Fiskus hat Spekulationsgewinne im Visier

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Brummer:

Fiskus hat Spekulationsgewinne im Visier

 
21.02.02 17:40
Die Finanzbeamten nehmen die Steuererklärungen für das zurückliegende Jahr unter die Lupe. Worauf sie in diesem Jahr besonders zu achten haben, legen die Behörden dabei in den so genannten Prüfungsschwerpunkten fest. Ganz oben auf ihrer Liste: Spekulationsgewinne aus Wertpapieren.
 
Die Steuerzahler in Deutschland müssen in diesem Jahr verstärkt mit der Überprüfung ihrer Kapitaleinkünfte rechnen. Nach einer Umfrage des Handelsblatts bei den Oberfinanzdirektionen (OFD) stehen vor allem Spekulationsgewinne aus Wertpapieren auf der Liste der Prüfungsschwerpunkte, die jährlich neu definiert werden. „Rund zwei Milliarden Euro werden hier jährlich hinterzogen. Wir rechnen damit, dass wir mindestens 20 % dieses Betrags hereinholen können“, sagte Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, dem Handelsblatt. Neben diesem Schwerpunkt stehen dubiose Verlustmodelle beim Kauf von Kapitalbeteiligungen auf der Liste der Finanzbeamten, Angaben zu Fahrtkosten sowie zu Verlusten aus Vermietung und Verpachtung.


Besonders im Blickfeld sind nach Auskunft etwa der Oberfinanzdirektionen Düsseldorf, Münster und München aber die „privaten Veräußerungsgeschäfte“. Im Klartext: Alle Finanzbeamten sind in diesem Jahr angehalten, intensiv auf Indizien für Spekulationsgewinne aus Aktienverkäufen zu achten, die vor allem in den vergangenen Steuererklärungen nicht angegeben worden sind. Gewinne aus der Veräußerung privater Vermögenswerte sind immer dann steuerpflichtig, wenn An- und Verkauf innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt sind (siehe Kasten).

Bislang ist es für die Prüfer aber schwierig, überprüfbare Informationen über solche Geschäfte zu erhalten. Denn das so genannte Bankgeheimnis verhindert, dass die Beamten Angaben in Steuererklärungen systematisch über Kontrollmitteilungen der Banken nachprüfen können. Anhaltspunkte für verschwiegene Einkünfte erhalten die Prüfer allerdings häufig durch die Steuerpflichtigen selbst. Gerade die Wirtschaftsflaute beschere den Beamten zahlreiche Indizien, heißt es in der OFD München. „Wer jetzt erhebliche Verluste aus Spekulationsgeschäften in seiner Erklärung angibt, muss in jedem Fall damit rechnen, dass auch nach den gewinnreichen vergangenen Jahren gefragt wird.“

Dies sind vor allem die Jahre 1999 und 2000, die Zeiten des Börsenbooms. Da Steuerhinterziehung erst nach Ablauf von zehn Jahren nicht mehr zu ahnden ist, können die Finanzbeamten auch frühere Veranlagungszeiträume wieder aufrollen.

Anhaltspunkte für Spekulationsgewinne erhalten sie zudem bei Durchsuchungen von Kreditinstituten. Zwar ist das Durchwühlen von Banken nach Indizien für Steuerhinterziehung nicht per se zulässig. Ohne einen Anfangsverdacht geht nichts. Aber die Prüfer verschieben die Grenze des Zulässigen immer weiter nach vorn in der Hoffnung, bei den Finanzgerichte den Segen für ihr Vorgehen zu erhalten.

Dieser könnte in Kürze sogar von höchster Stelle kommen. Denn der Bundesfinanzhof (BFH) muss darüber entscheiden, ob Steuerfahndern untersagt werden kann, Bankunterlagen an die Finanzämter der Kunden weiterzureichen, die sie im Rahmen eines Auskunftsersuchens bei dem Kreditinstitut gesichtet haben (Az.: VII B 152/01). Sollte diese Entscheidung zu Gunsten der Finanzbehörden ausfallen, „dann wird es mit Sicherheit eine neue Ermittlungswelle gegen Anleger geben“, betont Ondracek.

Zudem vermuten Experten, dass der BFH in einem weiteren Urteil die bisher nur eingeschränkt mögliche Überprüfung der Spekulationsgewinne für verfassungswidrig erklären und dem Bundesverfassungsgericht vorlegen wird. Dort könnte die Bundesregierung angehalten werden, den Finanzbehörden mehr Einsicht in Bankunterlagen zu verschaffen (Az.: IX R 62/99).

Auf den Prüfplänen der Finanzämter stehen aber nicht nur Kapitaleinkünfte, sondern vor allem auch die Angaben zu den Fahrtkosten. Ab 2001 gilt die neue verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale, wonach für die ersten 10 Kilometer jeweils 0,36 Euro angesetzt werden können und für jeden weiteren 0,40 Euro. Wer hier mit den Kilometern schummelt, könnte folglich ins offene Messer der Finanzbehörden laufen. Aber auch die Korrektheit des Vorsteuerabzugs bei der Umsatzsteuer haben etwa die Münsteraner Beamten im Visier. Gerade in diesem Bereich liegt Steuerbetrug bislang hoch im Kurs.

Im Düsseldorfer und Kölner Raum stürzt man sich außerdem auf die Werbungskosten bei Kapitaleinkünften ab einer Höhe von 2 500 Euro. Hintergrund: Offenbar tauchen immer öfter dubiose Konstruktionen auf, bei denen Kapitalbeteiligungen über Kredite finanziert werden, um diese Aufwendungen dann voll als Werbungskosten abzusetzen. „Diese fragwürdigen Modelle müssen auf den Prüfstand“, heißt es bei der OFD Düsseldorf.

So offenherzig wie beispielsweise die OFD Düsseldorf sind aber nicht alle Finanzdirektionen. In Frankfurt und Erfurt bestätigt man zwar, dass auch dort Prüfer angehalten würden, auf bestimmte Aspekte besonders zu achten. „Prüfungsschwerpunkte öffentlich bekannt zu geben, läuft aber dem Ziel zuwider, das wir mit den Schwerpunkten verfolgen“, betonen die OFD-Sprecher. Im Klartext: Wenn die Steuerzahler wissen, was verstärkt geprüft wird, sind sie in diesen Punkten ehrlich – aber dafür in anderen nicht.

Quelle: wiwo.de / Jan Keuchel, Handelsblatt


Da können sie bei mir aber lange suchen.


Gruß Brummer
zombi17:

Schick die mal zu mir , hahaha o.T.

 
21.02.02 18:21
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