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wer Euch hier verscheissert!!
"Fürs 1. Halbjahr ergibt sich ein EBITDA von 122,6 Millionen Euro, ein Minus von rund 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Vergleich zum ersten Quartal 2008 verringerte sich das EBITDA um 15,3 Millionen auf 53,7 Millionen Euro, das entspricht einem Minus von etwa 20 Prozent. Maßgeblich für diesen Rückgang ist die Steigerung des Personalaufwandes um 11,4 Millionen Euro, die mit 10,6 Millionen Euro nahezu vollständig durch eine nicht cash-wirksame Rückstellungsdifferenz für das Aktienwertsteigerungsprogramm der Gesellschaft verursacht wurde."
Ist das ein Selbstbedienungsladen
"Weiterhin wurden die Marketing-Aufwendungen gegenüber dem Vorquartal um 2,7 Millionen Euro erhöht."
Hier ist wohl auch die Anzeigenkampagne drin enthalten!!!
Technische Abwicklung von Hauptversammlungen [Bearbeiten]
Die technische Organisation der Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien (Versand der Geschäftsberichte und Einladungen sowie die Verwaltung der Stimmrechte) obliegt in Deutschland den Depotbanken, da die Unternehmen ihre Aktionäre nicht kennen (Inhaber von Namensaktien sind dem Unternehmen durch das Aktienregister bekannt und können von diesem direkt informiert werden). Der Aktionär hat die Wahl sein Stimmrecht verfallen zu lassen, es selbst zu vertreten oder es per Vollmacht der Bank oder einem von ihm Beauftragten (z. B. einem Verein, der die Rechte der Aktionäre vertreten soll) zu übertragen (Depotstimmrecht). Entscheidet sich der Aktionär zur Ausübung seines Stimmrechts, müssen die Aktien der Gesellschaft zu einem gewissen Stichtag „Record-Date“ im Depot des Anlegers liegen. Dies ist eine Neuregelung, die seit dem 1. November 2005 im § 123 des AktG erfolgreich seine Anwendung findet. Der 21. Tag vor der Hauptversammlung wurde als „Record-Date“ festgelegt. Der Eingangsstichtag für die Ausübung bzw. Bevollmächtigung der Stimmrechte ist nun der 7. Tag vor der Hauptversammlung. Was in der Zeit zwischen dem „Record Date“ und dem Tag der Hauptversammlung geschieht, ist für das Teilnahmerecht unerheblich. Ein Nebeneffekt ist, dass der Aktionär seine Aktien verkaufen, aber dennoch zur Hauptversammlung gehen oder sein Stimmrecht per Weisung ausüben kann. Wer Aktien nach dem Record Date kauft, hat kein Teilnahmerecht; aber er bekommt nach der Hauptversammlung die Dividende. Mit der neuen Regelung wurde vor allem ausländischen Investoren die Stimmrechtsausübung erleichtert, deren Präsenzen sich dadurch substanziell verbessert haben.
Bis ins Jahr 2005 wurden die Aktien im Depot bis zum Ablauf der HV gesperrt, damit ein sonst möglicher Übertrag auf einen anderen nicht zu einer Vermehrung der Stimmrechte führte.
Für Namensaktien gelten diese Regeln nicht, da bei diesen für den Nachweis des Aktienbesitzes das „Aktienregister“ des Unternehmens relevant ist.
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