Frage an US-Spezialisten zum Aktienrückkauf


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Libuda:

Frage an US-Spezialisten zum Aktienrückkauf

 
09.09.08 18:19
Muss eine Aktiengesellschaft in den USA einen Aktienrückkauf ankündigen oder kann sie das unbemerkt von der Öffentlichkeit tun?

Aus Insidergründen spricht einiges für die Ankündigung. Wer kennt sich im Gesellschaftsrecht bzw. Wertpapierrecht der USA so gut aus, dass er mir diese Frage beantorten kann?
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Libuda:

Vielleicht findet sich doch noch jemand, der mir

 
10.09.08 15:11
diese Frage beantworten kann.
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Casaubon:

sorry Libuda,

 
10.09.08 15:14
habe keine blasse Ahnung davon
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jungchen:

sorry libuda

 
10.09.08 15:20
dachte, dass das eine fangfrage von dir gewesen waere. weil du doch sonst eh alles zu wissen scheinst.

spass beiseite. speziell bei den amis mit den recht strengen SEC-vorgaben kann ich mir den erwerb eigener aktien ohne filing nicht vorstellen.
Ich brauche einen Balkon - damit ich zum Volk sprechen kann.
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Maxgreeen:

Kann leider nicht helfen - bin mir nicht sicher

 
10.09.08 15:22
Normalerweise muss es ja "genehmigt" werden und ist im Quartalsbericht o.ä. vermerkt (Bindungsfrist ca. 18 Monate)

Manchmal macht es Sinn das die Aktiengesellschaft jemanden (Banken o.ä. ) beauftragt heimlich die Aktien vom Markt zurückkaufen. Ankündigungen haben ja meistens zu steigenden Kursen geführt so das die Aktien dann für die eigenen Firma teurer werden.
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obgicou:

@Libuda

2
10.09.08 15:30
ich weiß nicht genau, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, aber:

- wenn es von der Größenordnung nicht vernachlässigbar ist, stellt es einen Insidertatbestand dar (da Kursbeeinflussend)
- Aktienrückkäufe dürfen nicht gegen Insiderregelungen verstoßen

darus folgt eigentlich, daß man es ankündigen muß:


www.allbusiness.com/legal/laws/260807-1.html
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Libuda:

Vielen Dank für die Antworten

 
11.09.08 21:14
die mir die Gewissheit verschafft haben, dass man das ankündigen muss. Insbesondere die von obigcou angegebene Adresse ist in dieser Hinsicht ziemlich eindeutig.
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