Das ging nun aber schnell:
FilmConfect AG (Zug) WKN
A0M7XJ * ISIN
CH0035089793Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung der Aktionäre
Datum: Mittwoch, 23. März 2011, 14.00 Uhr (Türöffnung um 13.45 Uhr)
Ort: Notariat Riesbach, Kreuzstrasse 42, 8008 Zürich
A) Einladung
Eingeladen sind alle rechtmässigen Aktionäre der FilmConfect AG, die per 15. März 2011
Aktien der FilmConfect AG halten, die unbestritten und ausgewiesen sind. Personen, die
Aktionäre, aber als Konkurrenten identifiziert sind, kann der Zutritt verweigert werden.
B) Traktanden und Anträge
1. Begrüssung, Formelles
(u. a. Feststellung Quorum, Bestimmung Stimmenzähler, erklären des Stimm- und Wahlverfahrens,
Begrüssung des Notars, bestimmen des Protokollführers soweit nicht durch
öffentliche Urkunde festgehalten)
2. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen GV vom 30. Juni 2010
Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Protokolls mit Anhang
3. Anhebung des Nennwerts der Aktien auf CHF 1.00 durch Aktienzusammenlegung
im Verhältnis 100 zu 1
Um der durch den Vorstand der Deutschen Börse AG am 21. Januar 2011 bekannt gegebenen
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Open Market an der
Frankfurter Wertpapierbörse zu genügen, schlägt der Verwaltungsrat vor, den Beschluss
zu fassen, die Aktien der FilmConfect AG im Verhältnis 100:1 zusammen zu fassen und
den Nominalwert auf CHF 1.00 anzuheben.
4. Kapitalmassnahmen zur Stärkung des Unternehmens
Die in der GV vom 30. Juni 2010 beschlossene Kapitalerhöhung soll wie folgt geändert
werden:
1) Die Ermächtigung des Verwaltungsrates zu einer Barkapitalerhöhung durch Ausgabe
neuer Aktien in Höhe von bis zu 50% des Aktienkapitals. Das Kapital wird zum Aufbau
des Geschäfts benötigt.
2) Auf eine Kapitalerhöhung mittels Sacheinlage wird verzichtet.
5. Statuten – Änderung und Ergänzung
Der Verwaltungsrat schlägt deshalb vor, den § 4 und §5 Abs. 1 der Statuten wie folgt zu
ändern:
• §4 Das Aktienkapital ist in 1 150 000 Inhaberaktien mit einem Nennwert von je
CHF 1.00 eingeteilt.
• §5 (1) Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit, bis zum 31. Dezember 2011 das
Aktienkapital der Gesellschaft um höchstens CHF 575 000.– durch die Ausgabe von
bis zu 575 000 neuen, auf den Inhaber lautende Aktien mit einem Nennwert von je
CHF 1.00 je Aktie zu erhöhen. Das Aktienkapital ist voll zu liberieren. Erhöhungen in
Teilbeträgen sind gestattet.
6. Statuten – Änderung und Ergänzung
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die in der GV vom 30. Juni 2010 beschlossene Streichung
des §9 der Statuten zurückzunehmen, da dies gemäss OR nicht möglich ist, und diese in
den Statuten zu belassen.
Zug, den 18. Februar 2011 Der Verwaltungsrat
Quelle:
www.shab.ch/DOWNLOADPART/N5868930/N2011.00599073.pdf