesellschaft
ist gering.
Aufgrund der damit verbundenen Umsatzminderung bei der Aktiengesellschaft in Q4
2001 wird das operative Gruppen-Ergebnis (EBITDA) um rund 0,7 Mio. EUR niedriger
ausfallen, als am 07. Februar 2002 ad hoc gemeldet. Die Gauss Gruppe hat trotz
der Ertragssteigerungen im Q4 2001 das Ziel des Break Even auf operativer Basis
um diesen Betrag verfehlt.
Für 2002 geht die Gauss Gruppe im Gesamtjahr von einem deutlich positiven
EBITDA-Ergebnis aus. Aufgrund der starken Saisonalität der Lizenzumsätze -
insbesondere in Deutschland - erwartet die Gauss Gruppe für die ersten beiden
Quartale des Jahres ein ausgeglichenes oder leicht negatives Ergebnis.
Die geprüften Abschlüsse für die Gauss Interprise AG und den Gauss Konzern für
das Geschäftsjahr 2001 werden am 31. März 2002 veröffentlicht.
Gauss Interprise AG, InvestorRelations/CorporateCommunications, Weidestraße
120a, 22083 Hamburg,
Tel.: +49-40-3250-1100, Fax: +49-40-3250-191589, e-mail: investor@gaussvip.com,
http://www.gaussvip.com
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 20.03.2002
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WKN: 507460; ISIN: DE0005074603; Index:
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Gauss deckt Fälschung und Manipulation eines leitenden Mitarbeiters auf
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Gauss deckt Fälschung und Manipulation eines leitenden Mitarbeiters auf
Hamburg, 20.03.2002 Die Gauss Interprise AG (WKN 507 460), ein führender
Anbieter von Enterprise Content Management Lösungen, hat Fälschungen und
Manipulationen eines ihrer leitenden Vertriebsmitarbeiter aufgedeckt. Der Fall
betrifft den am 19. Februar 2002 ad hoc veröffentlichten Kundengroßauftrag mit
einem Gesamtvolumen von 4,3 Mio. EUR für 2001 und 2002. Der Mitarbeiter hat
interne Kontrollmechanismen umgangen. Sein Fehlverhalten wurde im Rahmen der
Jahresabschlußprüfung aufgedeckt. Der unmittelbare Schaden für die Gesellschaft
ist gering.
Aufgrund der damit verbundenen Umsatzminderung bei der Aktiengesellschaft in Q4
2001 wird das operative Gruppen-Ergebnis (EBITDA) um rund 0,7 Mio. EUR niedriger
ausfallen, als am 07. Februar 2002 ad hoc gemeldet. Die Gauss Gruppe hat trotz
der Ertragssteigerungen im Q4 2001 das Ziel des Break Even auf operativer Basis
um diesen Betrag verfehlt.
Für 2002 geht die Gauss Gruppe im Gesamtjahr von einem deutlich positiven
EBITDA-Ergebnis aus. Aufgrund der starken Saisonalität der Lizenzumsätze -
insbesondere in Deutschland - erwartet die Gauss Gruppe für die ersten beiden
Quartale des Jahres ein ausgeglichenes oder leicht negatives Ergebnis.
Die geprüften Abschlüsse für die Gauss Interprise AG und den Gauss Konzern für
das Geschäftsjahr 2001 werden am 31. März 2002 veröffentlicht.
Gauss Interprise AG, InvestorRelations/CorporateCommunications, Weidestraße
120a, 22083 Hamburg,
Tel.: +49-40-3250-1100, Fax: +49-40-3250-191589, e-mail: investor@gaussvip.com,
http://www.gaussvip.com
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 20.03.2002
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WKN: 507460; ISIN: DE0005074603; Index:
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München und Stuttgart